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Onlinemagazin - 14. Ausgabe - Sankt Stephan im Pech




 Geschrieben von Oli
© 2001 Oliver Meise
-Keine Gewährleistung-

Bei diesem ehemals 172 m langen Wrack handelt es sich um das ehemalige kaiserlich-und-königlich österreichische 21.245ts-Schlachtschiff SMS Szent Istvan (Sankt Stephan) der Viribus Unitis- bzw. Tegethoffklasse. Noch namenlos, wurde das 29,4 m breite Schiff im April 1911 zusammen mit zwei Kreuzern bei der Danubius-Werft im damaligen Fiume (heute Rijeka) in Auftrag gegeben. Dort wurde es dann am 29. Januar 1912 auf Kiel gelegt und sollte eigentlich am 30. Juli 1914 fertig sein. Das war jedoch kaum realistisch - die Danubius-Werft hatte vorher nur Zerstörer und Torpedoboote gebaut und hatte gar keine Helligen, die groß genug waren für dieses Bauprojekt. Immerhin konnte die SMS Szent Istvan - damals immer noch namenlos - am 17. Januar 1914 endlich vom Stapel laufen.

Mittlerweile war jedoch der 1. Weltkrieg ausgebrochen, und die weiteren Fertigstellungsarbeiten waren vor Ort nicht möglich. Also wurde es zum Marinearsenal von Pula geschleppt, fertig ausgerüstet und am 17. November 1915 mit seiner 1.050 Köpfe zählenden Mannschaft in den Dienst der 1. Schlachtflottille der 1. Schlachtschiffdivision mit Heimathafen Pula gestellt.

In die Zeit der politischen Beschlussfassung zum Bau dieses Schiffs und der Bauplanung und -ausführung durch den Marineingenieur Siegfried Popper fielen auch einige kleine Revolutionen im Kriegsschiffbau. 1905 bauten die Briten zum ersten Mal ein reines Metallschiff mit einer Dampfmaschine als einzigem Schiffsantrieb - die HMS Dreadnought. Die Kaiserlich Deutsche Marine antwortete mit dem Von der Tann-Schiffstyp. Diese Änderungen im Kriegsschiffbau fanden natürlich auch in der Gestaltung der 6.000.000 Korona bzw. 10 Mio. US-$ teuren SMS Szent Istvan ihren Ausdruck.
Auch sie hatte eine mit Kohle betriebene Dampfmaschine als Schiffsantrieb. Zwölf Babcock-Kessel erzeugten mittels zweier AEG-Turbinen immerhin eine Leistung von 25.000 PS. Hiermit konnten die zwei Schiffsschrauben mit einem Durchmesser von 4 m dem Schiff eine Geschwindigkeit von maximal 20,8 Knoten verleihen. Mit vollen Kohlebunkern konnte die SMS Szent Istvan bei einer Geschwindigkeit von 10 Knoten außerdem eine Stecke von 4.200 Nautischen Meilen zurücklegen. Wie jedes andere Schlachtschiff dieser Zeit war auch die SMS Szent Istvan gepanzert. An der Schiffsseite war die Panzerung knapp 28 cm dick, in der Wasserlinie jedoch nur noch 10 cm. Auch die Torpedowulst in der Wasserlinie bzw. darunter war nicht besonders stark. Anstatt hier 4,5 m einzuplanen, wie z. B. bei deutschen Schiffen, wurden in diesen Schiffstyp nur 2,45 m eingeplant. Verhängnisvoll, wie sich später herausstellen sollte! Das Oberdeck schließlich war gegen Treffer von oben mit einem Panzergürtel von 9,6 cm Dicke geschützt.
Die technische Besonderheit der Schiffe dieser Klasse, also auch bei der SMS Szent Istvan war, dass die Hauptartillerie in Mittellinie in vier Drillingstürmen über das Schiff verteilt war. Man hatte sich hier das Beste aus frühen amerikanischen und italienischen Entwürfen herausgepickt und realisiert.

Dies bedeutete nun, dass wegen der überlegenen Geschütztechnik von Skoda die zwölf 30,5 cm/L45 kal-Geschütze des Schiffes trotz eines Geschossgewichtes von 450 kg mit 20 km nicht nur eine höhere Reichweite als gegnerische Schiffe mit Zwillingstürmen besaßen, sondern auch alle diese jeweils 54 ts schweren Geschütze der SMS Szent Istvan gleichzeitig eingesetzt werden konnten - mit einem Salventakt von 40 Sekunden.

Zu dieser neuartigen turm- und gewichtssparenden Hauptbewaffnung kommt die damals übliche Sekundärartillerie in Form von zwölf einzeln stehenden 15 cm/L50 kal-Geschützen in Kasematten an den beiden Schiffsseiten. Weiter wurden dann noch zwölf leichte 7 cm-Flakgeschütze einzeln auf den Geschütztürmen bzw. auf dem Deck aufgestellt. Für Landungsunternehmen hatte man noch zwei transportable 4,7 cm-Landgeschütze und zwei 6,6 cm-Landgeschütze an Bord sowie zwei MGs Kaliber 08 mm. Die Torpedowaffe an Bord der SMS Szent Istvan bestand aus insgesamt vier 53,3 cm-Torpedorohren unter der Wasserlinie - eines davon befand sich genau über dem Rammsporn im Bug.

Während des Krieges blieb die SMS Szent Istvan zusammen mit ihren Schwesterschiffen SMS Viribus Unitis, SMS Tegetthoff und SMS Prinz Eugen fast permanent in Pula liegen.



Lediglich für einige wenige Artillerieschießübungen wurden am Anfang des Krieges noch Ausfahrten unternommen.

Beide Kriegsparteien waren in der Folge in der Adria ziemlich passiv. Einerseits lag in Pula die SMS Szent Istvan mit dem Rest der österreichisch-ungarischen Flotte. Dies vor allem wegen der U-Boot- und Minengefahr in diesem Gewässer sowie auch wegen Kohlemangels.



Andererseits ebenso passiv die italienische Marine in Taranto wegen der sehr aktiven U-Boote Deutschlands und Österreich-Ungarns. So kam es dann auch, dass sich die italienische Marine nach dem Verlust von zwei Panzerkreuzern vollkommen aus der Adria zurückzog. Nach vielen Kriegsjahren in annähernd permanenter Untätigkeit entschied sich 1918 der kaiserlich und königlich österreichische Marinebefehlshaber Miklos Horthy de Nagybanya (wurde im 2. Weltkrieg Präsident von Ungarn und Marionette Hitlers) vor Ort, die Flotte im Zusammenwirken mit den Landstreitkräften in einem spektakulären Schlag gegen die Otranto-Sperre einzusetzen. Diese Sperre war ein Seehindernis, das den alliierten Briten, Fanzosen und Italienern den Übertritt von österreichischen oder deutschen U-Booten von der Adria in das übrige Mittelmeer melden bzw. dies verhindern sollte. Um dies aus 109 britischen Wachfahrzeugen, US-U-Bootjägern und weiteren Schiffen bestehende Hindernis zu beseitigen, sollten eigene Kreuzerverbände an einer bestimmten Stelle Angriffe starten und dann beim Rückzug die feindlichen Schiffe vor die schweren Geschütze der rückwärtig stehenden Schlachtschiffe ziehen.
Hierbei sollte die Flotte in zwei Stoßsäulen eingesetzt werden; die SMS Viribus Unitis und die SMS Prinz Eugen waren mit fünf Begleitschiffen die eine Stoßsäule. Diese Schiffe liefen am 8. Juni 1918 mit Admiral Horthy an Bord aus Pula aus. Der zweite Stoßkeil mit der SMS Szent Istvan, der SMS Tegethoff sowie einem Zerstörer und sechs Torpedobooten lief abends am 9.Juli 1918 ebenfalls aus Pula aus.
Auf ihrem Weg Richtung Süden stieß mit dem Heraufziehen des 10. Juni 1918 morgens die zweite Kriegsschiffgruppe mit der SMS Szent Istvan sieben Meilen südwestlich der Premuda-Insel auf italienische 16 ts-Torpedoboote. Bei diesen italienischen Flotteneinheiten handelte es sich um MAS 15 und MAS 21 (Motoscaffi Anti Sommergibili = Antiubootmotorboot Nr. 15 und Nr. 21).
Als Torpedoträger entwickelten sich diese bei der "Societa Veneziana Automobili Navali" (SVAN) gebauten Motortorpedoboote aus Sperrholz mit ihren zwei 225 PS starken Isotta-Fraschini L.56-Flugzeugmotoren während des Krieges vor allem wegen ihrer Geschwindigkeit von 21 Knoten zu immer größeren Gefahren für jede gegnerische Marineeinheit.

Eigentlich lautete ihr Auftrag nur dahingehend, bei Premuda die Tiefe zu loten und festzustellen, ob hier der Meeresboden geeignet wäre zum Minen Legen. Mit einer solchen Messung wollte man überprüfen, ob für die eigenen U-Boote hier Minengefahr bestände. Kurzentschlossen machte der Kapitän von MAS 21 angesichts so fetter Brocken sofort Dampf auf: Angriff! Doch Pech über Pech! Einer seiner beiden 45 cm-Whitehead-Napoli -Torpedos hatte einen Defekt und verließ gar nicht erst die Torpedoabwurfvorrichtung - der andere Torpedo explodierte nicht! Nun versuchte MAS 15 unter Capitano di Fregata Luigi Rizzo - er hatte bereits am 10. Dezember 1917 das Schlachtschiffs SMS Wien versenkt - ihr Glück und ... traf! Um 15:31 Uhr explodierten zwei 45 cm-Torpedos an der Bordwand der SMS Szent Istvan.
Trotz heftigen Abwehrfeuers gelang beiden Torpedobooten mit ihren jeweils achtköpfigen Besatzungen schließlich auch noch unbeschädigt und unverletzt die Flucht!
Die Torpedos hatten nun ausgerechnet nicht nur in der Wasserlinie die Außenhülle beschädigt, sondern auch noch die innere Rumpfhülle an der Nahtstelle von mehreren Kesselräumen. Immer mehr Seewasser drang ein und löschte die meisten Kessel. Nur noch zwei Kessel konnten in Betrieb gehalten werden. Nun setzte ein verzweifelter Kampf um den Dampfdruck ein, denn nur hiermit konnte die benötigte Elektrizität für die Lenzpumpen gewonnen werden. Trotz wachsender Schlagseite nach rechts wurde noch der Versuch unternommen, das Schiff zur nahen Insel Molat zu schleppen. Dies schlug jedoch genauso fehl wie das Drehen der Geschützrohre nach links, um die Krängung nach rechts auszugleichen.



Schließlich ertönte mit einer immer weiter fortschreitenden Krängung endlich der Befehl: "Alle Mann von Bord!" Zu diesem Zeitpunkt gelang ironischerweise das Neubefeuern der vorher gelöschten Kessel, und der Ausgang des Kampfes der Mannschaft und des Maschinenoffiziers Maxon Róbert schien noch einmal offen - doch nach fast drei Stunden Kampf kenterte die SMS Szent Istvan doch um 18:12 Uhr und sank ca. neun Meilen südwestlich von Premuda auf 44°15´N/14°30´E in eine Tiefe von ca. 66 m.

An Bord starben 89 Matrosen - vornehmlich jene, die bis zuletzt an den Kohlenfeuerungen und Kesseln standen, um Dampfdruck für die Elektrizität der Lenzpumpen zu gewinnen. Immerhin sah nach dem Untergang der SMS Szent Istvan Admiral Horthy die Sinnlosigkeit weiterer Kämpfe ein und kehrte nach Pula zurück.
Die italienische Marine nahm die Versenkung der SMS Szent Istvan zum Anlass, ihr seit der Seeschlacht gegen Österrechs Flotte unter Admiral Tegethoff vor mehr als 40 Jahren angekratztes Selbstbewusstsein wieder aufzupolieren, indem sie einen Marinefeiertag einführte. Dieser Feiertag wird auch heute noch am Tage der Versenkung der SMS Szent Istvan mit dem Gedenken an diesen "Sieg" begangen.
Sporttauchern stand das Wrack nach dem Fall des Eisernen Vorhangs wieder offen. Aber auch dann war wegen der Kriege in und um das ehemalige Jugoslawien naturgemäß wenig los. Erschwerend kam natürlich auch noch die Gaslogistik vor Ort hinzu! Immerhin schafften es 1990, 1995 sowie auch 1998 österreichische, ungarische und kroatische Taucher an der SMS Szent Istvan zu tauchen. Sie fanden das Wrack so ziemlich in einem Stück, jedoch auf dem Kopf liegend vor. Der Rumpf ist lediglich am Bug nicht mehr intakt. Auf der Höhe der vorderen Munitionsmagazine ist er nämlich abgebrochen. Weiter zählt der ausdauernde Taucher am Wrack vier Löcher im Schiffsrumpf. Zwei erklären sich durch die von MAS 15 abgeschossenen Torpedos. Ein weiteres kann ohne weiteres von einem aufgeprallten, aber nicht eplodierten Torpedo stammen. Das letzte schließlich rührt wohl vom Aufprall des Schiffsrumpfes auf den Meeresgrund beim Untergang her.
Möchte man sich an ein paar geborgenen Gegenständen erfreuen, so besuche man das Museum in Pula. Hier sind unter anderem der kupferne Namenszug vom Heck des Schiffes, diverse Ferngläser sowie ein Offiziersnachttopf und etliche mit dem Kaiserlich-und-Königlichen Marineenblem "Krone und Anker" verzierte Porzellanartefakte zu sehen.
Wer heute am Wrack tauchen möchte, beachte bitte, dass es in Kroatien strenge Tauchregularien gibt und man nicht einfach drauflostauchen kann.Die entsprechenden Vorschriften kann man sich hier anschauen. Das Wrack der SMS Szent Istvan steht heute zwar nicht unter Tauchverbot, jedoch sind Tauchgenehmigungen jetzt wegen negativer Vorfälle deutlich schwerer zu bekommen.

GPS-Daten:
44°14´88´´N/14°26´26´´E


Kroatischer Gesetzestext Tauchen
-Keine Gewährleistung, gleich welcher Art-

Ministerium für Seefahrt, Transport und Kommunikation

In Übereinstimmung mit Artikel 1043, Paragraph 38 des Seegesetzes (Offizielles Anzeigeblatt No. 17/94, 74/94 und 43/96 gibt der Minister oe. Ressorts das Folgende bekannt:

Tauchvorschriften:

Artikel 1

Diese Vorschrift reguliert das Sporttauchen in sämtlichen Gewässern der Republik Kroatien.
Tauchen wird definiert als der Aufenthalt eines Individuums unter Wasser mittels technischer Hilfsmittel, die unter Wasser Atemgas zuführen (Tauchen mit Tauchausrüstung).

Artikel 2

In dieser Vorschrift umfasst das Tauchen mit Tauchausrüstung:
-Sporttauchen und Erholungstauchen
-Unterwasserfotografie und -filmen für den eigenen Bedarf
-Unterwasserwettkämpfe
-Tauchausbildung
Der Einsatz von Unterwasserkameras zu Foto- und Filmzwecken von der Oberfläche aus ist kein Tauchen im Sinne dieser Vorschrift.

Artikel 3

Tauchausrüstung sind "Autonome Tauchausrüstung", "Abhängige Tauchausrüstung" und "Technische Tauchhilfsmittel".

Autonome Tauchausrüstung i. S. dieser Vorschrift ist komprimierte Luft oder komprimierter Sauerstoff oder andere Atemgase in entsprechenden Behältern. Weiter zählen auch andere vom Taucher unter Wasser mitgeführte Atemgeräte, Tarierhilfen aller Art und Tauch-Messinstrumente hierzu.

Abhängige Tauchausrüstung ist Ausrüstung, mit der der Taucher von der Oberfläche aus mit einem Atemgas versorgt wird und bei der der Taucher mit der Oberfläche mittels Kabeln und Schläuchen verbunden ist.

Technische Tauchhilfsmittel sind alle anderen Gerätschaften, mit deren Hilfe sich Taucher unter Wasser bewegen oder aufhalten.

Artikel 4

Das Gebiet in dem getaucht wird, muss sichtbar markiert sein.

Die Markierung wird bewerkstelligt, indem man im Mittelpunkt des Tauchgebietes eine orange oder rote Tauchboje mit einem Durchmesser von mindestens 30 cm platziert. Alternativ zur Boje kann auch die alte rote oder die neue blau-weiße Tauchflagge (Buchstabe A des Internationalen Signalcodes) dort ausgebracht werden. Diese Flagge kann auch so hoch wie möglich über dem Tauchboot angebracht werden, von dem aus getaucht wird.

In der Nacht muss die Tauchboje mit einem gelben oder weißen Blitzlicht ausgerüstet sein, das eine Reichweite von mindestens 300 m hat.

Die Person, die taucht, ist dafür verantwortlich, dass das Tauchgebiet markiert ist, in dem sie Sporttauchen, Erholungstauchen, Unterwasserfotografie und Unterwasserfilmerei für den eigenen Bedarf betreibt.

Im Falle von Unterwasserwettkämpfen ist das Markieren des Tauchgebietes in Übereinstimmung mit
den Anweisungen des zuständigen Hafenmeisters und des Artikels sieben dieser Vorschrift auszuführen.Für die Markierung ist der Wettkampforganisator verantwortlich.

Im Falle von Tauchausbildung ist der Ausbilder für die Markierung verantwortlich.

Artikel 5

Kroaten und Ausländer dürfen nur Tauchen, wenn sie eine gültige Tauchkarte haben.

Tauchkarten werden von der "Croatian Diving Federation" ausgestellt.

Tauchkarten sind vom Tag der Ausstellung ab ein Jahr gültig.

Tauchkarten werden nur an Personen ausgegeben, die über eine angemessene Tauchausbildung verfügen. Diese muss vom Ministerium für Lehre und Sport anerkannt sein.

Tauchkarten beinhalten bestimmte Informationen und haben eine bestimmte Form. Diese richtet sich nach dem Anhang Nr. 1 zu dieser Tauchvorschrift.

Mit der Ausgabe der Tauchkarte muss die Croatian Diving Federation sicher stellen, dass der Taucher über Tauchverbotszonen und Tauchbeschränkungen (wie z. B. nur organisiertes Tauchen), Notfall-Telefonnummern und andere wichtige Vorschriften informiert ist.

Artikel 6

Die Tauchausbildung soll nach einem Programm erfolgen, das vom Ministerium für Lehre und Sport befürwortet wird.
(Anm.: Gegenwärtig sind dies CMAS, PADI, SSI, NAUI, NASDS, YMCA, MDEA, NASE, IDEA, IANTD, NSS-CDS, ANDI, TDI, NACI, PSA, PDIC, SDI, FIAS, ACUC, BSAC, VDST, BARACUDA)

Ein Ausbildungskurs wird oe. Ministerium schriftlich mitgeteilt.

Während der Ausbildung im offenen Gewässer muss der Tauchlehrer eine Liste der Kursteilnehmer mitführen, aus der die Namen hervorgehen und auf dem ein Stempel der eigenen Basis ist. Außerdem muss eine Mitgliedsbestätigung der Croatian Diving Federation und eine Seesicherheitsbestätigung vom Hafenmeister mitgeführt werden.

Artikel 7

Sportwettkämpfe dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Hafenmeisters durchgeführt werden.

Der Antrag auf Zustimmung zum Wettkampf muss mindestens acht Tage vorher beim Büro des Hafenmeisters abgegeben werden.

Im zustimmenden Schreiben des Hafenmeisters werden dann Regeln aufgeführt.

Artikel 8

Die Tauchkarte kostet 100 Kuna Gebühr.

Die Croatian Diving Federation muss jedes Jahr im Januar einen Bericht über die Zahl der im Vorjahr erteilten Tauchkarten an das Ministerium für Seefahrt, Transport und Kommunikation abliefern.

Dieser Bericht wird begleitet von einem Vorschlag, wie das eingenommene Geld verwendet werden soll.

60 % der erzielten Nettobeträge sollen "Speziellen Aufgaben" zufließen.

Nach schriftlicher Zustimmung des Ministeriums für Seefahrt, Transport und Kommunikation werden die Geldmittel exklusiv für die Verbesserung der Sicherheit bei der Seefahrt und dem Tauchen, der Verbesserung der Dienste für verletzte Taucher, dem Schutz des kulturellen und natürlichen Erbes und der Förderung des Tauchsports in Kroatien selbst verwendet.

Artikel 9

Die maximal zulässige Tiefe zum Sport- und Erholungstauchen beträgt 40 m.

Artikel 10

Das Tauchen ist an folgenden Stellen NICHT erlaubt:

a) In Binnengewässern im Hafenbereich, im Hafenzugangsbereich, an Ankerplätzen und Gebieten mit viel Verkehr.

b) In Binnengewässern und in offener See innerhalb der kroatischen Hoheitsbereiche, in denen das Tauchen durch besondere Vorschriften oder durch einen Erlass einer zuständigen Behörde geregelt ist.

c) In Sperrbereichen und See-Naturschutzgebieten sowie in Naturparks und anderen geschützten See- und Unterwassergebieten wie z. B. die Bucht von Mali Ston, die Lima Bucht, der Telascica Naturpark usw.

d) In den Nationalparks von Brijuni,Krka und Mljet.

e) Bei vor Anker liegenden Kriegsschiffen und im Abstand von bis zu 100 m Entfernung von Militärbasen.

Ausnahmetauchgenehmigungen zu den oe. Gebieten erteilt für den obigen Fall

a) der zuständige Hafenmeister

b) die Regierungsbehörde, die den Erlass herausgebracht hat

c) und d)
die Regierungsbehörde für den Umweltschutz nach den Bestimmungen der Umweltschutzgesetze

e) das kroatische Verteidingungsministerium

Diese Ausnahmetauchgenehmigungen müssen dem Ministerium für Seefahrt, Transport und Kommunikation zur Kenntnis gebracht werden.

Artikel 11

Das Tauchen ist mit der vorher erwirkten Genehmigung der zuständigen Behörde in folgenden kroatischen Gewässern erlaubt:

Im Gebiet um VIS. Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:

42°55´00´´N/15°40´00´´E
42°55´00´´N/16°20´00´´E
43°08´00´´N/15°40´00´´E
43°08´00´´N/16°20´00´´E
Zu diesem Gebiet gehören auch die Inseln Vis, Bisevo, Svetac, Brusnik und alle hieran angrenzenden Riffe und Bänke.

Im Gebiet um LASTOVO. Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:

42°40´00´´N/16°27´00´´E
42°40´00´´N/17°10´00´´E
42°49´00´´N/16°27´00´´E
42°49´00´´N/17°10´00´´E
Zu diesem Gebiet gehören auch die Inseln Susac, Kopiste, Lastovo (mit dazugehöriger Inselgruppe von Donji Skolji und Vrhovnjaci) und alle hieran angrenzenden Riffe und Bänke.

Im Gebiet um PALAGRUZA. Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:

42°22´00´´N/16°14´00´´E
42°22´00´´N/16°21´00´´E
42°24´00´´N/16°14´00´´E
42°24´00´´N/16°21´00´´E
Zu diesem Gebiet gehören die ganze Inselgruppe und alle hieran angrenzenden Riffe und Bänke.

Im Gebiet um MLJET. Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:
Die ganze Insel mit einem Seestreifen von 300 m um die Küste herum. Zusätzlich gehört zu dieser Zone das Seegebiet um alle kleinen zu Mljet gehördenden Inseln und Klippen mit einem Seestreifen um diese letzteren von 2.000 m.

Im Gebiet um JABUKA. Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:
Die Insel Jabuka samt dazugehöriger Jabukabank mit einem Seestreifen von 300 m um die Küste herum.

Im Gebiet um PREMUDA (Wrack der SMS Szent Istvan).
Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:
300 m im Umkreis um die Position 44°14´88´´N/14°26´26´´E

Im Gebiet um NOVIGRAD (Wrack der HMS Carolianus).
Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:
300 m im Umkreis um die Position 45°19´09´´N/13°25´25´´E

Im Gebiet um SV. IVAN NA PUCINI (Wrack der SS Baron Gautsch).
Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:
300 m im Umkreis um die Position 44°56´25´´N/13°34´43´´E

Im Gebiet um PELJESAC (Wrack von S-57).
Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:
300 m im Umkreis um die Position 42°51´20´´N/17°30´00´´E

Im Gebiet um ZIRJE.
Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:
300 m im Umkreis um die Position 43°40´00´´N/15°40´15´´E

Im Gebiet um CAVTAT.
Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:
300 m im Umkreis um die Position 42°35´45´´N/18°12´30´´E

Eine Tauchgenehmigung für die eben aufgeführten Gebiete wird vom Ministerium für Kultur ausgegeben.
Das Kulturministerium seinerseits unterrichtet das Ministerium für Seefahrt,Transport und Kommunikation über die erteilten Tauchgenehmigungen.

Artikel 12

Das Tauchen nach dieser Tauchvorschrift wird überwacht von Inspektoren, die das Ministerium für Seefahrt,Transport und Kommunikation ernennt.

Ausnahmsweise wird in Nationalparks und Naturparks das Tauchen von den offiziell zuständigen Personen vor Ort nach den geltenden Umweltschutzvorschriften überwacht.

Die Inspektoren sind dazu verpflichtet, alle Verstöße oder Vorkommnisse dem nächsten Hafenmeister oder der nächsten Polizeistation zu melden und dies auch dem Ministerium für Lehre und Sport zu berichten.

Strafvorschriften

Artikel 13

Eine juristische Person wird für folgende Fälle mit einer Geldstrafe von 3.000-15.000 Kuna belegt, wenn

1) eine Tauchzone nicht oder nicht richtig markiert wird
2) oder ein Wettkampf ohne die Genehmigung des Hafenmeisters stattfindet
3) oder ein Wettkampf im Sperrgebiet ohne Genehmigung ausgetragen wird.

Ist für diese Verstöße eine natürliche Person verantwortlich, wird sie mit einer Geldstrafe von 2.000-5.000 Kuna belegt.

Artikel 14

Für folgende Verstöße wird eine natürliche Person mit einer Geldstrafe von 1.000-4.000 Kuna belegt:

1) Wenn ohne gültige Tauchkarte getaucht wird.
2.) Wenn tiefer getaucht wird, als in Artikel 9 dieser Vorschrift erlaubt.

Artikel 15

Eine natürliche Person wird mit einer Geldstrafe von 2.000-5.000 Kuna belegt, wenn sie ohne Genehmigung in Sperrgebieten i. S. v. Artikel 10 und 11 dieser Vorschrift taucht.

Artikel 16

Eine natürliche Person wird sofort mit einer Geldstrafe von 500 Kuna an Ort und Stelle bestraft, wenn sie Seevergehen i. S. v. Artikel 14 und 15 dieser Vorschrift begeht.

Artikel 17

(Übergangsvorschriften, Inkrafttreten der Tauchvorschriften etc. - Nicht mehr relevant)

Anhang 1

Eine Tauchkarte ist auf ein 87 mm x 57 mm großes blaues Stück Papier gedruckt und enthält die folgenden Informationen:
-das Wappen der Republik Kroatien
-das Logo der Croatian Diving Federation
-das Ausgabedatum und das Datum des letzten Gültigkeitstages
-Höhe der Kartengebühr
-Seriennummer
-Name und Anschrift des Inhabers mit BPA-Nr. oder Pass-Nr.
-Nummer des Tauchbrevets und Ausstellername
-Stempel und Unterschrift des Ausstellenden

Zu erwähnen wären noch einige weitere Rechtsvorschriften:

So wurde im Verkündungsblatt der kroatischen Legislative "Official Gazette No. 17/94" am 17. August 1994 ein Gesetz bekannt gemacht, nach dem es verboten ist, Gegenstände vom Meeresboden zu bergen. Dies trifft besonders auf kultirelle Denkmäler zu. Eine Genehmigung hierzu kann man aber bei der zuständigen Hafenbehörde beantragen.
Zusätzlich braucht man dann aber noch bei kulturellen Denkmälern die Genehmigung der "Sluzba za za'titu spomenika" - des Amtes zum Schutz von Kulturdenkmälern. Forscher aller Art brauchen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis des "Ministarstvo pomorstva" = Ministeriums für maritime Angelegenheiten. Handelt es sich bei dem Erforschten um Kulturdenkmäler, braucht man zusätzlich die Erlaubnis des Amtes zum Schutz von Kulturdenkmälern.

Weiter wurde im Verkündungsblatt der kroatischen Legislative "Official Gazette" No.7/87 und 52/71
bekannt gemacht, dass entsprechend dem Gesetz zum Schutz von Kulturdenkmälern die Beschädigung und das Außer-Landes-Bringen von Kulturdenkmälern verboten ist. Archäologische Forschung unter Wasser kann nur mit einer Erlaubnis der Regierungsverwaltung betrieben werden, die für das kulturelle und natürliche Erbe zuständig ist, da es sich hier nicht um Sporttauchen handelt.


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