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max. Tauchtiefe??
Abgesandt von stefanb Registriertes Mitglied am 09.08.2007 - 14:57:

Hallo zusammen,

voerst möchte ich gleich darauf hinweisen, dass es mich auf keinen Fall interessiert einen "Verbandskrieg" zwischen PADI und CMAS anzustiften!!
Meine Frage bezieht sich auf die offizielle max. Tauchtiefe, welche vom Verband vorgegeben ist.
Bei PADI ist diese 40m und bei CMAS meines wissens auch oder?
Ich frage deswegen, weil ich mit einem Freund gesprochen habe und der hat behauptet in Frankreich seinen PADI Divemaster umgeschrieben zu haben auf CMAS *** und damit offiziell berechtigt ist auf 60m zu tauchen??
Stimmt da oder nicht??
Danke für eure Meldungen



Antwort von Telemar-king Registriertes Mitglied am 09.08.2007 - 15:08
Guggst Du Sterne, Gruppen und Tiefen Hier klicken

Was die Franzosen bei sich machen und zulassen, ist deren Sache.
Antwort von Tauchteufel Registriertes Mitglied am 09.08.2007 - 15:32
Moin, moin

Dein Freund hat Recht. Ein ***-Taucher darf in Frankreich 60m tief tauchen.

Guckst Du z.B. hier.

Hier klicken

"Tiefer als – 40 m dürfen nur CMAS *** Sterntaucher tauchen."

Und

"Begründet durch die Versicherungsbedingungen der FFESSM ( also dem französischen Verband innerhalb der CMAS ), des VDST, DAN ... gibt es in Frankreich kaum noch Basen, die tiefere TG als 40 Meter generell anbieten, wenn, dann nur mit einem "handverlesenen" Klientel. Das entscheidet dann die jeweilige Basis im Einzelfall. Die Qualifikation CMAS*** ist dafür schon
Mindestvoraussetzung, aber alleine das Brevet macht nicht alle Taucher "tiefenfest", wie die Praxis zeigt."

Viele Grüße
Peter
Antwort von Tauchteufel Registriertes Mitglied am 09.08.2007 - 15:34
Moin, moin

noch vergessen .... Udo als Moderator dieser Runde kennt sich sicherlich am besten aus. Vielleicht gibt er noch die neuesten Auslegungen/Bestimmungen des arrêté bekannt.

Bis denne
Peter
Antwort von Tümpi Registriertes Mitglied am 09.08.2007 - 15:40
Die sind hier irgendwo hinterlegt. Aber Divemaster auf ***CMAS umschreiben in Frankreich
Antwort von SiKAI Registriertes Mitglied am 09.08.2007 - 15:42
Gibt es in Deutschland überhaubt gesetzliche Regelungen zur Tauchtiefe ?? Wäre mir neu.

Bis auf die Empfehlungen der Verbände und Reglements der Basen wüßte ich nichts davon.
Antwort von Tauchteufel Registriertes Mitglied am 09.08.2007 - 15:47
Moin, moin

Ich hab es Auch hier zu finden:
Hier klicken

In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Regelungen wie in Frankreich. Es gibt Empfehlungen durch die einzelnen Verbände und eben "private" Reglements durch Tauchbasen an Seen.

Viele Grüße
Peter
Antwort von FrankreichFreund am 09.08.2007 - 16:02
Vivat, vivat, vivat. Ein dreifaches Hoch auf solch` eine (gesetztlich) geregelte Tauchvorschrift. Verbandsdiskussionen oder "eben mal schnell den Tauchschein im Urlaub machen" gibt es in Frankreich nicht (zum Glück für die dortigen Taucher).

Die Franzosen hätten Ägypten behalten sollen. Dann wär`s dort soooo schön beim Tauchen....
Antwort von nebrius Registriertes Mitglied am 09.08.2007 - 16:06
@ SiKAI
gesetzliche Tiefen-Regelungen in D-Land Hier gibt es nichtmal `n Gesetzt, was Dich zum Erwerb eines Tauchscheins nötigt. Ausrüstung kaufen und Tauchen gehen...
Wenn es überhaupt ein beachtenswertes Tiefenlimit gibt, so findest Du das eventuell im Kleingedruckten Deiner Tauchsportversicherung...

der nebrius
Antwort von Udo-N Moderator am 09.08.2007 - 16:45
Also,

bezüglich der von mir hier veröffentlichten Regeln
gibt es keinerlei Änderungen, sonst hätte ich sie schon aktualisiert, bin doich schon wieder 4 Tage auf Fronkraisch zurück

@ Sikai, da hat nebius recht , es gibt nur die Empfehlung ( z.B. beim VDST ) , 40 m seien genug.
Welche Regeln Tauchseenbesitzer ( z.B. Hemmoor aufstellen, ist deren Sache )

@ stefanb , entwede hat Dein Freund Dich beschummelt oder da hat jemand ihm einen Gefallen getan, denn umgeschrieben wird da garnichts auf *** so einfach . Die Möglichkeiten auf CMAS *** zu migrieren sind derzeit bis auf den Rescue ausgebaut, nicht weiter : Hier klicken

Und die CMAS *** Prüfung wird im Gegensatz zu Deutschalnd von einer richtigen Prüfungskommission abgenommen und nicht von einem einzelnen Tauchlehrer .

Auch ist das gesamte Ausbildungswesen schon ab dem ** in Frankreich wesentlich anspruchsvoller für die Teilnehmer und auch nicht vergleichbar weder mit PADI noch mit Deutschland.

Die festgelegte Tiefenbegrenzung gilt auch nur in Frankreich bzw. für in Frankreich organisierte CMAS Taucher , also die, die der FFESSM angehören:
Hier klicken

Lasse Dir doch einfach mal sein CMAS Kärtchen zeigen, sollte nter Freunden ja nicht so schwer sein . Wie diese im Original aussehen , kannst Du hier nachsehen: Hier klicken

Grüße
Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 09.08.2007 - 16:47
Die Tauchsportversicherungen halten sich an die Empfehlungen der Tauchorganisationen - also Sporttauchtiefe 40mtr. usw.

Gesetzlich geregelt ist in Deutschland für den Sporttaucher - bis auf die Tauchgewässer selber - nichts , weder Tauchausbildung, Tauchtiefe oder Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Antwort von Tauchteufel Registriertes Mitglied am 09.08.2007 - 17:04
Moin, moin
@Bösewicht

Was Du hinsichtlich der Tauchsportversicherung schreibst, ist schlichtweg falsch. Wir haben hier das schon häufig genug diskutiert. Du musst schon wenigstens zwischen den einzelnen Versicherungen (DAN, Aquamed, VDST/Gerling ... etc) differenzieren.

Viele Grüße
Peter
Antwort von Kein_Nick_eingefallen Registriertes Mitglied am 09.08.2007 - 17:58
Und in Bezug auf PADI noch eines: Die Standards dort regeln nur AUSBILDUNG. Was einer (PADI Member oder nicht) außerhalb der Ausbildung tut oder lässt, interessiert PADI einen feuchten Kericht. Und das ist auch gut so.
Allerdings wird natürlich von den Pros eine gewisse Vorbildrolle erwartet. Mein Motto lautet daher: Tu was Du nicht lassen kannst, aber posaune es nicht in die Welt. Zumindest nicht, wenn Tauchschüler oder Anfänger zuhören.
Antwort von nebrius Registriertes Mitglied am 09.08.2007 - 18:41
@ boesewicht & Tauchteufel
natürlich hat jede Versicherung ihre eigenen Besitmmungen, aber was boesewicht wohl meinte ist folgendes: wenn es doch einmal zu einem strafrechtlich, versicherungstechnisch oder sonstwie amtlichen Tauchunfall kommen sollte, werden sich die (hoffentlich versierten) Gutachter nach dem Stand von "Wissenschaft und Technik" (oder wie das im amtsdeutsch heißt) richten. Und da ist in D-Land nun einmal der VDST als Mitglieds-stärkste Tauchinteressenvertretung, Aussteller des Deutschen Tauchsportabzeichen und Mitglied im DSOB zusammem mit dem Gerlingkonzern federführen... Und die spechen ja nur Empfehlungen aus. Aber, wenn gegen die dann nachweislich verstoßen wurde, wird es halt eng, egal von welcher Orga man sein Brevet hat...

der nebrius

ps @tauchgeist - wie war`s am Ende der Erde (wenn ich Finistere als alter Nicht-Franzose richtig übersetze...) und Grüße nach HH in den lichtlosen Infromatikkeller
Antwort von Tauchteufel Registriertes Mitglied am 09.08.2007 - 19:29
Moin, moin
@Nebrius

Und genau das sehe ich ganz anders

Ich wiederhole es immer wieder gerne, beim Gerling Konzern gibt es erst einmal keine Einschränkungen hinsichtlich der Tauchtiefe. Ich habe mir seinerzeit genau aus diesen Grund schriftlich von Gerling bestätigen lassen, dass auch Tauchgänge unterhalb der ach so bösen Grenze versichert sind Ich war es nämlich leid, immer wieder diese Begründung, die gar keine ist, zu hören.

Und nochmals zum Verständnis: eine Empfehlung ist eine Empfehlung ist eine ... ist kein Gesetz. Es gelten einzig die Versicherungsbedingungen, und zumindest bei Gerling steht unter Versicherungsauschlüssen nicht drin, dass man sich an irgendwelche Tiefengrenzen zu halten hat. Guckst Du hier unter 6. Auschlüsse:

Hier klicken

Da steht nix von Tiefen, von Überschreitung von irgendwelchen Empfehlungen etc.., die zum Ausschluß des Versicherungschutzes führen.

Und was eine Gerichtsentscheidung betrifft, schmeiss bitte nicht Strafrecht und Versicherungs- also Privatrecht etc. durcheinander. "Stand der Wissenschaft und Technik" ist ein Begriff, der so weit dehnbar ist ... Jede Entscheidung vor Gericht bleibt mMn deshalb eine Einzelfallentscheidung.

Viele Grüße
von
Peter
der auch schon einige Male am Wrack der "Finistre" getaucht ist
Antwort von Udo-N Moderator am 09.08.2007 - 20:04
Auch wenn wir nun hier vom Thema / der eigentlichen Fragestellung abweichen, aber versicherungstechnisch für D hat der Tauchteufel Recht, bislang ist von Gerling keine Kostenübernahme abgelehnt worden nach Tauchunfällen, die auf größeren Tiefen als die der vom Verband empfohlenen geschehen sind .

Die Antwort auf die persönliche Frage kommt pM am Freitag

@ Peter, der Kran ist im letzten Jahr im Frühjahr bei Sturm umgefallen
Antwort von Tauchteufel Registriertes Mitglied am 10.08.2007 - 07:11
Moin Udo,

das ist sehr bedauerlich Ich sehe schon, ich muss mal wieder hin und mir die Reste anschauen.

Viele Grüße
Peter
Antwort von stefanb Registriertes Mitglied am 10.08.2007 - 09:25
@UDO-N: ich hab mich da ein wenig falsch ausgedrückt. Er hat das Brevet natürlich nicht nur so umgeschrieben bekommen. Als Divemaster mit anscheinent auch genügend TG wurden ihm nur einige "Übungen" erlassen.

lg stefanb
Antwort von Udo-N Moderator am 10.08.2007 - 10:15
@ stefanb,

auch das "Erlassen" von Prüfungsteilen ist nicht zulässig !

Nirgendwo sind die Bestimmungen so fein ausformuliert wie bei der FFESSM , hast Du denn die Karte schon gesehen ???

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