Tauchmedizin ist ein sehr interessantes Thema. Über alles rund ums Thema Gesundheit und Tauchen kann hier ausgiebigst diskutiert und geschnackt werden. Sehr kompetente Antworten sind garantiert - denn viele Mediziner besuchen dieses Forum.
Schoeneberger2015SSI Master Diver

ist irgendwo geregelt ob tauchärztl. Untersuchung vorgeschrieben ist?

ich habe bisher regelmäßig mir von einem Arzt in meiner Stadt die durchgeführte tauchärztliche Untersuchung bescheinigen lassen und dies in der Tauchschule am Urlaubsort vorgelegt.

Nun lese ich bei der Tauchschule meines nächsten Urlaubsziels folgende Regelung:


"Bitte bring für den Check-In deine Zertifizierung, dein Logbuch, Voucher (falls du Tauchpakete vorgebucht hast), vorhandene Tauchausrüstung und dein Ärztliches Attest (nicht älter als 12 Monate) mit.

Wenn du kein Ärztliches Attest hast, kannst du vor Ort den medizinischen Fragebogen ausfüllen, welcher folgende Fragen beinhaltet:

1. Nimmst du momentan verschreibungspflichtige Medikamente?
2. Könntest du schwanger sein?
3. Hast du eine Lungenerkrankung?
4. Hast du Diabetes, auch wenn diese nur mit Diät unter Kontrolle gehalten wird?
5. Hast du Asthma, Schwierigkeiten beim Atmen oder Schwierigkeiten mit der Atmung bei Anstrengung?
6. Hast du zu hohen oder zu niedrigen Blutdruck?
7. Hast du körperliche oder psychische Probleme wie Panikattacken, Klaustrophobie oder Angst in engen Räumen?
8. Hast du Epilepsie, Krämpfe, Anfälle oder nimmst Medikamente dagegen?
9. Hast du Herzprobleme und/oder nimmst Medikamente um diese zu kontrollieren?
10. Leidest du unter Blutungen oder Blutgerinnungsstörungen?
11. Hast du oder hattest du wiederholt Ohrenerkrankungen oder Gleichgewichtsstörungen?
12. Hattest du in der Vergangenheit einen Tauch- oder Dekompressionsunfall?


Bitte beachte, dass wir keinen Arzt auf der Insel haben. Falls du eine oder mehrere der oben aufgeführten Fragen mit „JA“ beantworten musst, suche vor dem Tauchurlaub einen Arzt auf und lass dir ein ärztliches Attest für deine Tauchtauglichkeit ausstellen. "


Wenn man also nur das "Richtige" ankreuzt, kann man hier problemlos (auf eigenes Risiko) tauchen.

Meine Frage: habe ich mit den fast jährlichen tauchärztl. Untersuchungen mehr gemacht, als PADI o.ä. vorsehen?

Bitte auf meine Frage genau antworten, mir geht es nicht darum, ob die Untersuchung sinnlos oder sinnvoll ist, sondern was PADI, Gesetze o.ä. eigentlich vorsehen, wenn offenbar jede Tauchschule es für sich regeln kann. Danke.
AntwortAbonnieren
18.05.2015 21:15
Es geht nur darum, das so ein Haftungsausschluss dort möglicherweise reicht.
Nach der lokalen Gesetzgebung eben.

In DE ist so eine Erklärung automatisch unwirksam, da man bei uns kein Haftung für andere ausschliessen kann, bzw. nur sehr begrenzt.
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
18.05.2015 21:20
wenn die Tauchbasis nur Leute mit blauer Badehose tauchen lässt, dann solltest du dir eine bleue Badehose kaufen, oder eine andere Tauchbasis suchen.

Genauso ist es mit der TTU.
Und wenn Gtuem-TTU u40 3 Jahre gültig ist und die Tauchbasis auf eine max. 1 Jahr gültige besteht dann ist es genauso. Entweder hast du die TTU oder brauchst eine andere Basis die das nicht verlangt.
18.05.2015 21:40
So wie Stephan K. schon anmerkte, Hausrecht! in der Basis ist der Chef Gott und dessen Gebote zählen. Attest nicht älter als ein Jahr ist ein Attest nicht älter als ein Jahr.
ag2908PADI Staff Instr.
18.05.2015 21:49
"Es geht nur darum, das so ein Haftungsausschluss dort möglicherweise reicht."

Haftungsausschluss und der medizinische Fragebogen sind zwei versch. Dinge.
ramklovApnoeTL, TL**
18.05.2015 23:55
@ Schoeneberger2015,

meine Vorschreiber haben es schon frei und korrekt erklärt.

Nur kurz zu Deiner Frage: "habe ich mit den fast jährlichen tauchärztl. Untersuchungen mehr gemacht, als PADI o.ä. vorsehen?" -> Mit deiner TSU hast Du mehr (das Richtige) gemacht, als PADI vorsieht. ABER wegen des "o.ä." in Deiner Frage: Es gibt noch gesetzliche Regelungen (z.B. Frankreich, TSU nicht älter als ein Jahr) oder Regelungen bei Nicht-PADI Kursen (z.B. VDST nach GTUM-Regeln) oder irgendwelche Tauchbasen. Dort bist Du eben an diese Regeln gebunden (und kannst Dir notfalls eine blaue Badehose kaufen).

gruß ramklov
19.05.2015 00:14
@ag2908
Wie es im Detail formuliert ist und was genau gefragt wird spielt eben nicht die Rolle.
Es geht ja darum, das eine Partei nicht haften will, wenn etwas passiert.
Eine TTU zu verlangen ist vielleicht noch einfach bei deutschen Touristen, aber international ist die doch das Papier kaum wert und schnell vorm Urlaub ausgedruckt.
Man glaubt und prüft die Echtheit sowieso nicht, es geht rein um Haftung.

In DE kann ein Betreiber mit sowas Haftung nicht ausschliessen, in den USA würde er das abfragen und könnte jede Verantwortung damit zurückweisen.
Auf `der Insel` scheint es zu reichen, oder die Tauchschule glaubt das zumindest - wahrscheinlich ginge es dort genausogut ganz ohne und man hält sich an Verbandsempfehlungen.
ramklovApnoeTL, TL**
19.05.2015 00:36
@ Razorista,

ein beliebiges Beispiel zu TSU Haftung

Regelung zur TSU in der Hausordnung des deutschen (!) dive4life http://dive4life.de/pages/d4l-tauchcenter/hausordnung.php : "Auch in Ihrem eigenen Interesse bitten wir unsere Gäste ein gültiges Tauchtauglichkeits – Attest mitzuführen. In Ausnahmefällen genügt eine im Sinne des Tauchsports ausgefüllte Erklärung zum Gesundheitszustand."

Regelung zur Haftung in den AGB des dive4life http://dive4life.de/pages/d4l-tauchcenter/agb.php : "eine Gefährdungshaftung ist ausgeschlossen."

Natürlich wollen die auch auf der sicheren Seite sein, wenn die die allgemeinen Standards der Organisationen zitieren: Nur mit Brevet, kein Solo, Tiefengrenzen, Erklärung zum Gesundzeitszustand etc. Ich glaube, darum geht es hier aber nicht.

gruß ramklov
19.05.2015 00:49
Es wäre schon hilfreich wenn Du das Land Deines nächsten Urlaubszieles angeben würdest. Es findet sich hier bestimmt jemand der dann dazu genaue Angaben machen kann. Allgemein wären nach meiner Ansicht folgende Regelungsebenen zu unterscheiden:

1) nationales Recht
Bsp Frankreich wo tauchen gesetzlich geregelt ist. Unabhängig von dem was Tauchsportverbände oder der Vetrag zwischen Dir und Deinem Tauchsportbetrieber regeln sind die gesetzlichen Regeln vorrangig.

2) Vetrag zwischen Dir und Deinem Tauchsportbetrieber
Das ist hier schon unter dem Stichwort „blaue Badehose“ gepostet worden. Wenn er Dich nur so mitnehmen will ist das so, solange er damit nicht gegen 1) verstößt. Aber wer will das im Urlaub diskutieren.

3) Deine Tauchsportversicherung
Das wollte ich ergänzen zu dem bisher geposteten. Wenn Du keine TTU im Sinne Deiner Tauchsportversicherung hast, kann es zu Haftungsausschlüssen oder zu reduzierten Leistungen kommen. Da Du PADI erwähnst hast Du vielleicht keine eigene Tauchsportversicherung sondern schließt die jeweils über den Tauchsportbetrieber pro TG ab, dann gilt wieder 2)

Also
„Meine Frage: habe ich mit den fast jährlichen tauchärztl. Untersuchungen mehr gemacht, als PADI o.ä. Vorsehen? „
kann man / kannst Du Dir genau nur beantworten mit Angabe des Landes in dem Du tauchen möchtest und mit Angabe der Tauchsportversicherung. Der Verband ist da zunächst mal zweitrangig.

LG
Peter
19.05.2015 21:37
@razorista:
Es geht beim Verlangen einer TTU nicht um Haftungsausschluss. Das geht ja gar nicht. Wohl geht es darum, dass die Basis, der Verein, der Kursleiter mit der TTU des Kandidaten ein Gesundheits*risiko* mindern will und bei Vereinen zusaetzlich eine Fuersorgepflicht eingehalten werden soll.
19.05.2015 21:45

PADI ist eine AUSBILDUNGSorganisation und schreibt verbindliche Standards und Regelungen für die AUSBILDUNG vor.
Welche Regelungen eine Basis im Rahmen von "fun-dives" (sei es geguided oder nicht) zur Anwendung bringt ist, sofern es keine gesetzliche Regelung gibt, ihr überlassen...

PADI gibt keinerlei Regelungen vor die eine Basis außerhalb von Kursen beachten muss! - maximal Empfehlungen.
PADI sieht da also nichts vor wenn du keinen Kurs belegst sondern einfach nur tauchen möchtest...

Auch wie das mit einem Attest / Gesundheitsfragebogen zu handhaben ist- es gibt es nur Vorgaben für Kurse.
Für alles andere: 100% Sache der Basis...

Insofern lässt sich deine Frage ob du ggf "mehr als nötig" getan hast nicht pauschal beantworten.

Jede Basis macht da ihre eigene Regeln... Es liegt an Dir diese zu akzeptieren od. nicht...

M.B.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
20.05.2015 09:47
"Wenn man also nur das "Richtige" ankreuzt, kann man hier problemlos (auf eigenes Risiko) tauchen. " -> Wieso? .... wenn man "richtigerweise" zum Beispiel bei "6. Hast du zu hohen oder zu niedrigen Blutdruck? " ein ja ankreuzt, tauchst du dort eben nicht ohne TTU.
Machst du eine Falsche Angabe, d.h. leidest unter Bluthochdruck und kreuzt "nein" an und es passiert was, dann hast du eventuell nicht nur ein medizinisches Problem (Tauchunfälle werden von der Basis i.d.R. gemeldet und die Anmeldedaten herausgegeben, Versicherer halten desöfteren Rücksprache mit der Basis)
explorer08Commercial Diver // PADI MI // PADI PSDI // CMAS** TL
20.05.2015 14:54
shuttle hat es im Grunde schon richtig geschrieben.

Eine TTU führt weder zu einer Haftungsbefreiung, noch begründet sie eine Haftung. Sie gibt lediglich Auskunft über den Gesundheitszustand am Tag X. Und wenn die TTU 11 Monate alt ist, dann mag sie den Vorgaben der Basis entsprechen, sie mag auch den Empfehlungen der GTÜM entsprechen, wenn in der Zwischenzeit aber eine für das Tauchen relevante Erkrankung eingetreten ist, dann ist sie das Papier nicht mehr wert auf dem sie steht.

Und wer auf dem medizinischen Fragebogen bewußt falsche Angaben macht, hat im Falle eines Falles mit Sicherheit ein größeres Problem als die Tauchbasis. Bei korrekter Beantwortung der Fragen hat dagegen der Fragebogen für die Tauchbasis mehr Aussagekraft als eine TTU, die schon Monate alt ist.
22.05.2015 20:32
Es ist vor allem eine Frage der Eigenverantwortung, wie man mit einem eventuellen Risiko umgeht. Und deshalb will ein vernuenftiger Taucher immer selbst wissen, wie es um seine Gesundheit *jetzt* steht.

Welche Probleme, ausser selbschuldige gesundheitliche, hat, wer den Bogen falsch ausfuellt? Bleiben wir beim Beispiel: Eine medikamentoes behandelte Hypertonie muss imho die Basis nicht wissen, insbesondere, wenn eine TTU vorliegt und dennoch der Bogen verlangt wird.
Antwort