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ärztl. Tauchbescheinigung
Abgesandt von Stefan100 am 01.11.2005 - 16:24:

Ich möchte einen Tauchschein machen und brauche ein Attest (das OK) vom Arzt.

Geh cih einfach zum Arzt und der hat entsprechende UNterlagen da, oder muss ich ein Formular mitnehmen? Woher kriege ich das?



Antwort von Frank34 Registriertes Mitglied am 01.11.2005 - 16:37
Kurz und knapp:

Hier klicken
Antwort von D-32 Registriertes Mitglied am 01.11.2005 - 16:38
Formular unter
Hier klicken
irgendwo zum Download.

Erst runterladen, ausdrucken, dann Arzt suchen.

Oder auf gleicher Webseite Arzt suchen und Drucken sparen.
Antwort von ttm49 Registriertes Mitglied am 01.11.2005 - 22:54
... und nicht vergessen: Erst mal nach dem Preis fragen, bevor Du einen Termin für die TTU vereinbarst. Es gibt da heftige Unterschiede.

Unter 50,- EUR ist`s mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht richtlinienkonform, über 90,- EUR ist`s definitiv überteuert.

Wobei ich aber voll verstehen kann, wenn man sich, z.B. weil eine Tauchbasis unbedingt ein Attest < 12 Monate alt haben will, für die 2., 4., ... X. Untersuchung ein billiges Gefälligkeitsattest holt.
Antwort von D-32 Registriertes Mitglied am 01.11.2005 - 23:11
ttm49, machst du das mit deinem Auto genau so? 1. Inspektion ordentlich in der Werkstatt, 2., 4., x. Wartung beim Schuster statt beim Fachmann?

Liebe Leute: Leben, Auto, Tauchen, Urlaub kostet so viel und ihr knickert immer wieder bei der TTU herum Meint ihr, in eurem Organismus verändert sich gar nichts?
Antwort von ttm49 Registriertes Mitglied am 02.11.2005 - 00:39
@D-32: Versteh` mich nicht falsch: Ich gehöre nicht zu denen, die eine "Selbstauskunft zum Gesundheitszustand" a`la PADI für eine gute Idee halten, und gerade beim ersten mal sollte man sich nicht nur der Form halber untersuchen lassen, sondern sich einer seriösen Untersuchung unterziehen - um der eigenen Sicherheit willen.

Aber: Wenn die GTÜM sagt "unter 40 Jahren ist eine TTU nur alle N Jahre nötig", dann gibt es dafür gute Gründe, wenn der ägyptische Geschäftemacher vor Ort dann seinem Kumpel dem Taucharzt dann nur ein Zusatzgeschäft verschaffen will, indem er auch den 30-jährigen nach 13 Monaten zur TTU schickt, dann finde ich das einen guten Grund, sich eben "zwischendurch" billige Gefälligkeitsatteste zu holen, um diesem Nepp auszuweichen.

Und was die Veränderung des Organismus angeht: Klar gibt es ein paar Parameter, die wirklich regelmässig erneut überprüft werden sollten (z.B. Herz/Kreislauf, Lunge). Aber wenn einer jedes Jahr taucht, wie wahrscheinlich ist es dann, dass er plötzlich unbemerkt einen Trommelfellschaden bekommen hat? Praktisch gar nicht. Wozu dann aber dauernd wieder ins Ohr schauen lassen? Das ist dann echt unsinnig.

Nebenbei: Das ein Ruhe-EKG plötzlich ohne vorherige Symptome pathologisch wird, ist auch ziemlich unwahrscheinlich, da wäre ein Belastungs-EKG schon aufschlussreicher - aber genau das sparen sich viele Ärzte bei einer TTU gerne, weil`s nicht die Schwester machen darf und es richtig Zeit kostet.

Hier in der Gegend gibt`s übrigens von der umfassenden Untersuchung für 60,- € bis zur schlampigen Fleischbeschau für 100,- € alles mögliche im Angebot, da lohnt sich das Vergleichen.
Antwort von D-32 Registriertes Mitglied am 02.11.2005 - 01:03
OK - überzeugt!

Wenn ich ein richtig komplettes TTU-Programm gemacht habe und das noch 9 oder auch nur 2 Monate gültig ist und der Basenfuzzi will was neueres, gibts mehrere Wege:
1. Dem erklären, dass man eine gültige TTU hat und ja nur 14 Tage da sei,
2. irgend einem ägyptischen oder tailändischen Doc 5 Euro für einen Stempel geben, vermute, mal, dass der auf den Malediven oder in der Karibik 50 Teuro kostet

Absolut einig: Ein Belastungs-EKG sollte unbedingt auch bei jüngeren Tauchern immer dabe sein. Bei meinem Doc machts übrigens eine Helferin, ist ja auch nicht viel mehr dran außer alle 2 min RR messen und eingeben, das EKG läuft bei ihm ohnehin in den PC und er wertet es aus.
Antwort von Scuba_steff`* am 02.11.2005 - 08:37
Der Arzt macht selber beim Patienten kein Belastungs-EKG, das machen die Arzthelferinnen. Er liest es nur aus.
Antwort von Isartaucher Registriertes Mitglied am 02.11.2005 - 08:50
@ttm49:
Das kann ich als Taucherarzt so natürlich nicht unkommentiert stehen lassen.
Rechnet man nämlich die Ziffern nach GOÄ zusammen, die bei einer TTU anfallen, so ergibt sich eine Summe von 114,57€ für die Mindestleistung nach GTÜM. D.h., 90€ wären alles andere als ein überteuerter Preis. Ich persönlich berechne für die TTU nur 40€. Dafür bekommen meine Probanden eine komplette Untersuchung von einem erfahrenen Taucher- und Druckkammer-Arzt, konform den Richtlinien der GTÜM.
Für diese Untersuchung hafte ich gemäß den GTÜM-Richtlinien drei bzw. ein Jahr. Wenn in diesem Zeitraum ein neues Attest benötigt wird, weil irgend eine Tauchbasis eines, das älter als ein Jahr ist nicht anerkennt, stelle ich ohne weitere Kosten ein aktuelles Zertifikat aus. Das hat dann auch nichts mit einem Gefälligkeitsattest zu tun.

BTW: Dass ein Ruhe-EKG unbemerkt pathologisch wird bzw. wurde ist überhaupt keine Seltenheit. Genau das ist nämlich der Grund, warum man überhaupt ein Ruhe-EKG durchführt.

Aber natürlich lohnt sich der Vergleich immer. Das betrifft sowohl die fachliche Qualifikation als auch den Preis, wobei der Preis nur das Sekundärkriterium sein sollte.

vg

Andi
Antwort von Lukas K. Registriertes Mitglied am 02.11.2005 - 09:51
Mal eine andere Frage, wie verhält es sich allgemein damit:

Habe jetzt mein allererstes Ergebnis einer Tauchsportuntersuchung bekommen. Tauchtauglich bin ich wohl, ist es aber normal, dass man einfach nur eine Seite (in drei Sprachen) bekommt, die dies bescheinigt?

Meine Tauchschule hat mir den Ausdruck der GTUEM in die Hand gedrückt und ihr veweist auch ständig darauf...
Antwort von ttm49 Registriertes Mitglied am 02.11.2005 - 10:44
@Isartaucher: Die Positionen, mit denen man auf 114,57€ kommt, würden mich ja schon interessieren, die Abrechnungsempfehlungen der GTÜM nennen da jedenfalls andere Zahlen (70.82 bzw. 86.67 mit Ergometrie): Hier klicken
Aber offenbar findest Du das ja auch eher viel

@Scuba steff: Wenn der Arzt bei der Durchführung des Belastungs-EKG abwesend ist, verstösst er damit gegen einschlägige Leitlinien, siehe z.B.
Hier klicken
Allerdings kann man auch der Ansicht sein, dass soviel Paranoia bei einem symptomlosen Patienten übertrieben ist, ich würde mich jedenfalls nicht "gefährdet" fühlen, wenn kein Arzt anwesend ist - der ist ja schliesslich auch nicht dabei, wenn ich in meiner Freizeit Sport betreibe, und der dauert länger und ist oft anstrengender
Antwort von D-32 Registriertes Mitglied am 02.11.2005 - 11:20
@ ttm49

Da ich seit nunmehr 13 Jahren den gleichen (wirklich guten!) Tauchmediziner konsultiere, zum Thema Belastungs-EKG hier sein Vorgehen:
Helferin macht Ruhe-EKG, Arzt wertet es aus und macht dann konkrete Vorgaben bezüglich maximaler Belastungsleistung/RR und Pulsfrequenz. Ende, sobald der erste von ihm vorgegebene Grenzwert erreicht ist.

Was Isartaucher über die Neufertigung des Attests innerhalb seiner Gewährszeit schreibt, ist eine für alle wichtige Info!
Antwort von Isartaucher Registriertes Mitglied am 02.11.2005 - 14:49
@ttm49:
Das liegt daran, dass die GTÜM nur mit dem einfachen, bzw. 1,8fachen Satz rechnet und für die Lufu die 605 und 605 a ansetzt, man aber auch die 609 anrechnen kann. Ich habe mit dem 2,3fachen Satz, der Ziffer 605a und 609 gerechnet.

Zur Ergometrie: Anwesenheit des Arztes bedeutet grundsätzlich, dass dieser in der Praxis anwesend sein muss. Er muss sich jedoch nicht im gleichen Raum befinden. Die Ergo darf daher ohne weiteres an dafür ausgebildetes med. Assistenzpersonal delegiert werden, wenn der verantwortliche Arzt bei Problemen sofort und unmittelbar zu Hilfe gerufen werden kann.

vg

Andi
Antwort von Dorftaucher Registriertes Mitglied am 02.11.2005 - 16:29
@Lukas K.
Ja, das mit der einen dreisprachigen Seite ist normal. Du kannst Dir auch auf der GTÜM-Seite einen ausführlichen Bogen runterladen, der auch als Spickzettel für den vielleicht Nicht-Taucherarzt dienen kann, worauf der Medizinmann eigentlich achten sollte. Natürlich nur eine Notlösung wenn kein Tauchmediziner in Reichweite. Da wird dann ausführlich Deine ganze Krankheitsgeschichte abgefragt und auch Befunde dokumentiert. Der durchschnittliche Basisbetreiber oder Reiseveranstalter kann mit diesen ganzen Daten aber eher wenig anfangen und prinzipiell gehen den Deine höchst privaten gesundheitlichen Angaben auch nichts an.
Wenn Du von Deinem Hausarzt z.B. krankgeschrieben wirst steht auf dem gelben Zettel für den Arbeitgeber ja auch keine Diagnose drauf.
Nach Auswertung aller Befunde etc. kommt dann Dein Arzt dann zu dem Schluß "tauglich" oder "nicht tauglich", bescheinigt Dir das in 3 Sprachen und steht mit seinem Stempel und Unterschrift auch dafür grade.
Antwort von D-32 Registriertes Mitglied am 02.11.2005 - 22:22
Ergänzung 1: Eigentlich ist das GTÜM-Formular ja mit Copyright, eigentlich darf da ein Nicht-GTÜMler nichts draufschreiben - wie gesagt eigentlich.

Ergänzung 2: Von den Befunden und der Anamnese erfährt keine Basis etwas, denn nur die untere Hälfte von Seite 4 bekommt der Taucher mit, der ganze Rest gehört zur Patientenakte.

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