Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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hketTL CMAS

kleine Umfrage

hat jemand schonmal eine Strafe zahlen müssen ?

a.) für unerlaubtes tauchen
b.) für sonstige Verstöße (nicht Falschparken, aber vielleicht ungesicherte Ladung ?)

es gibt hier im Netz immer wieder Horrorzahlen,
aber nichts Konkretes.
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Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
25.10.2012 13:01
a: nein, noch nicht
b: nein

beim unerlaubten Tauchen sollte man sich genau Überlegen wo.
Trinkwasserschutzgebiet kann sehr teuer werden, insbesonders wenn noch eine Wasseruntersuchung gemacht wird, damit festgestellt wird ob der Taucher das Gewässer verunreinigt hat.

Naturschutzgebiet ist da deutlich günstiger, sowie auch andere Gewässer. Da ist das meist eine Ordnugswiedrigkeit für Ersttäter ist man mit 50 Euro normalerweise dabei.

Ärgerlich wird es nur, wenn die Ausrüstung als Beweis sichergestellt wird.
Scapegoatkann schwimmen ;-)
25.10.2012 13:10
nein

nein
TauchschalkerPADI Rescue
25.10.2012 14:14
Hallo allerseits.

Wir wollten mal im Wesel-Datteln-Kanal tauchen. Unsere erste Info war, 50,-- € Strafe, wenn sie uns erwischen wegen unerlaubten Tauchens in einem Gewässer mit Berufsschifffahrt.
Bei genauerem Erkunden erfuhren wir, dass die Strafe auch bis zu einige tausend Euro werden kann, wenn z.B. wegen der Taucher die Schiffahrt eingestellt wird, um die Gesundheit der Taucher nicht zu gefährden.
Ich selbst habe vor einige Zeit hier im Forum die Frage gestellt, ob tauchen überall erlaubt ist, wo es nicht verboten ist, oder überall verboten ist, wo es nicht erlaubt ist.
Ich habe zwar viele Antworten erhalten, aber unter Strich: Nichts genaues weiss man nicht. So schein es auch mit den Strafmaßen zu sein....
ramklovApnoeTL, TL**
25.10.2012 14:41
a) nein
b) nein

Aber Deine Frage, ob einer schon mal Strafe gezahlt hat, greift etwas kurz. Es gibt, wie oben angedeutet, noch Schadensersatz und der kann u.U. zu richtigen "Horrorzahlen" führen. Nur so als Anregung.

gruß ramklov
kwmIntro to Cave Diver (TDI),
DTSA-Gold (VDST),
Taucher *** (CMAS),
25.10.2012 15:26
a) nein - da ich das nicht mache, kann das auch nicht passieren.
b) auch nein

Gruß Klaus
Vercingétorixold school
25.10.2012 15:32
a) Nein, nur eine ernst Ermahnung durch den Besitzer
b) nöh
Präziere deine Frage. Das tauchen ist in NRW in öffentlichen Gewässern verboten und nur im Einzelfall erlaubt. Welches Gewäasser bitte. Der Wesel-Dattel-Kanal ist z.B. eine öffentliche Wasserstr. und das kann in der Tat richtig teuer werden. Zumal man da nix sieht außer Grün und/oder einer Mofa.
Das Tauchen in Seen die im Eigentum Dritter stehen, ist bundesweit zumindest Hausfriedesbruch.
25.10.2012 16:19
In BW ist es erlaubt, wo nicht verboten.
Die Frage ist fuer mich nur: Muss das am See deutlich beschildert sein, oder muss ich so lange fragen, bis ich mit Sicherheit eine Nein bekomme...

Aber ansonsten: Keine Strafe bisher, weil ich brav bin.
25.10.2012 18:31
http://www.taucher.net/redaktion/53/Baden-Wuerttemberg_greift_durch_2.html
25.10.2012 18:38
Hihi, als alter Tauchernetler habe ich bei den Jungs Narrenfreiheit, aber nur am 1. April.
Weisst du eine Antwort fuer den Rest des Jahres?
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
26.10.2012 07:56
"Die Frage ist fuer mich nur: Muss das am See deutlich beschildert sein" -> m.E. ja. Die Einschränkung eines Gemeingebrauchs muss (?) ersichtlich sein. Ist ja in der Regel auch.

Wir hatten auch schon den Fall, dass an einem See, in dem wir öfters waren, auf einmal an der bevorzugten Einstiegsstelle ein schild war "Tauchen verboten". Das hatte der Pächter aufgstellt. Auf Nachfrage bei der Gemeinde ergab sich, dass der Pächter hier eigenmächtig gehandelt hat, sein Pachtvertrag ging nicht einher mit einer Einschränkung des Gemeingebrauchs. D.h. er konnte lediglich für sein "Betriebsgelände" (einen Teil des Seeufers) das Betreten untersagen, nicht das Schwimmen und Tauchen im See. Also haben wir uns einen anderen Einstieg gesucht und gut. Der Vorteil: die Schilder stehen heute noch und so sind wir am See meistens alleine

Ansonsten wie Klaus: keine Strafen, weil ich (auch) brav (und gesetzestreu) bin
26.10.2012 08:56
Ich habe vor einiger Zeit beim Nachforschen nur herausbekommen können, das `Unbefugtes Gerätetauchen` (genauer Text vergessen) ein Umweltschutzvergehen sein kann und einen kleinen dreistelligen Euro Betrag kosten kann.

Sachbeschädigung und Schadenersatz wäre auch eine Sache, wenn sie denn passiert.

Darüber hinaus ist zumindest in NRW wenig möglich.
(Ich bitte um Korrektur, wenn ich falsch liege!)

Was ich komisch finde ist, das oben erwähnt wird, das die Situation `nichts genaues weis man nicht wäre`.
Es ist doch recht eindeutig in ganz DE geregelt:
Tauchen ist überall erstmal grundsätzlich genehmigungspflichtig, ausser in BW.
26.10.2012 08:58
Danke, shuttle,
so klar habe ich das bisher noch nich gelesen und fuehlte mich mit meiner Meinung immer etwas allein.
Dann gibt es z.B. am Bodensee noch viel mehr Tauchgelegenheiten als so ueblich, wenn sie auch vielleicht nicht so schoen sein moegen. Jedenfalls erinnere ich mich nicht an zu viele Tauchverbotsschilder. Schifffahrt und Fischerei natuerlich berueksichtigt.
26.10.2012 09:02
>> Das Tauchen in Seen die im Eigentum Dritter
>> stehen, ist bundesweit zumindest
>> Hausfriedesbruch.
Das ist nicht korrekt!
Das betreten eiens Sees, oder eines Uferbereiches erfüllt erst einmal nicht die Voraussetzungen, um Hausfriedensbruch sein zu können.
26.10.2012 09:19
>> Das betreten eiens Sees, oder eines Uferbereiches erfüllt erst einmal nicht die Voraussetzungen, um Hausfriedensbruch sein zu können. <<

Es sei denn, der See ist weiträumig eingezäunt und/oder es stehen ausreichend Hinweisschilder dort. Wenn sich dann jemand nicht daran hält, ist es Hausfriedensbruch
hketTL CMAS
26.10.2012 11:27
Also ...
- wenn es keine Schifffahrtsstrasse ist
- kein Naturschutzgebiet
- kein eingezäumtes Privatgelände

sind die Möglichkeiten der Ordnungshüter offensichtlich begrenzt.

Noch komplizierter wird es vermutlich, wenn man irgendwo unerlaubt taucht, wo tauchen für einen Verein oder DLRG oder "nur 10 Taucher am Tag" erlaubt ist.

wild angeln ist immerhin noch Wilderei, aber was ist unerlaubt tauchen ?
ag2908PADI Staff Instr.
26.10.2012 11:44
Nein, bis jetzt noch nicht
Allerdings war es schon extrem nahe dran. In Rheinnau in der Schweiz hatte ich meine Alphaflagge im Auto liegen lassen.
Als ich aus dem Wasser kam stand dort schon mein grösster Feind in Grün und wollte von mir 200 Franken kassieren. Auch nach ca. 5 Minuten Diskussion gaben sie nicht nach Als dann aber unsere andere Gruppe die nur aus Frauen bestand aus dem Wasser kam war die Sache ziemlich schnell erledigt.
Darum immer gesetzestreu sei oder immer in weiblicher Begleitung
Ich persönlich halte mich an die zweite Variante

Grüsse aus Dahab
Vercingétorixold school
26.10.2012 11:47
Schwarz tauchen......
Reicht für die Einschränkung des Gemeingebrauchs ned die Bekanntgabe des VA/Satzung/Verordnung im Amtsblatt?
26.10.2012 18:05
Reicht für die Einschränkung des Gemeingebrauchs ned die Bekanntgabe des VA/Satzung/Verordnung im Amtsblatt?

Kaum vorstellbar, da ja llegmein bekannt ist, daß in BW grundsätzlich Tauchen erlaubt ist - außer ausdrücklich verboten und deshalb ja auch taucher von überall her kommen.
Und diese taucher ja nicht erst irgendwo hingehen um alle Amtsblätter zu durchforsten.
Anderstrum reicht es natürlich, in Bundesländern in dennen grundsätzlich tauchverbot ist eine Erlaubnis nur im Amtsblatt bekannt zu machen.



DLRG und sonstige Waserretungsoganisationen dürfen in vielen Gewässern tauchen, in die ansonsten striktes Tauchverbot ist
26.10.2012 18:35
Hai

>>DLRG und sonstige Waserretungsoganisationen dürfen in vielen Gewässern tauchen, in die ansonsten striktes Tauchverbot ist <<

... und das wird z.B. vom DLRG ausgiebig für "Just for Fun" Tauchgänge genutzt und es sind erfahrungsgemäß die ersten,die sich darüber aufregen wenn jemand anderes dort taucht ...
Vercingétorixold school
26.10.2012 19:25
War jetzt keine jur. Antwort auf eine konkrete Frage zum Thema Verwaltungsrecht. Kaum vorstellbar ist nicht zu lässig....
sharky58Padi-RD / 1000+ TG
26.10.2012 21:18

@hket

a) nein
b) nein

@ Razorista

"Tauchen ist überall erstmal grundsätzlich genehmigungspflichtig, ausser in BW. "

Das stimmt so nicht !

Das Brandenburgische Wassergesetz erlaubt das
Tauchen im Sinne des Gemeingebrauchs in allen Oberflächengewässern mit Ausnahme von solchen ,aus denen Trinkwasser gewonnen wird .
Ein eventuelles Tauchverbot muß also ausdrücklich erklärt werden .

Ausnahme (Zitat):
" 4) Ausgenommen vom Gemeingebrauch sind Gewässer, soweit sie Teil von Hofräumen, Gärten, Park- und Betriebsanlagen sind."

LG sharky
27.10.2012 00:22
@sharky58
Oh, interessant, wusste ich nicht
also:
Tauchen ist überall erstmal grundsätzlich genehmigungspflichtig, ausser in BW und in Brandenburg.

Aber gibt es nun nicht doch irgend eine Strafe, die verhängt werden könnte?? Das klingt so unwahrscheinlich...
28.10.2012 18:32
In Niedersachsen gilt übrigens:

§ 32 NWG
1) 1 Jedermann darf die natürlichen fließenden Gewässer, außer Talsperren und Wasserspeicher, zum Baden, Tauchen einschließlich des Sporttauchens mit Atemgeräten, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, zum Eissport und zum Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne Eigenantrieb benutzen, soweit nicht Rechte anderer entgegenstehen und soweit Befugnisse oder der Eigentümer- oder Anliegergebrauch anderer dadurch nicht beeinträchtigt werden. ...
28.10.2012 19:02
Das hatte ich jetzt nicht berücksichtigt, aber ich meine mich zu erinnern, das für Flüsse noch in anderen Bundesländern das gleiche gilt.
Aber eben nur für `fliessende Gewässer` und nicht in Naturschutz-Gebieten.
Vercingétorixold school
29.10.2012 15:43
§ 161 LWG NW enthält Bußgeldvorschriften, von da aus geht es ins OWIG NW.......
Wir können dich aber auch so bestrafen, wenn du möchtest
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