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Foren - Ausbildung - ohne Worte ! ! !




  

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ohne Worte ! ! !
Abgesandt von dave g Registriertes Mitglied am 22.07.2006 - 21:12:

Tach

Es ist doch immer wieder lustig tauchen!

Vergessen einige Leute , was sie beim Tauchkurs gelernt haben oder muss man das nach Breveterhalt nich mehr wissen?

Kommt ein Taucher zur Füllstation:
"Einmal Flasche füllen,bitte!"
Basenbetreiber:
"Na kein Problem! ,upps!!!
kein TÜV mehr (seit 1 JAHR), diese Flasche kann ich leider nicht füllen,der TÜV ist abgelaufen."
Taucher:
"Das gibt es doch nich! Ich habe mit dieser Flasche noch NIE Probleme beim füllen gehabt,IHR seit die Ersten die sie nicht füllen wollen, das mit dem TÜV kann doch mal passieren."
Basenbetreiber:
"Kann ja sein,ich werde diese Flasche nicht füllen,weil,kein TÜV."
Taucher:
"Ich fahre stundenlang mit dem Auto weil ich tauchen will , und meine Flasche wird nicht gefüllt , NUR weil der TÜV abgelaufen ist!?!
Ich werde mir stark überlegen müssen hier noch mal her zukommen , AUFWIEDERSEHEN!"
Basenbetreiber: "Tschüss"

Es geht nicht dreister?
Dann lessen Sie mal weiter!

2 Taucher kommen zur Anmeldung am See.

Taucher:
"Guten Tag,Wir wollen tauchen!"
Kassierer:
"Guten Tag, na klar doch. Brauche Brevet und Tauchsportuntersuchung von jedem."
Taucher:
"Untersuchung ?!?! ; WISO;WOZU;VON BEIDEN ?!?!
Kassierer:
"Na klar,ist doch immer so , an jeder Basis!"
Taucher:
"NEIN NUR HIER,wir haben keine Untersuchung dabei,weil wir das NICHT WISSEN,das mann die dabei haben muss."
Kassierer:
"Die gehört aber eigentlich mit ins Logbuch,das mann sie bei der Anmeldung am See/Basis (welche auch immer) auf Verlangen vorzeigen kann!"
Taucher:
"Das ist uns neu,haben wir noch NIE gehört,is wohl nur hier so.Na dann können wir also nicht tauchen?"
Kassierer:
"Nein,es sei denn ihr legt mir eine NICHT ABGELAUFENE TAUCHSPORTUNTERSUCHUNG vor."
Taucher:
"NA DANN ; TSCHÜSS!!!"

sachen gibts,die gibts nich

euer dave
"TSCHÜSS!" (grins)



Antwort von alphataucher Registriertes Mitglied am 22.07.2006 - 21:28
Tja, glücklich dem, der auf Kassierer am See verzichten kann. Ich kann mich nicht erinnern, wann ich das letzte mal Brevet oder Attest vorzeigen musste. Auch Logbuch nicht.

Neulich wollte jemand mal mein Brevet sehen, als ich meine Flasche füllen wollte. Nach etwas Diiskussion und mein Hinweis auf die vorbildlich ge-TÜV-te Flasche hat er sich dann aber davon abbringen lassen.

Antwort von Silberflosse Registriertes Mitglied am 22.07.2006 - 21:52
Wo gibt es eine Vorschift, dass man ein ärztliches Attest haben muss und in welcher Ausbildung wird das gelehrt?
Der Pächter oder nennen wir Ihn Betreiber kann
Regeln aufstellen, welche zur Nutzung seines Gewässers erfüllt sein müssen. Ein Verein kann seinen Mitgliedern Regeln auferlegen, aber kein Gesetz oder Verordnung verlangt von mir ein Attest zum Tauchen.
So ist es auch mit den Flaschen füllen, das ist doch der altbekannte Padi-Lehrbuch-Trick.

So nun meldet Euch mal wieder zu Wort, ihr oberschlauen alten Tauchhasen.

Viel Grüsse

Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 22.07.2006 - 22:13
attest benötigst du lt. gesetz nicht - aber ein eigentümer/pächter/verwalter eines Gewässers darf Dir dann - zum Eigenschutz, damit Du nicht gerade in seinem Gewässer den Löffel abgibst - dort das Tauchen verbieten.

Mit Flaschen-TÜV gleiches Spiel - ist wie beim Auto - kein Tüv = kein Fahren bzw. selbstzahlung im Falle eines Unfalles

bedenke - nicht nur du hast Rechte und Pflichten - andere auch
Antwort von Massi Registriertes Mitglied am 23.07.2006 - 00:07
naja ich such mir auch derzeit meine seen danach aus wo man nich meine TTU sehen will, die is auch seit 2 monaten abgelaufen ;) es sei denn wir gehen nach den vorschriften der GTUEM die sagen naemlich alle drei statt alle 2 jahre ;)

so hätt ich noch 10 monate

hrhr

aber ma schauen so langsam will ich auch ma wieder woanders hin muss ich doch mal wieder 30euro beim onkel dok loswerden ;)
Antwort von ttm49 Registriertes Mitglied am 23.07.2006 - 01:15
Also unter dem Titel dieses Beitrags hätte ich mir ja schon echt interessantere Geschichten vorgestellt als nur zwei Abweisungen durch Erbsenzähler.

Gibt`s denn hier keine dive-guides, die das Sommerloch mal mit ein paar lustigen Geschichten über ihre Begnungen der 3. Art (Gäste) füllen können?
Antwort von Carmen am 23.07.2006 - 02:02
Oh Gott Oh Gott, ich bin doch letztens mit dem Brevet einer Freundin tauchen gewesen, da mein eigenes unauffindbar war.
Komm ich jetzt ins Gefängnis????
Antwort von oh_man_o_man am 23.07.2006 - 12:19
tatüütata

das wird sofort der padi-polizei gemeldet

Antwort von Platt Registriertes Mitglied am 23.07.2006 - 12:38
Gesetz ist das sicher nicht. Und eine wenig überzogene TTU oder zu später TÜV ist mit Sicherheit auch nicht dramatisch. Aber letztlich leben wir nun mal in einem Paragraphenstaat und man hat an manchen Seen keine Möglichkeit sich dagegen zu wehren.

Timo
Antwort von wenus57 Registriertes Mitglied am 23.07.2006 - 15:58
schöne Beispiele für verantwortungsvolles und verantwortungsloses Handeln....
....ohne weitere Worte..

wenus
Antwort von non-brevet-diver am 23.07.2006 - 16:20
mal kurz zum Flaschfüllen und zum abgelaufenen TÜV! Sollte der TÜV bei einer Flasche abgelaufen sein und ein Basenbetreiber füllt die Flasche so ist das prinzipiell mal gar kein Problem!

Sollte dem bösen Basenbetreiber aber diese Flasche um die Ohren fliegen und sein Laden samt Füllpersonal in die Atmposphäre pulversiert werden dann hat er ein Problem. Wenn er diesen tollen Ritt überlebt haben sollte kommt nämlich zum bösen Tauchbasenbetreiber die super nette tolle liebe Versicherungsgesellschaft ins Krankenhaus und fragt mal nach warum Sie jetzt denn gerade Ihr Geld an Ihn überweisen soll.
Und schon sagen die immer zahlungsbereiten Jungs von der Versicherung:
HUI - die Flasche hat doch keinen TÜV - keine Aufregung, macht überhaupt nichts - wir zahlen immer gerne.... ist doch unser Lieblingshobby und Du unser bester Kunde....

So kennen und lieben wir die Versicherungen - die zahlen immer - weiß doch jeder!

Jetzt mal Spaß beiseite:
der böse Basenbetreiber MUSS sich absichern für solch einen Fall.
Man könnte jetzt natürlich dagenhalten das so eine Flasche nicht so schnell durch den Kompressorraum fliegt, höchstens 1 mal pro Jahr passiert das irgendwo in der Welt! Ich möchte nicht der böse Basenbetreiber sein der das dann bezahlen muss...

Dann schon lieber der von der Versicherung der sich über so eine Panne freut....

Aber vorsichtshalber schieben wir unseren Frust einfach auf den Basenbetreiber, der ist so oder so unsympathisch. Und selbst wenn er syhmpatisch ist dann kann man immer noch auf Ihn neidisch sein weil er seinen Traum verwirklicht hat. Auf jeden Fall ist er Schuld, das steht mal auser Frage! Und das Wetter hat der Mistkerl auch noch versaut, wieso hat er eigentlich keine Sonne bestellt. Na ja, die letzten Tage hat er das mit dem Wetter aber gut hinbekommen obwohl es fast zu heiß ist den ollen Neoprenanzug anzuziehen.
HEY Basencappo: "wieso ist das eigentlich so warm hier, ich schwitz wie verrückt wenn ich meinen "Neo" anziehe". Was für ein mieser Service von dem bösen Basenbetreiber!

Was??? Die Sonne scheint, alles passt bestens, der Typ ist nett, sympatisch und verzichtet vor lauter Freundlichkeit sogar noch darauf für seine Dienste Geld zu verlangen da er im Lotto gewonnen hat und die Dienstleistung gerne freiwillig betreibt anstatt Urlaub zu machen (Entschuldigung, der macht ja eh permanent Urlaub - das faule Basenbetreiberpack)...
Der Typ ist also einfach ein Spitzenkumpel und macht alles "for free". Brevet, ärztliches Attest, TÜV will er nicht sehen und zwischen den Tauchgängen spendiert er noch ein Bier...

Es wäre unmöglich... man könnte seinen Frust einfach nicht mehr ablassen! Zum Glück gibts dann noch die bösen 4 Buchstaben (nein, nicht CMAS - das sind die Guten) - die bösen: PADI...

Und schon ist die Welt der dauergefrusteten wieder im Einklang mit sich selber - irgendjemand muss doch schließlich Schuld sein! An was? Völlig egal... darum geht es nicht - hauptsache Meckern...
Antwort von Nowotaucher Redaktionsmitglied am 23.07.2006 - 16:23
Wow, Dave, diese Geschichten, da muss ich echt sagen, diese Leute gehören sofort(!) verhaftet! Da sollte jeder Basen- und Shopbesitzer das Recht dazu haben. Diese Leute sind nichts als gewöhnliche Kriminelle, die durch ihr Tun nicht nur die ihre Mitmenschen, sondern das gesamte Sozialgefüge unsere Bundesrepublik gefährden. An den elektronischen Pranger mit ihnen, mit vollem Namen und Photos!

Also Sachen gibts, tsts

Andreas
Antwort von non-brevet-diver am 23.07.2006 - 16:30
und ich bleib dabei - Drahtzieher dieser kriminellen Vereinigung sind die Basen- und Shopbesitzer und natürlich PADI...
Antwort von TTU am 23.07.2006 - 17:38
Kommen wir doch nochmal zur TTU:
Eine vom letzten Jahr besagt auch nur, das ich letztes Jahr an dem Tag tt war.
Von der Grippe letzte woche, der Nebenhöhlen OP letzten Winter, ect. pp. sagt sie nix.
Also was für ein Vorteil hat ne Bescheinigung, die eh nach kurzer Zeit (ein/zwei Tage oder Langstreckenflug mit tiefgekühlt werden aber bei 35 Grad aussteigen)nicht das Papier wert ist, äh , nichts mehr aussagt, als eben:
An dem Tag der Untersuchung war X tauchfähig?
Ne Pulle ohne Tüv NICHT füllen geht i.O.
Soll der doch Apnoe machen!
Antwort von Tobbe Registriertes Mitglied am 24.07.2006 - 08:42
@ dave g: was ist denn das Problem?

1.) das es taucher gibt, die nicht ge-TÜVte DTGs haben und ebenfalls keine TTU?

2.) das es Basen und shops gibt die nicht füllen oder tauchen lassen?

So, everything cuts both ways
Antwort von gradnichtdrin am 24.07.2006 - 09:59
Flaschen TÜV - OK.
TTU so`n quatsch. Kann meinen Vorsprecher vom 23.7. 17:38 nur zustimmen.
Ich habe sein fast 10 Jahren keine TTU mehr. Warum auch? Ich musste in den letzten 10 Jahren auch nicht mein Brevet oder TTU zeigen. Die Basen haben den Brevetierungsstatus, den ich gesagt habe, in eine Liste eingetragen. Und mich dann noch einen Wisch unterschreiben lassen der aussagt das ich fit bin und die Basen keine Schuld trifft wenn ich absaufe. So läuft es doch wohl an den meisten Basen ab. ODER? Ich tauche hauptsächlich in NRW, Niedersachsen, Mecklenburg und Ostsee.

Schönen Gruss
gradnichtdrin
Antwort von wallin Registriertes Mitglied am 24.07.2006 - 11:25
@all

TÜV – der Drucktauchgeräte!

Jeder Kompressorbetreiber in D, der in einem Dienstleistungsverhältnis steht, muss nach der
Gesetzlichen Unfallversicherungspflicht sicherstellen, dass in den zu füllenden Behältern kein gefährlicher Überdruck entstehen kann. Dies ist nur dann gewährleistet, wenn die Tauchflasche eine gültigen TÜV – Stempel vorweist! – PUNKT -
Hier hat sich der Kompressorbetreiber richtig verhalten.


Zur Sache mit der TTU:
Besteht ein Kunden – Lieferantenverhältnis, so besteht in gewisser Weise eine Garantenstellung.
Von dieser Garantenstellung kann man sich in D, durch einen Haftungsausschluss nicht entbinden lassen.
Auch ist der Selbstauskunftbogen, reine Makulatur.
Empfehlung nach GTÜM ist, das eine körperliche Eignung vorhanden sein muss. Da der Garant nicht, einschätzen kann (es sei denn er ist GTÜM – Arzt) ob eine gesundheitliche Einschränkung vorliegt.
Ist dies von einem Sachkundigen zu bestätigen. Von einem Arzt! - PUNKT -

Was bedeutet, dass sobald ein Kunden – Lieferantenverhältnis, sprich für die Nutzung eines Sees, Geld verlangt wird, steht der Besitzer in einer Garantenstellung und muss für die Sicherheit seiner Kunden einstehen. Um sich Abzusichern, muss der Kunde nachweisen, dass er Tauchen kann (Brevet) und dass keine körperliche Einschränkung besteht (gültige TTU).

Reine Absicherung, damit der Anwalt vom Kunden, nicht auf die glorreiche Idee kommen kann, dass ein unwissender (sprich: kein ausgebildeter Taucher) Kunde, die Gefahren des Tauchens nicht kennt und einschätzen kann was für eine Gefahr er sich aussetzt und ein unwissender Kunde nicht wissen kann, dass er mit einem bspw. Herzleiden nicht Tauchen darf.

Bei einer Anzeige beruft am sich wohl, auf die Empfehlungen der Tauchverbände und GUV.

Darum ist es besser als Seebesitzer ausschließlich Parkgebühren zu verlangen.

Gruß wallin
Antwort von non-brevet-diver am 24.07.2006 - 14:08
Hallo Wallin,

PUNKTLANDUNG... So sieht es nun mal aus in Deutschland und auch in den meisten Orten der Welt. Auch wenn sich die Tauchbasis im Ausland befindet, der Besitzer aber ein Deutscher ist kann er nach geltendem Recht in Deutschland verklagt werden.
Jeder Tauchbasenbetreiber der das nicht tun ist wirklich kurzsichtig oder ungebildet.

Vielleicht sind die bösen Tauchbasenbesiter doch gar nicht so böse sondern wollen nur ihren Pelz retten im Falle eines Unfalles, egal ob eine Flasche durchgeht oder ein Taucher verunglückt...

Oder wollen die bösen Tauchbasenbesitzer am Ende doch sich die Kundschaft durch blöde Vorschriften vergraulen...
Antwort von flasche Registriertes Mitglied am 24.07.2006 - 14:49
@Wallin
Auch nach irgendwelchen Rechtschreibreformen schreibt man einen PUNKT noch immer so: "."!
Einen Punkt schreibt man, egal in welcher Schreibweise, auch nicht nach einem "!". (Eine Ausnahme habe ich mal konstruiert .)
Smiley Punkt Klammer! PUNKT!

Ansonsten ein gewisses Verständnis für Flaschentüv, auch noch für die TTU vor der OWD-Ausbildung. Die weiteren TTU sind rein finanziell motiviert (Absicherung von Basen, Versicherungen, Ärzte.. "IGEL"-Plakate vor Arztpraxen weisen auf geldgeile Ärzte hin). Vielleicht aller 5 Jahre sinnvoll oder bei erkennbaren Veränderungen. Wer eine TTU haben will und nicht völlig offensichtlich untauglich ist, der bekommt auch eine TTU. Man weise mal nach, daß bei üblichen oder auch strengeren TTU ein nennenswerter Anteil von Probanden untauglich geschrieben wird (abgesehen davon, daß Tauchwillige dann eben einen anderen Arzt aufsuchen, und abgesehen auch davon, daß der Gesundheitszustand schon 2 Wochen später schlechter sein kann), oder daß eine jährliche TTU tatsächlich nennenswerte Sicherheit bringt. Wenn ein Naßtaucher mit 1 Regler und Octopus in einen unten 4° kalten tiefen See einsteigt, sagt hingegen kaum ein Betreiber etwas...
Antwort von wallin Registriertes Mitglied am 24.07.2006 - 15:20
Was viele Taucher auch nicht wissen:
Muss der Versicherungsschutz greifen, bzw. für den Schaden aufkommen, dann wird i.d.R. von der Versicherung Akteneinsicht gefordert.

Stellt sich hier raus, dass der Taucher falsche Angaben gemacht hat. (Bspw. hat angegeben dass er einen Tauchschein hat / hat aber keinen
oder nachweislich wurde der Taucher an einer Krankheit behandelt, die eine Tauchunfähigkeit zur Folge hatte, dann muss die Versicherung nichts bezahlen)
Auch wenn keine Tauchtauglichkeitsuntersuchung stattgefunden hat, die einen negativen oder positiven Befund bestätigen.

Da das Tauchen zur Rieskosportart gehört, braucht die Pflichtversicherung Schäden die bspw. durch das Tauchen verursacht werden, nicht zu bezahlen.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, wenn er eine Risikosportart durchführt, dies seiner Versicherung zu melden.
I.d.R. sind diese im Paket nicht versichert und es wird angeraten eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Auch wird für Bergungskosten nichts gezahlt, wenn Taucher oder Schwimmer vom Privatsee oder Betriebsgelände (Wenn „Betreten Verboten“ beschildert ist)fällig wird!
Besteht eine Gewässerordnung (wird dieses auch berücksichtigt)

Egal wie schwachsinnig, euch dieses vorkommt!

Ich kann jedem nur raten – der keinen Tauchschein hat, und/oder keine TTU hat, bei seiner Versicherung abzufragen, ob diese bei einem Tauchunfall auch bezahlt. Lasst Euch dass auf jeden Fall – schriftlich geben.

Sollet Ihr eine Versicherung haben, die dieses absichert, dann lasst es uns wissen.
Wenn die nicht so teuer ist, würde ich diese sofort abschliesen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

@Und "Flasche"
Mit der Veränderung einer Klinik, zu einem Befund, hast du ja Recht. Ist aber so!

Solltest Du noch weitere Fehler finden, dann behalte Sie!

Im gut Luft Wallin

Antwort von flasche Registriertes Mitglied am 24.07.2006 - 16:01
@Wallin
Aber meine Fragen hast du nicht beantwortet. Du meinst, Padi organisiert Schnuppertauchen ohne TTU in Deutschland, und riskiert damit wissentlich rechtliche und versicherungsmäßige Probleme für die Tauchbuden? Ich bezweifle deine Grundaussage, nach der jegliche Erklärungen von Tauchern (oder Schnuppertauchern oder Tauchschülern) zum Gesundheitszustand, evt. vorhandenen Tauchbrevet usw., wertlos sein sollen. Es sei denn natürlich, die Versicherung hat in ihren Verträgen für die Tauchbude ausdrücklich eine penible individuelle Kontrolle der Richtigkeit der Angaben verlangt.

Tauchseeeinlasser können natürlich festlegen, was immer sie wollen, insbesondere, wenn der Nachbarsee mehr als 30km entfernt ist. Um Ärger zu vermeiden gebe ich zwar die 30EUR für die "billige" Wiederholungs-TTU aus, betrachte sie aber dennoch als albern; insbesondere im Vergleich zu anderen Risikobereichen ohne Reglementierung oder zu sinnvolleren, nicht quasi verpflichtend zu machenden Vorsorgeuntersuchungen.
Antwort von wallin Registriertes Mitglied am 24.07.2006 - 16:51
@Flasche
In erster Linie muß jede Tauchbude sich gegen evt. Haftungsansprüche absichern. Ansonsten haftet er mit seinem Privatbesitz!
(I.d.R. durch eine Betriebshaftpflichtversicherungen)
Die Betriebshaftpflichtversicherung, wird das zu versichernde Gefahrenpotential abschätzen, je höher diese ist, desto teurer wird diese sein.
Als Grundlage dienen die Standrads der Tauchverbände und gesetzliches Versicherungsgedöse. Darüber hinaus, müssen vertragliche Sonderregelungen beschrieben sein. Was das ganze teurer macht, oder die Versicherung, kein Interesse hat, die Tauchbude zu versichern!

Bspw. bei der CMAS, muss bevor Du mit jemanden in den Pool springst (Schnuppertauchen) eine Tauchtauglichkeit vorliegen.
Kommt es hier zu einem Schaden, dann kriegst Du ganz schönen Ärger und die Sache wird richtig teuer. Auch wenn Du als Kunde die Tauchbude nicht anzeigst, spät. bei der Akteneinsicht Deiner Versicherung, wird diese versuchen, die Kohle von der Tauchbude abzuzocken.

Bei PADI und SSI (Standard)genügt es, denn Tauchkunden auf die Gefahren des Tauchens hinzuweisen und über einen Selbstauskunftbogen seine Klinik einzuschätzen. (wobei diese sich auch absichert und sagt: das dies national abzuklären ist)
Leider gelten in D, die Empfehlungen der GTÜM!

Kommt es hier zu einem Unfall, so hat man zumindestens etwas auf der Hand. Jedoch, entbindet dich dies in unserer Rechtslage nicht vor deiner Garantenstellung.
Was bedeutet, ist zwar besser wie gar nichts, doch garantiert es dier keinen Haftungsausschluss.

Kurz gesagt: Auch hier darf nichts passieren!

Ein anderes Bespiel:
Du lässt deine Tauchflasche bei einem Kompressorbetreiber füllen. Am Tauchsee legst Du diese ins Wasser, und ziehst dich um, durch die Stauchung, explodiert die Tauchflasche (hat kein TÜV mehr)und verletzt einen Passanten.
Bin mal gespannt - ob du nicht selbst auf den Gedanken kommst, dass die Tauchbude es wissen müsste, dass eine ungetüv`te bzw. abgelaufene Tauchflasche, nicht gefüllt werden darf.

Jetzt kann der Kompressorbetreiber sagen, hab ich nicht gewusst! Was glaubst Du, wer Schuld ist.

Gruß Wallin
Antwort von niemand bestimmtes am 24.07.2006 - 19:44
"Leider gelten in D, die Empfehlungen der GTÜM!" - so ein Schmarrn! Die GTUEM ist eine - von mehreren, in ihren Ansichten durchaus divergierenden - Gruppen, die sich mit tauchmedizinischen Fragen beschäftigen. Geltung verschaffen können deren Empfehlungen nur der Gesetzgeber (hat der aber nicht getan) oder Personen, die Dienstleistung wie Equipmentverleih oder "Seeeinlass" nur zu ihren Bedingungen anbieten, manche tun das, andere nicht.

Evidenz dafür, dass TTUs einen messbaren Nutzen stiften, wurde weder hier noch sonstwo bisher erbracht - versucht mal eine Studie dazu zu finden, ihr werdet scheitern.

Und wo bleiben eigentlich die Tauglichkeitsuntersuchungen für all die Badesee- und Ostsee-Schwimmer?
Antwort von wallin Registriertes Mitglied am 25.07.2006 - 10:19
@niemand_bestimmtes

In der Eingangsfrage ging es um Verhaltensweisen, kommerziell betreibende Kompressorbetreiber und
Seebesitzer und deren wohl unverständliche Handlungsweisen.
Du als Privatperson, kannst machen was Du willst. Solange Du nicht deine Tauchflaschen bei einem
autorisierten Kompressorbetreiber oder Dienstleistungen von einer kommerziellen Tauchbude ein gehst.
In dem Moment wo eine bezahlte Dienstleistung eingegangen wird, hat der Kunde und Verkäufer / Händler, Rechte aber auch Pflichten. Deutsche Rechtslage!

Viele Tauchtauglichkeitsuntersuchen stehen in Anbindung zur G31 – Untersuchen. Die meisten Tauchverbände haben hierzu eine abgespeckte Version von anerkannten Überdruckmedizinern, als Grundlage einer sachkundigen Tauchtauglichkeitsbestimmung bestimmt.

Und du wirst mir wohl beipflichten müssen, dass wenn es zu einer Anzeige bzgl. Deiner Gesundheit kommt, wird dies als Grundlage und Ermittlung des Sachverhalts zugezogen.

Ein Schwimmer im Schwimmbad, zahlt Eintritt und somit geltet hier die Bäderverordnung GUV R/111, an die sich Schwimmer und Badbetreiber halten müssen. Der Badbetreiber muss für die Sicherheit seiner Kunden einstehen. Dies wird gewährleistet, wenn mindestens ein Rettungsschwimmer in Silber die Badaufsicht übernimmt.
Ein Schwimmer in öffentlich und frei zugänglichen See oder Meer, zahlt dafür ja nix.
Allerhöchstens für die Nutzung der Strandboxen oder Liegen! Hier vergleichst Du Äpfel mit Birnen!

Sicher ist es auch, wenn durch eine ungetüvte Tauchpulle, jemand zu Schaden kommen sollte, dann haftest Du als Besitzer (im Falle, dass du einen eigen Kompressor betreibst) für den Schaden.
Ich bin mir sicher, dass deine Haftpflichtversicherung diesen Schaden nicht bezahlen wird!

Auch wäre ich mir nicht sicher, im Falle einer Krankheit, die nach G31 oder Empfehlungen der Tauchverbände (GTÜM) die eine eingeschränkte bzw. Tauchunfähigkeit zur Folge hat, die volle Leistungen der Versicherungen abgeschöpft werden kann. Hier haben rechtlich die Privatpersonen und Tauchclubs einfacher! Doch Unwissenheit, schützt vor Strafe nicht.

Unterhalte dich mal mit einem Juristen und sprich mal paar strittige Punkte an!

Nach einem Vortag der mit 2 Stunden angesetzt war und anschließend 4 Std. angedauert hatte,
weil alle Teilnehmer fast ausgeflippt sind, hätte ich am liebsten meine Tauchbude geschlossen.

Gruß Wallin

Antwort von Denise13 Registriertes Mitglied am 25.07.2006 - 14:09
Hallo,

noch mal zurück zum Vorzeigen des Brevets bei der Tauchbasis ... ich finde das ganz normal schließlich darf nicht einfach jemand daherkommen und sagen ich gehe jetzt tauchen, wenn er nicht mal ausgebildet ist - gefährlich!

In gut geführten Tauchbasen werden wenigstens Brevets vorgezeigt ... die Tauchuntersuchung kann man sich eigendlich sparen - so meiner Meinung nach - denn ich kenne keine Basis die so etwas wirklich verlangt!

Jeder muss sich selbst gut genug einschätzen können ob er körperlich zum Tauchen in der Lage ist!

Flossen zum Gruß
Alanna13

PS: Diese Diskussion ist richtig unterhaltsam bitte weiter so!
Antwort von Nowotaucher Redaktionsmitglied am 25.07.2006 - 14:23
Hallo Denise oder Alanna 13

Ja, das Vorzeigen auf der basis ist normal - aber es dient, wie auch schon angesprochen, dem Schutz der Basis. An einem Tauchgewässer ohne Einschränkungen darf natürlich "einfach jemand daherkommen und sagen ich gehe jetzt tauchen, wenn er nicht mal ausgebildet ist", denn es steht ja nirgends geschrieben, dass man nur mit Tauchschein tauchen darf. Ob es sinnvoll ist, ohne Ausbildung zu tauchen. lassen wir jetzt einfach mal außer acht.

Gut Luft,

Andreas
Antwort von wallin Registriertes Mitglied am 25.07.2006 - 16:29
@Nowotaucher
Ich finde es leichtfertig von Dir (Redaktionsmitglied)so etwas zu behaupten, ohne auf die Konsequenzen hinzuweisen!

Natürlich kann jeder ohne eine Tauchschein oder TTU tauchen gehen. Deswegen macht sich nicht strafbar!

Solange nichts passiert, ist das auch absolut OK.

Im Falle, dass was passiert! Wer trägt die Kosten!
Die Kassen - ganz bestimmt nicht.

Die übernimmt lediglich, Rettungsdienst und übliche Leistungen. Druckkammer und sonstige tauchtypische Behandlungen trägt diese nicht.

Zusatzversicherung wie bspw. DAN oder Aquamed, versichern ausschließlich Sporttaucher die Tauchgänge, bei denen die von Empfehlungen international allgemein anerkannter Verbände für das Freizeittauchen oder Bestimmungen der Unfallverhütungs-Vorschriften "Taucherarbeiten" der Berufsgenossenschaft grob fahrlässig nicht
beachtet werden.

Und grob Fahrlässig ist es, ohne einen Tauchschein und einer gültigen TTU zu Tauchen!

Oder empfehlen da international annerkannte Verbände etwas anderes?

Mit freundlichem Flossenschlag
Wallin
Antwort von wallin Registriertes Mitglied am 25.07.2006 - 16:38
Sorry Schreibfehler!

Zusatzversicherung wie bspw. DAN oder Aquamed, schließen Sporttaucher die Tauchgänge, bei denen die von Empfehlungen international allgemein anerkannter Verbände für das Freizeittauchen oder Bestimmungen der Unfallverhütungs-Vorschriften "Taucherarbeiten" der Berufsgenossenschaft grob fahrlässig nicht
beachtet werden, natürlich aus!

Wallin
Antwort von Blaues Wunder Registriertes Mitglied am 25.07.2006 - 16:41
@Wallin: Du schriebst:
> Im Falle, dass was passiert! Wer trägt die Kosten!
Die Kassen - ganz bestimmt nicht.

Die übernimmt lediglich, Rettungsdienst und übliche Leistungen. Druckkammer und sonstige tauchtypische Behandlungen trägt diese nicht. <

Das kommt auf die Versicherung (`Kasse`) an. Ebenso wie die Einstufung von Tauchen als `Risikosportart` nicht von jeder KV geteilt wird.

Grobe Fahrlässigkeit einer Handlung wird (üblicherweise ex post ) von einem Gericht festgestellt. Ist Dir ein Fall bekannt, bei dem einem unbrevetiertem Tauchverunfallten ohne gültige TTU der Versicherungsschutz entzogen wurde? Der würde mich interessieren (am liebsten mit AZ)!

Allzeit gute Luft!
Antwort von wallin Registriertes Mitglied am 25.07.2006 - 16:52
@Blaues Wunder

Es sind mir mehrer Fälle bekannt, da ich für den Wasserrettungsdienst tätig bin.

Weil Versicherung so freizügig alles bezahlen,
werden Kosten die die Kasse / Versicherung nicht zahlt, dem Patienten in Rechnung gestellt.

Wo der dann die Kohle hernimmt, ist sein Problem.

Gruß Wallin
Antwort von wallin Registriertes Mitglied am 25.07.2006 - 17:00
@Blaues Wunder

Ach noch was, der kann dann gegen seine Versicherung, das Geld einklagen.

Und jetzt bin ich bei Dir.

Dann kommt es zur Gerichtsverhandlung.

Hier kommen dann das o.b. zum Tragen!

Gruß

Antwort von Blaues Wunder Registriertes Mitglied am 25.07.2006 - 17:00
Hm, haben die Versicherungen nicht (alles Notwendige/Sinnvolle/Mögliche) bezahlt, weil es nicht zu ihrem Leistungsumfang gehört (z.B. Druckkammerbehandlungen bei gesetzlichen KV), oder weil der Verunfallte grob fahrlässig gehandelt hatte?

NmA bräuchte die Versicherung im zweiten Falle (grobe Fahrlässigkeit) gar nix zahlen.

Allzeit unfallfreies Tauchen!
Antwort von Nowotaucher Redaktionsmitglied am 25.07.2006 - 17:16
Hallo Wallin,

ich habe in keiner Weise geschrieben, man soll ohne Brevet tauchen gehen, sondern lediglich, dass es kein Gesetz gibt, das dies verbietet. Daher kann auch erst einmal jeder in so einem Gewässer tauchen gehen.

Dass dies im Falle eines Tauchunfalls wahrscheinlich finanzielle Folgen hat war nicht Gegenstand meiner Aussage.

Zumindest bei DAN ist man meines Wissens auch bei Tauchgängen versichert, die über die Richtlinien von CMAS & PADI hinausgehen (z.B. Tiefenempfehlung), oder hat sich da in letzter Zeit etwas geändert?

All dies ist aber eigentlich nicht wirklich mehr im Thema

Gut Luft,

Andreas
Antwort von wallin Registriertes Mitglied am 25.07.2006 - 17:17
@Blaues Wunder

So ist es:

Genaueres kann und darf ich Dir nicht sagen:

Nur mal was zum Nachdenken!

Ein Taucher hat über ein Betriebsgelände, seinen TG ausgeführt und einen tödlichen Unfall erlitten.
Nach erfolgreicher Suche, wurde der Pauschalsatz der Bergungskosten, von seiner Kasse nicht übernommen, da er unbefugt bewegt hat und sich somit strafbar gemacht hatte.

Die Kostenübernahme wurden den Angehörigen weitergeleitet. Da der Verunfallte keine Zusatzversicherung hatte, musste die Angehörigen zahlen.

Wobei ich mir nicht mal so sicher wäre, wenn eine Ablehnung erfolgt, dass dann die Zussatzversicherung diese Kosten trägt.

So jetzt habe ich aber genug!

Cu Wallin
(lieber nicht)
Antwort von Lekies Registriertes Mitglied am 30.07.2006 - 23:59
der Ansatz ist falsch. Auch wenn es im Ausland durchaus üblich ist, dass man nur schriftlich versochert gesund zu sein und alles ist ok, dann muss es dem Basenbetreiber noch lange nicht zwingend reichen! Wenn zum Beispiel ein Alkoholiker (auch eine Krankheit) das verschweigt wird ihn eine verantwortungsvolle Basis nicht tauchen lassen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es genügend Leute mit wirklich schweren Erkrakungen gibt, die trotzdem unbedingt ins Wasser wollen (Tumor Patienten mit starken Schmerzmitteln, Diabetiker, Epileptiker und herz- kreislauf-Patienten mit Medikamentierung) WENN so jemand unterschreibt er wäre gesund und es passiert was - sein problem, trotzdem würde ich den als Basenbetreiber nicht ins Wasser lassen!

Volker
Antwort von niemand Registriertes Mitglied am 31.07.2006 - 09:49
@Lekies
schreib doch von etwas von dem du auch was verstehst. Und quatsch hier nicht von Diabetikern die unbedingt ins Wasser wollen. Ich bin Diabetiker und laut Tauchärztlichem Gutachten tauchfähig.

Du schadest mit deinem dummen Geschwätz behinderten Menschen.

Gruss Joachim
Antwort von wallin Registriertes Mitglied am 31.07.2006 - 11:57
@Lekies
Warum ist der Ansatz falsch?

Wenn ein Handicaptaucher, ein vom Fachmann (Arzt) bescheinigte Tauchtauglichkleit erhält, dann genügt es mir als Basenleiter und der geht Tauchen.
Ich muss als fachlich, qualifizierte Person nur abschätzen können, in welcher taucherischen Stufe, ein Handicaptaucher einzuordnen ist und die sicherheitrelevanten Maßnahmen treffen.

Dies ist bspw. bei Joachim (Diabetiker) nicht der Fall. Da Joachim wahrscheinlich eine ganz normale Tauchausbildung absolviert hatte.
Lediglich mit dem Handicap, Traubenzucker beim Tauchen, mitzuführen.


Gruß Wallin
Antwort von niemand Registriertes Mitglied am 31.07.2006 - 12:09
@wallin
Danke,so ist es.
Und mit Alkoholikern sind wir nun wirkilich nicht zu vergleichen.

Gruss Joachim
Antwort von pklaffenbach Registriertes Mitglied am 31.07.2006 - 12:50
ich glaube, dem Volker ging es um Selbstauskunft, nicht um ärtzl. Atteste. Die Auflistung von Krankheiten war vielleicht etwas unglücklich formuliert, aber eine Diffamierung von wie auch immer kranken Menschen konnte ich nicht herauslesen.
Man sollte sich auch davor hüten, eine unangemessene Gesundheitsschnüffelei zu betreiben. Wenn der Arzt den Patienten nicht gerade kennt, wird er vermutlich eine Diabetis oder auch (trockene) Alkoholabhängigkeit oder anderen Drogenmissbrauch oder auch Epilesie kaum erkennen. Insoweit ist auch ein Attest keine Garantie. Sie besagt ja nur, dass er Arzt keinen Grund sieht, warum jemand nicht tauchen sollte. Das heißt nicht automatisch, dass dieser Mensch auch tauchtauglich ist.
Peter
Antwort von Lekies Registriertes Mitglied am 31.07.2006 - 13:30
attn Joachim Niemand. Es tut mit leid, dass du auch Diabetiker bist, das rechtfertigt aber keinesfalls deinen Umgangston. Mir ist es jedenfalls schon passiert, dass einer meiner Mittaucher unter Wasser mehr oder weniger plötzlich die Augen verdreht und mit dann hinterher sehr betreten erklärt, dass wohl auf Grund der etwas kräftigeren Strömung sein Blutzucker entgleist war! Er war schwerer Diabetiker, regelmäßig Insulin spritzen musste und seine TTU sicher nicht auf dem normalen Weg bekommen hat! WENN ich den nicht vernünftig aus dem Wasser bekommen hätte, was glaubst du, was mir ein Staatsanwalt erzählt, wenn ich dann nicht belegen kann, dass er eine TTU hatte!? Warum gehört denn eine vollständige Blutuntersuchung zum Taucher-TÜV?! Das ganze war dann nämlich auch noch ganz lecker bei einem Prüfungstauchgang, bei dem ich als Tauchlehrer rechtlich in einer Garantenstellung bin, das heißt ich hafte bis zum bitteren Ende! Und wenn einer ganz ohne Taucher-TÜV kommt und mir dann abschmiert ebenso!

Die meisten hier beschweren sich über die vielen Regeln - aber jeder 2. hier kräht, wenn was passiert, dass das ja nie hätte gesschehen dürfen und wer denn jetzt für den entstandenen Schaden haftet!

Volker
VDST/CMAS TL2/385
Antwort von niemand Registriertes Mitglied am 31.07.2006 - 13:48
Na dann halt nochmal,
ES wurde eine Zeit fälschlicherweise angenommen dass Diabetis ein Ausschlussgrund beim Tauchen darstellt.
Diese Meinung wurde von wurde von der GTÜM korrigiert. Wenn dann immer noch ein Tauchlehrer der CMAS solch überholter Meinung anhängt und tauchende Diabetiker als verantwortungslos darstellt, sehe ich als Behinderter dies schon als diffamierend an.

Ich lass mich von solchen Banausen in der Ausübung meines Sports behindern.

@Lekies
Es braucht dir nicht leid zu tun , dass ich Diabetiker bin. Dir sollte dein Geschwätz leid tun.
Ich spritze regelmäßig Insulin und habe meine Tauchtauglichkeit auf normalem Wege erhalten.
Typen wie du sind der Grund warum die Behinderung nicht immer angegeben wird.

Gruss Joachim
Antwort von Blaues Wunder Registriertes Mitglied am 31.07.2006 - 13:57
Naja, die rechtliche Haftung ist ja gerade der Grund für Selbstauskunft (und mir muß jeder Schüler auch ein Tauchtauglichkeitsattest zu Kursbeginn vorweisen. Jawohl, das kostet Geld ).
Wenn mir der Epileptiker seine Krankheit verschweigt (auf dem Selbstauskunftsbogen), kann ich den ja nachher hochhalten und sagen: guck mal, was der unterschrieben hat... macht schließlich jeder Versicherer so.

Ob der Kandidat sich seine Tauglichkeit dann erschwindelt hat, steht zunächst auf einem anderen Blatt. DA kann ich nun wirklich nix mehr ändern. Dann wäre wohl eher ein Strafverfahren gegen den Kandidaten in Ordnung, `arglistige Täuschung` oder was da so im StGB zu zu finden ist.

Vor einiger Zeit gab`s übrigens hier einen Thread, wo das für und wider des Tauchtauglichkeitsvorzeigens an Tauchbasen diskutiert wurde. Ich denke, schlußendlich weiß ich als Diveguide nicht, ob ein Taucher (auch mit Attest) tauglich ist, aber jemand mit viiiel mehr medizinischen Kenntnissen und sogar Approbation als Arzt hat mich ja aus der Verantwortung genommen .
Antwort von Blaues Wunder Registriertes Mitglied am 31.07.2006 - 14:07
@niemand: habe auch schon (zwei) Diabetiker im Kurs gehabt. Die erhielten noch als `Spezialübung` `Zucker essen UW`. Zumindest von einem der zwei weiß ich, daß er immer noch oft, gern und problemlos taucht... .

Ich denke, Lekies wäre zufrieden gewesen, wenn sein Kandidat was gesagt hätte (vor allem, wenn ein anstrengender TG absehbar war). Wenn er ihn dann nicht mitnähme (weil er mit Diabetikern, Kettenrauchern, Frauen oder sonstigen Minderheiten nunmal nicht taucht), spräche das halt nicht für ihn, bleibt aber seine Sache.

Allzeit gute Luft!
Antwort von wallin Registriertes Mitglied am 31.07.2006 - 14:35
@all
Risikopotentiale ergeben sich in Haftungsfragen durch Verletzung der Aufsichts-, Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht i. S. des § 823 BGB, aber auch — in Abhängigkeit der jeweiligen Qualifikation — durch die Garantenstellung (§13 StGB), die Notfallkompetenz (§34 StBG) oder auch in Bezug zumutbarer Hilfeleistung (§ 323c StGB).

Das ist eine ganze Menge Verantwortung, die einem Tauchlehrer und/oder Basenbesitzer aufgebürdet wird. Im Vergleich zur Haftung, für sehr wenig Geld, um hier immer wieder von Abzocke zu lesen.

Um wieder die Kurve zur Eingangsfrage zu bekommen.

Geht ein Tauchlehrer / Kunde eine bezahlte Gefahrengemeinschaft ein, dann sieht es meistens übel für den TL / Tauchbude aus, sollte es zu einem Unfall kommen.

Wenn sich dann hier darüber lustig gemacht wird, dass ein verantwortlicher und korrekt handelder Tauchlehrer / Basenleiter oder Kopressorbetreiber sich erlauben, freche Fragen zu stellen - Wie: Kann ich mal dein Brevet oder TTU sehen oder ich fülle die Tauchflasche nicht, weil der TÜV abgelaufen ist.
Ist mir das ganze Unverständlich!

@Blaues Wunder
Ein medizinischer Selbstauskunftbogen, entbindet dich nicht, vor der Sorgfaltspflicht - die Angaben sachkundig bestätigt zu haben.

Du kriegst im Schadensfall, in "D" richtig Probleme und hier nützt es Dir nicht, anzuzeigen dass der Kunde falsche Angaben gemacht hatte.

@niemand
Akzeptieren musst Du, wenn Volker, dass Risiko einer Unterzuckerung während eines Tauchgangs, nicht auf sich nimmt - zumal er sehr schlechte Erfahrung mit Diabetiker gemacht hat.

Gruß Wallin
Antwort von Blaues Wunder Registriertes Mitglied am 31.07.2006 - 14:55
@wallin: drum verlange ich ja das ärztl. Attest, damit dürfte meiner Sorgfalt genüge getan sein.

Wie aber soll ich denn herausfinden, daß mein Kandidat Epileptiker ist wenn er in der Selbstauskunft die Frage `Leidest Du unter Epilepsie` mit einem ausgeschriebenen `Nein` beantwortet? In dem Fall gehts dem Taucherarzt wohl genauso.

Da ich kein Anwalt bin: Warum bekomme ich bei solcher Arglist des Teilnehmers im Schadensfall Probleme?
Antwort von wallin Registriertes Mitglied am 31.07.2006 - 15:48
@Blaues Wunder
Sorry, das Du ausschließlich mit TTU arbeitest habe ich auf die schnelle überlesen.
Da hast du natürlich Recht, das sollte, was die körperlichen Eignung für den Tauchsport angeht, genügen.

Und je formloser dies vom Arzt bestätigt wird, desto besser.
Mit Vordrucke, oder abgespeckte Vorlagen von manchen Tauchverbänden, die der Kunde von Dir erhält, wäre ich ganz vorsichtig.

Wenn Du welche ausgibst, dann nur die orginale von der GTÜM! Und ob diese Untersuchung dann 30 Euro kostet (wie hier gelesen) bezweifle ich.
>Es sei den der Arzt - trickst<

Im übrigen, bin ich auch kein Anwalt. Aber nach 16 Jahre Tauchdienstleister und 8 Jahre Tätigkeit im WRD, hat man schon einiges mitbekommen und selber erlebt.

Gruß Wallin
Antwort von Lekies Registriertes Mitglied am 31.07.2006 - 17:32
um es nochmal ganz deutlich zu sagen, ich habe kein Problem, mit Diabetikern oder Personen, die sonst irgend eine Erkrankung haben zu tauchen, aber ich will das verdammt nochmal VORHER wissen! Und gegebenenfalls fragen können, was mache ich wenn?! und ich wills nicht erleben, dass einer vor meinen Augen abschmiert und ich weiß die Ursache nicht und mach mir fast ins Höschen! Genau dass ist es aber, was "Joachim niemand" als diskriminierend bezeichnet, aber es ist doch absolut verrückt, ein bestehendes Problem zu ignorieren und so zu tun, als wäre alles ok, als wäre jedes Gespräch in diese Richtung bereits eine Repressalie! Der Diabetiker hat das auch alles ganz entspannt gesehen, dem gings dann ja auch kurz nach dem Tauchgang besser, aber ich wüsste es eben gerne vorher, was da abgehen kann - und das soll diskriminierend sein?! Wenn das so ist, dann bin ich eben diskriminierend, aber ich wills wissen und nicht nochmal erleben, dass einer so tut als wäre alles ganz normal und auf einmal liegt er vor mir und ich habe keine Ahnung, was da gerade abgeht!

Volker,
(der sich über die Selbstgerechtigkeit ärgert, wenn jemand meint er müsste so tun, als hätte er kein Problem!) Natürlich hatte der ein Problem - und was für eins, nur, dass es fast meins geworden wäre, weil er es nicht für nötig befunden hat was zu sagen!
Antwort von niemand Registriertes Mitglied am 01.08.2006 - 08:43
JA Ja so sind wir halt, die Alkoholiker,Tumor Patienten mit starken Schmerzmitteln, Diabetiker, Epileptiker und herz- kreislauf-Patienten mit Medikamentierung.
Und dann flälschen wir auch (Er war schwerer Diabetiker, regelmäßig Insulin spritzen musste und seine TTU sicher nicht auf dem normalen Weg bekommen hat!) noch unsere TTU.

Antwort von Lekies Registriertes Mitglied am 01.08.2006 - 13:09
WENN du mir 100%ig garantieren kannst, dass es unter Wasser KEINEN Faktor geben kann (Tiefe, körperliche Anstrenung bei Ströumung, Bergeprüfung, Stress usw.) dann ist mir dein Zucker egal! Der Kamerad, der mir vor die Füße gefallen ist, dachte das auch! Warum ist das denn so furchtbar zu sagen, du ich hab folgendes Problem, aber ich hab es im Griff, aber wenn.... dann...

Du willst so tun, als hättest du kein Problem, dann ignoriere es, das kannst du tun, solange du beschwören kannst du hast es im Griff! Dummerweise hat das der Prüfling, dem sein Zucker auch einen Streich gespielt hat, auch geglaubt. Ganz ehrlich, kannst du das 100%ig garantieren, dass du unter keinen Umständen Probleme kriegst? Dann will ich auch garnichts davon wissen...

Volker
Antwort von niemand Registriertes Mitglied am 01.08.2006 - 16:12
Darum gehts doch gar nicht.
Ich reg mich über solche Leute auf , die alle Alkoholiker,Tumor Patienten mit starken Schmerzmitteln, Diabetiker, Epileptiker und herz- kreislauf-Patienten mit Medikamentierung in einen Sack stecken, sich selbst für die Supermänner halten und dann behaupten dass andere die TTU fälschen obwohl sie das nicht wissen können.

Wir Diabetiker sind schließlich potentielle Selbstmörder und haben nicht in jahrelangem verantwortungsvollem Umgang die Krankheit beherrschen gelernt.
Einem Taucher ohne solche Diagnose kann ja sowas nie passieren.
Meine Ehefrau und mein bester Freund, mit denen ich Tauchen gehe wissen Bescheid.
Aber warum sollte ich das irgend einem Basen Besizer erzählen? Der würde doch nur mit solchen Vorurteilen reagieren wie du sie hier verbreitest.
Und ich find es immer noch nen Hammer, dass du Diabetiker und Alkoholiker in diesem Zusammenhang gleich setzt.

Deine Geschichte als Beispiel hier zu nennen hat lediglich das Ziel eine Gruppe Behinderter auszugrenzen. Da ein Diabetiker der ständig unter ärztlicher Überwachung steht, weiß der seine gesundheitlichen Risiken besser abzuschätzen als du.
Kannst du mir garantieren, dass dich beim nächsten Tauchgang nicht ein Infarkt ereilt?
Hast du deine Tauchpartner immer über deinen Tabak, Kaffee und Alkoholkonsum informiert.
Hast du deine Tauchpartner immer über den Stress informiert, den du in der letzten Woche hattest?

Wohl kaum, also können die auch nicht abschätzen wie gefährdet du bist.

Aber warne du ruhig weiter vor Tauchgängen mit Alkoholikern/Diabetikern.

Joachim
Antwort von Doris Registriertes Mitglied am 01.08.2006 - 16:51
Niemand, ich glaube als persönlich betroffener reagierst Du etwas über.

Genauso, wie ein Asthmatiker oder ein Epileptiker seine Krankheit vorher angeben sollte trifft das auch auf den Diabetiker zu.

Es ist halt einfach so, dass unter Stress schnell mal was passieren kann.

Klar können die meisten nichts für ihre Krankheit, aber sobald man anderen Veratwortung abverlangt (so ist es nun mal, wenn man bei iener Basis taucht) ist ein ehrlicher Hinweis auf eine bestehende Erkrankung schlicht fair.

Ich hatet bis vor kurzem eine Freundin, die ebendalls Diabetes hatte. sie hat nie ein Geheimnis draus gemacht und hatte auch keine Probleme, dass sie angemacht worden wäre.
Zwei andere Dauerbuddys haben Asthma und kennen diesbezüglich ebenfalls keiune Ausgrenzung, höchstens interressiertes Nachfragen.
Antwort von niemand Registriertes Mitglied am 01.08.2006 - 17:20
hallo Doris,
wenn ich persöhnich ein Problem damit hätte zu sagen dass ich Diabetiker bin, würde ich das ja hier nicht äusern.
Das Problem ist die diffamierende Art des Ausgangspostings von Lekies.
Dadurch wurden die Diabetiker schon einmal vom Tauchsport ausgeschlosen.
Epilepsie und Astma sind hier weit gefährlicher, wobei es beim Astma auf die Auslöser ankommt, da es bei diesen Krankheiten zu unvorhersehbaren Anfällen kommen kann.
Ein Diabetiker kennt den Zusammenhang von Nahrungsaufnahme, Insulin, Anstrengung und Hypoglykämmie und kann das durchaus regeln.

Und ich weis halt auch immer noch nicht was ein Alkoholiker mit einem Diabetiker gemeinsam hat, vor denen uns ja Lekies warnen will.

Gruss Joachim
Antwort von Lekies Registriertes Mitglied am 01.08.2006 - 18:00
du fühlst dich völlig zu Unrecht auf den Schlips getreten. Deine Erkrankung war nur eine von vielen möglichen Beeinträchtigungen, die ich von meinem Tauchpartner vorher wissen will! Leider ist es eben so, dass viele mit einer Vorerkrankung nicht rausrücken! Da ist eine Diabetes auch nur eine von vielen möglichen Varianten! Ich wills auch wissen, wenn sich jemand vorm Tauchgang Schmerzmittel reinpfeift! Selbst wenns nur eine Aspirin ist! Und leider gibts beim Tauchen auch Leute, die durchaus mal während einer einwöchigen Tauchfahrt in Ägypten einen Bierkonsum entwickeln, wie eine ganze Fußballmanschaft! Leider halten diese Kameraden das für völlig normal! Wenn ich das VORHER wissen will, heißt das doch nicht in allen Fällen, dass ich mit demjenigen nicht tauchen will - einer meine besseren Bekannten hat ein Holzbein, das siehst du dem nicht an und der taucht damit wie ein Weltmeister, aber trotzdem will ich das vorher wissen, auch so eine Prothese kann mal abrutschen und dann wirds problematisch. Kein Grund nicht mit ihm zu tauchen, aber ist es denn so schlimm, wenn man sowas vorher wissen will? Den Alkoholiker habe ich nur deswegen angeführt, weil dem jedenfalls kein vernünftiger Arzt eine TTU geben würde, die kann man nur tricksen! Und ich kenne durchaus einen Epileptiker, der eine beschränkte Freigabe bis 8 Meter hat! Alles kein Problem, solange dir keiner vor die Füße fällt weil sich einer selbst überschätzt hat und wegen seinem Zucker umgefallen ist. Nebenbei.... du hast meine Fage, ob du das jederzeit garantieren kannst, dass dein Zucker dir unter gar keinen Umständen, bei allen denkbaren Tauchgängen, keine Probleme machen kann, nicht beantwortet. Es ist echt keine Diffamierung, aber ich wills echt wissen, nachdem ich das Gegenteil erlebt habe, bist du echt so gut eingestellt, dass das NIE passieren kann? Wie gesagt ehrliche Neugierde, keine Anmache...

Volker
Antwort von berlinman Registriertes Mitglied am 01.08.2006 - 21:21
Ich kann Volker verstehen, wenn er fordert, dass Erkrankungen vor dem Tauchen ehrlich angesprochen werden - und auch, wenn er sich dafür entscheidet, Menschen mit bestimmten Problemen nicht ins Wasser zu begleiten. Warum sollte er nicht das Recht zu dieser Entscheidung haben? Vielleicht würde er im Fall Diabetes die Geschichte anders sehen, wenn ihm sein damaliger "Patient" im Voraus Bescheid gesagt hätte - und ihm vielleicht noch gesagt hätte, was im Falle des Falles zu tun ist. Schließlich ist Volker kein ausgebildeter Arzt, muss das also nicht von selbst wissen. Außerdem gibt es ja nicht nur eine Form von Diabetes.
Joachim steigert sich hier unangemessen in den Verdacht rein, dass Volker ihn "diskriminieren" und "diffamieren" will. Sorry, aber das ist jetzt mal eines meiner Fachgebiete - Volker hat nichts dergleichen getan. An einer Auflistung von Krankheiten, die beim Thema Tauchen nun mal einen Unterschied zum gesunden Menschen darstellen können, kann ich nichts Diskriminierendes finden.

Schlimm finde ich dagegen, wenn man an einer Krankheit leidet und sie verheimlicht. Damit nimmt man dem Tauchbegleiter die Chance, sich mit der Krankheit auseinanderzusetzen und sich eventuell auf eine mögliche Hilfeleistung vorzubereiten.

Auf "keine Luft" oder andere Problemsituationen ist man ja auch vorbereitet - wieso sollte sich der Tauchlehrer nicht auch auf die mögliche Situation "Unterzucker" vorbereiten dürfen? Das wäre nur fair.
Antwort von niemand Registriertes Mitglied am 02.08.2006 - 09:33
na Volker kannst du mir zu 100% zusichern dass du beim Tauchgang kein Problem wie Infarkt, Schlaganfall oder einen Schwindel bekommst?
In dem gleichen Maße könnte ich, wenn ich das wollte,dir zusichern, daß ich meinen Stoffwechsel im Griff habe.
Ich habe meine TTU nicht gefälscht.

"Den Alkoholiker habe ich nur deswegen angeführt, weil dem jedenfalls kein vernünftiger Arzt eine TTU geben würde, die kann man nur tricksen! "

Genau das ist das Problem. Du nennst Diabetiker im gleichen Zusammenhang und diffamierst diese als Leute, die Ihre TTU fälschen, nur weil sie unbedingt ins Wasser wollen. Da traut man sich ja bald nicht mehr vorher das Messgerät zu benutzen um seinen Stoffwechsel zu kontrollieren, weil man Angst haben muss von den anderen schief angeschaut zu werden.

Im Tread ging es darum was darf ein Basisleiter verlangen. Jedenfalls nicht Auskunft über alle meine Wehwechen. Es muss ihm reichen, dass mein Arzt mich für Tauchtauglich hält.

Es wäre hier einfach eine Entschuldigung gegenüber den Diabetikern angesagt.

Joachim

Antwort von Doris Registriertes Mitglied am 02.08.2006 - 09:58
Niemand,
was Du vergisst ist, dass jeder das Grundrisiko eines unvorhergesehenen Ereignisses in sich trägt.
Der Diabetiker hat wegen seiner Krankheit zusätzlich noch die Entgleisung des Blutzuckers und ein zusätzlich erhöhtes Risiko der ganzen von Dir genannten und weiterer Gefäßkrankheiten.
Auch wenn Du es nicht wahrhaben willst, es ist leider so.
Ich finde es nicht nur fair, das dem Buddy oder Guide mitzuteilen sondern behaupte, dass das Verschweigen unterste Liga ist.

Antwort von wallin Registriertes Mitglied am 02.08.2006 - 10:52
@Doris
Ich denke mal das Diabetiker beim Tauchen sehr gut mit dem Handicap umgehen und es wahrscheinlich besser einschätzen können und Massnahmen vorher und nachher treffen, die ein sicheres Tauchen ermöglichen.
Und ich spreche von Diabetiker, die bereits mit Ihrem Handicap und Tauchen bereits Erfahrung haben.

Ein Taucheinsteiger, sollten meiner Meinung, dass Handicap ansprechen. Dann kann ein Ausbildungskonzept, in Verbindung mit seinem Handycap - eingeschlossen werden.

Hier fehlt es dem Anfänger an der Erfahrung, mit dem Umgang UW und wie schnell bspw. ein Diabetiker beim Tauchen unterzuckert.
Diese Erfahrungswerte sind wichtig und sind zu sensibilisieren.

Ich denke diese Unterschiede sollte man schon berücksichtigen, ob wir von einem erfahrenen Handicaptaucher oder Anfänger sprechen.

Gruß wallin
Antwort von niemand Registriertes Mitglied am 02.08.2006 - 11:03
@Doris
Falsch " Der Diabetiker hat wegen seiner Krankheit zusätzlich noch die Entgleisung des Blutzuckers und ein zusätzlich erhöhtes Risiko der ganzen von Dir genannten und weiterer Gefäßkrankheiten." nur ein schlecht eingestellter Diabetiker hat dieses zusätzliche Risiko, und der erhält keinen TTU.

Lassen denn alle übergewichtigen Taucher alle drei Monate ihre Blutfettwerte kontrollieren?

Und Diabetiker sind in diesem zusammenhang immer noch nicht mit Alkoholikern zu vergleichen, und sie müssen noch immer nicht ihre TTU fälschen.

Wie man sieht bin ich hier der einzige der sich hier noch traut zu sagen dass er Diabetiker ist. Die anderen trauen sich schon gar nicht mehr das zu sagen, weil sie hier sonst dumm angesehen werden.

und guckst du was ich geschrieben: "Meine Ehefrau und mein bester Freund, mit denen ich Tauchen gehe wissen Bescheid.
Aber warum sollte ich das irgend einem Basen Besizer erzählen? Der würde doch nur mit solchen Vorurteilen reagieren wie du sie hier verbreitest."
Und in meinem Verein weiß Das natürlich auch jeder, die sind Gott sei Dank nicht so verbohrt wie hier manch einer, die Diabetikern gleich das fälschen der TTU vorwerfen, weil sie ja ohne Tricks nicht bekommen. Das mag vielleicht auch daran liegen, dass wir nen Doc im Verein haben.

Gruss Joachim
Antwort von Lekies Registriertes Mitglied am 02.08.2006 - 11:25
Genau darum gehts doch!
--------------
Falsch " Der Diabetiker hat wegen seiner Krankheit zusätzlich noch die Entgleisung des Blutzuckers und ein zusätzlich erhöhtes Risiko der ganzen von Dir genannten und weiterer Gefäßkrankheiten." nur ein schlecht eingestellter Diabetiker hat dieses zusätzliche Risiko, und der erhält keinen TTU.
---------------
DER muss seine TTU türken! Was ist denn daran so schlimm krank zu sein, da diskriminierst du dich doch selber mehr, als ich es mache!

kein Mensch hat dich jemals persönlich angesprochen, den Schuh hast DU dir selbst angezogen! Und genau der Fall, den du da beschrieben hast, um genau den gehts mir!

Volker
Antwort von niemand Registriertes Mitglied am 02.08.2006 - 14:25
@lekies
Es geht halt mir um den Wortlaut deines Ausgangspostings, das ich einfach für Hetze gegen Behinderte halte. Da erwarte ich einfach eine Entschuldigung und nicht weitere Versuche das als Richtig hinzustellen.
Man darf so etwas einfach nicht hinnehmen, da es ansonsten zu immer mehr Ausgrenzungen Behinderter führt.

Joachim
Der Schuh betrifft halt nunmal auch mich.
Antwort von Lekies Registriertes Mitglied am 02.08.2006 - 15:39
nein mein lieber, ich habe keineswegs gehetzt, vielmehr hast du die ganz allgemein gehaltene Aufforderung, dass Personen, die nicht ganz gesund, medikamentenabhängig oder sonstwie gehandicapt sind, persönlich genommen. Ich bin nunmal der Ansicht, dass diese das verflixt nochmal denen, die es betrifft, mitzuteilen haben! Und zwar ohne dass man das explizit abfordern muss! Das hat nach meiner Ansicht nichts damit zu tun, dass man jemanden in irgendeiner Form diffamiert, sondern, das ist gesunder Menschenverstand. Wenn Du es das erste Mal erlebst das einer mehr oder wenig bewustlos vor dir liegt und du hast keine Idee warum, wirst du es besser verstehen!

Abgesehen davon, hast du meine Frage, ob du wirklich garantieren kannst, dass dir bei keinem denkbaren Tauchgang der Zucker entgleisen kann, nicht beantwortet. Ich darf das dann mal so verstehen, dass es "grundsätzlich" schon mal passieren kann? Und wenn ich dann nichts davon weiß..... dann darfst du dich nicht wundern, wenn man dich mit dem Heli ins Krankenhaus verfrachtet...

Volker
Antwort von niemand Registriertes Mitglied am 02.08.2006 - 16:12
Ich kann dir im gleichen Maße garantieren, dass mein Stoffwechsel in Ordnung ist, wie du mir garantieren kannst, dass du keinen Infarkt oder... bekommst.

Nein du darfst das nicht so verstehen. Du musst endlich kapieren, dass ein Diabetiker auch Verantwortungsvoll tauchen kann.

Ansonsten solltest du dein Posting nochmal lesen, dann müsstest du mit normaler Intilligenz erkennen können, was einen betroffenen daran aufregt.

Joachim
Antwort von Lekies Registriertes Mitglied am 02.08.2006 - 18:15
erstens sind wir längst off topic und zweitens wirds mir langsam zu blöd gebetsmühlenartig immer das gleiche zu wiederholen, wenn du es nicht verstehen willst. Alle anderen die sich hier zu unserer Meinungsverschiedenheit gemeldet haben, können meinen Standpunkt offenbar besser verstehen. Es tut mir leid, dass du dich selbst offenbar behindert oder diffamiert fühlst wenn ich von deinem Handicap wissen will.

so, ich habe die Benachrichtigungsfunktion gelöscht und damit ist der Fall jetzt für mich erledigt, fühl dich meinetwegen missverstanden oder diffamiert, mein Standpunkt ist so, wie er ist. Dir wünsche ich, dass du niemals unter Wasser die Probleme kriegst, die ich für einen, der es mir nicht sagen wollte, ausbügeln musste!

Volker
Antwort von WV_Depp Registriertes Mitglied am 05.08.2006 - 18:35
Hallo,
also ich kann da Lekies auch nur absolut recht geben. Was haben auch Alkoholiker, Herzkranke und Diabetiker beim Tauchsport zu suchen. Wozu sowas führen kann zeigt uns ja der Vorfall, den uns Lekies hier beschrieben hat, wo er nur durch seinen heldenhaften Einsatz schlimmeres verhindern konnte.
Da sich Taucher bei solchen Rettungen aber auch immer selbst in Gefahr bringen, muss man unbedingt mal darüber nachdenken wie man solche Leute vom Tauchen abhalten kann.
Ich würde hier vorschlagen, dass nur noch Leute die nicht mehr als 5 Kilo über dem Normalgewicht haben eine Tauchtauglichkeit bescheinigt bekommen. Damit könnte man schon viele der Risikotaucher ausschließen, und das könnte auch jeder selbst erkennen.
Es kann ja nicht angehen, daß solche Typen dann weiter mit gefälschter TTU tauchen.

Ich find das einfach gut, dass das Lekies hier mal angesprochen hat.

WV_Depp
Antwort von niemand Registriertes Mitglied am 07.08.2006 - 14:19
Na toll was für Typen hier so Ihren geistigen Müll posten.
Antwort von WV_Depp Registriertes Mitglied am 09.08.2006 - 15:53
Hallo Niemand,
merkst du nicht dass du hier mit deiner behinderten Meinung alleine dastehst, Haben dich ja auch schon andere vom Weltverband merken lassen.
Es wär wohl besser wenn du dich hier verziehst.

WV_Depp
es lebe der Weltverband
Antwort von tauchgeist Redaktionsmitglied am 14.08.2006 - 13:58
Bedauerlicherweise erst jetzt gelesen, sei es aufgrund der peinlichen verbalen Entgleisungen des Users " WV_Depp " auch an dieser Stelle nochmals erwähnt, daß er KEIN Mitglied des Weltverbandes ist ( und auch nie werden wird ! ) !

tg

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