flaschen tüv - wie lange Abgesandt von arthur kuchelmeister am 25.09.2004 - 22:44:
wer kann mir mitteilen für wie lange pressluftflaschen tüv erhalten und ob diese regelung in allen bundesländer gleich ist
Antwort von Ottonormaltaucher am 26.09.2004 - 22:21 Die alte Druckbehälterverordnung wurde am 01.04.2004 durch die europäische Betriebssicherheitsverordnung abgelöst. Mit einer Übergangsfrist bis 2007. Zur Zeit gibt es keine einheitliche Regelung. Die staatlich anerkannten Sachverständige können nach der alten Verordnung abnehmen oder nach der neuen. Die Prüffristen sind abhängig vom Zweck der Flasche und vom Material- da gibt es keine Einheitsfrist für alle Flaschen. Mit "TÜV" hat die Abnahme auch wenig zu tun, die Flaschen müssen nur in einer amtlich annerkannten Untersuchungsstelle geprüft werden. Der TÜV hat aber keine eigenen Prüfstellen, sondern die Sachverständigen des TÜV bedienen sich immer Vertragsbetrieben. In den Prüfbetrieben kann man die Flaschen auch selber abgeben und braucht keinen TÜV weil die selber anerkannte Sachverständige haben.