Bei diesem ehemals 172 m langen Wrack handelt es sich um das ehemalige
kaiserlich-und-königlich österreichische 21.245ts-Schlachtschiff
SMS
Szent Istvan (Sankt Stephan) der Viribus Unitis- bzw. Tegethoffklasse. Noch
namenlos, wurde das 29,4 m breite Schiff im April 1911 zusammen mit zwei
Kreuzern bei der Danubius-Werft im damaligen Fiume (heute Rijeka) in Auftrag
gegeben. Dort wurde es dann am 29. Januar 1912 auf Kiel gelegt
und sollte eigentlich am 30. Juli 1914 fertig sein. Das war jedoch kaum
realistisch - die Danubius-Werft hatte vorher nur Zerstörer und Torpedoboote
gebaut und hatte gar keine Helligen, die groß genug waren für
dieses Bauprojekt. Immerhin konnte die SMS Szent Istvan - damals
immer noch namenlos - am 17. Januar 1914 endlich vom Stapel laufen.
Mittlerweile war jedoch der 1. Weltkrieg ausgebrochen, und die weiteren
Fertigstellungsarbeiten waren vor Ort nicht möglich. Also wurde es zum
Marinearsenal von Pula geschleppt, fertig ausgerüstet und am 17.
November 1915 mit seiner 1.050 Köpfe zählenden Mannschaft in den
Dienst der 1. Schlachtflottille der 1. Schlachtschiffdivision mit Heimathafen
Pula gestellt.
In die Zeit der politischen Beschlussfassung zum Bau dieses Schiffs
und der Bauplanung und -ausführung durch den Marineingenieur Siegfried
Popper fielen auch einige kleine Revolutionen im Kriegsschiffbau. 1905 bauten
die Briten zum ersten Mal ein reines Metallschiff mit einer Dampfmaschine
als einzigem Schiffsantrieb - die HMS Dreadnought. Die Kaiserlich
Deutsche Marine antwortete mit dem Von der Tann-Schiffstyp. Diese
Änderungen im Kriegsschiffbau fanden natürlich auch in der Gestaltung
der 6.000.000 Korona bzw. 10 Mio. US-$ teuren SMS Szent Istvan
ihren Ausdruck.
Auch sie hatte eine mit Kohle betriebene Dampfmaschine als Schiffsantrieb.
Zwölf Babcock-Kessel erzeugten mittels zweier AEG-Turbinen immerhin
eine Leistung von 25.000 PS. Hiermit konnten die zwei Schiffsschrauben
mit einem Durchmesser von 4 m dem Schiff eine Geschwindigkeit von maximal
20,8 Knoten verleihen. Mit vollen Kohlebunkern konnte die SMS Szent Istvan
bei einer Geschwindigkeit von 10 Knoten außerdem eine Stecke von
4.200 Nautischen Meilen zurücklegen. Wie jedes andere Schlachtschiff
dieser Zeit war auch die SMS Szent Istvan gepanzert. An der Schiffsseite
war die Panzerung knapp 28 cm dick, in der Wasserlinie jedoch nur noch
10 cm. Auch die Torpedowulst in der Wasserlinie bzw. darunter war nicht
besonders stark. Anstatt hier 4,5 m einzuplanen, wie z. B. bei deutschen Schiffen,
wurden in diesen Schiffstyp nur 2,45 m eingeplant. Verhängnisvoll, wie
sich später herausstellen sollte! Das Oberdeck schließlich war
gegen Treffer von oben mit einem Panzergürtel von 9,6 cm Dicke
geschützt.
Die technische Besonderheit der Schiffe dieser Klasse, also auch bei
der SMS Szent Istvan war, dass die Hauptartillerie in Mittellinie
in vier Drillingstürmen über das Schiff verteilt war. Man hatte
sich hier das Beste aus frühen amerikanischen und italienischen Entwürfen
herausgepickt und realisiert.
Dies bedeutete nun, dass wegen der überlegenen Geschütztechnik
von Skoda die zwölf 30,5 cm/L45 kal-Geschütze des Schiffes trotz
eines Geschossgewichtes von 450 kg mit 20 km nicht nur eine höhere
Reichweite als gegnerische Schiffe mit Zwillingstürmen besaßen,
sondern auch alle diese jeweils 54 ts schweren Geschütze der SMS
Szent Istvan gleichzeitig eingesetzt werden konnten - mit einem Salventakt
von 40 Sekunden.
Zu dieser neuartigen turm- und gewichtssparenden Hauptbewaffnung kommt
die damals übliche Sekundärartillerie in Form von zwölf
einzeln stehenden 15 cm/L50 kal-Geschützen in Kasematten an den beiden
Schiffsseiten. Weiter wurden dann noch zwölf leichte 7 cm-Flakgeschütze
einzeln auf den Geschütztürmen bzw. auf dem Deck aufgestellt. Für
Landungsunternehmen hatte man noch zwei transportable 4,7 cm-Landgeschütze
und zwei 6,6 cm-Landgeschütze an Bord sowie zwei MGs Kaliber 08 mm.
Die Torpedowaffe an Bord der SMS Szent Istvan bestand aus insgesamt
vier 53,3 cm-Torpedorohren unter der Wasserlinie - eines davon befand sich
genau über dem Rammsporn im Bug.
Lediglich für einige wenige Artillerieschießübungen
wurden am Anfang des Krieges noch Ausfahrten unternommen.
Beide Kriegsparteien waren in der Folge in der Adria ziemlich passiv. Einerseits
lag in Pula die SMS Szent Istvan mit dem Rest der österreichisch-ungarischen
Flotte. Dies vor allem wegen der U-Boot- und Minengefahr in diesem Gewässer sowie
auch wegen Kohlemangels.
Andererseits ebenso passiv die italienische Marine in Taranto wegen
der sehr aktiven U-Boote Deutschlands und Österreich-Ungarns. So kam
es dann auch, dass sich die italienische Marine nach dem Verlust
von zwei Panzerkreuzern vollkommen aus der Adria zurückzog. Nach vielen
Kriegsjahren in annähernd permanenter Untätigkeit entschied sich 1918 der kaiserlich und königlich österreichische Marinebefehlshaber
Miklos Horthy de Nagybanya (wurde im 2. Weltkrieg Präsident von Ungarn
und Marionette Hitlers) vor Ort, die Flotte im Zusammenwirken mit den Landstreitkräften
in einem spektakulären Schlag gegen die Otranto-Sperre einzusetzen.
Diese Sperre war ein Seehindernis, das den alliierten Briten, Fanzosen und
Italienern den Übertritt von österreichischen oder deutschen
U-Booten von der Adria in das übrige Mittelmeer melden bzw. dies verhindern
sollte. Um dies aus 109 britischen Wachfahrzeugen, US-U-Bootjägern
und weiteren Schiffen bestehende Hindernis zu beseitigen, sollten eigene
Kreuzerverbände an einer bestimmten Stelle Angriffe starten und dann
beim Rückzug die feindlichen Schiffe vor die schweren Geschütze
der rückwärtig stehenden Schlachtschiffe ziehen.
Hierbei sollte die Flotte in zwei Stoßsäulen eingesetzt
werden; die SMS Viribus Unitis und die SMS Prinz Eugen waren
mit fünf Begleitschiffen die eine Stoßsäule. Diese Schiffe
liefen am 8. Juni 1918 mit Admiral Horthy an Bord aus Pula aus. Der zweite
Stoßkeil mit der SMS Szent Istvan, der SMS Tegethoff
sowie einem Zerstörer und sechs Torpedobooten lief abends am
9.Juli 1918 ebenfalls aus Pula aus.
Auf ihrem Weg Richtung Süden stieß mit dem Heraufziehen
des 10. Juni 1918 morgens die zweite Kriegsschiffgruppe mit der SMS
Szent Istvan sieben Meilen südwestlich der Premuda-Insel auf italienische
16 ts-Torpedoboote. Bei diesen italienischen Flotteneinheiten handelte es
sich um MAS 15 und MAS 21 (Motoscaffi Anti Sommergibili =
Antiubootmotorboot Nr. 15 und Nr. 21).
Als Torpedoträger entwickelten sich diese bei der "Societa Veneziana
Automobili Navali" (SVAN) gebauten Motortorpedoboote aus Sperrholz mit
ihren zwei 225 PS starken Isotta-Fraschini L.56-Flugzeugmotoren während
des Krieges vor allem wegen ihrer Geschwindigkeit von 21 Knoten zu immer
größeren Gefahren für jede gegnerische Marineeinheit.
Eigentlich lautete ihr Auftrag nur dahingehend, bei Premuda die Tiefe
zu loten und festzustellen, ob hier der Meeresboden geeignet wäre zum
Minen Legen. Mit einer solchen Messung wollte man überprüfen, ob
für die eigenen U-Boote hier Minengefahr bestände. Kurzentschlossen machte
der Kapitän von MAS 21 angesichts so fetter Brocken sofort
Dampf auf: Angriff! Doch Pech über Pech! Einer seiner beiden 45 cm-Whitehead-Napoli
-Torpedos hatte einen Defekt und verließ gar nicht erst die Torpedoabwurfvorrichtung
- der andere Torpedo explodierte nicht! Nun versuchte MAS 15 unter
Capitano di Fregata Luigi Rizzo - er hatte bereits am 10. Dezember 1917 das
Schlachtschiffs SMS Wien versenkt - ihr Glück und ... traf!
Um 15:31 Uhr explodierten zwei 45 cm-Torpedos an der Bordwand der SMS
Szent Istvan.
Trotz heftigen Abwehrfeuers gelang beiden Torpedobooten mit ihren jeweils
achtköpfigen Besatzungen schließlich auch noch unbeschädigt
und unverletzt die Flucht!
Die Torpedos hatten nun ausgerechnet nicht nur in der Wasserlinie die
Außenhülle beschädigt, sondern auch noch die innere Rumpfhülle
an der Nahtstelle von mehreren Kesselräumen. Immer mehr Seewasser drang
ein und löschte die meisten Kessel. Nur noch zwei Kessel konnten in
Betrieb gehalten werden. Nun setzte ein verzweifelter Kampf um den Dampfdruck
ein, denn nur hiermit konnte die benötigte Elektrizität für die Lenzpumpen
gewonnen werden. Trotz wachsender Schlagseite nach rechts wurde noch der
Versuch unternommen, das Schiff zur nahen Insel Molat zu schleppen. Dies
schlug jedoch genauso fehl wie das Drehen der Geschützrohre nach links,
um die Krängung nach rechts auszugleichen.
Schließlich ertönte mit einer immer weiter fortschreitenden
Krängung endlich der Befehl: "Alle Mann von Bord!" Zu diesem Zeitpunkt
gelang ironischerweise das Neubefeuern der vorher gelöschten Kessel,
und der Ausgang des Kampfes der Mannschaft und des Maschinenoffiziers Maxon Róbert
schien noch einmal offen - doch nach fast drei Stunden Kampf kenterte die
SMS
Szent Istvan doch um 18:12 Uhr und sank ca. neun Meilen südwestlich
von
Premuda auf 44°15´N/14°30´E in eine Tiefe von ca. 66 m.
An Bord starben 89 Matrosen - vornehmlich jene, die bis zuletzt an den
Kohlenfeuerungen und Kesseln standen, um Dampfdruck für die Elektrizität
der Lenzpumpen zu gewinnen. Immerhin sah nach dem Untergang der SMS
Szent Istvan Admiral Horthy die Sinnlosigkeit weiterer Kämpfe
ein und kehrte nach Pula zurück.
Die italienische Marine nahm die Versenkung der SMS Szent Istvan
zum Anlass, ihr seit der Seeschlacht gegen Österrechs Flotte unter
Admiral Tegethoff vor mehr als 40 Jahren angekratztes Selbstbewusstsein
wieder aufzupolieren, indem sie einen Marinefeiertag einführte. Dieser
Feiertag wird auch heute noch am Tage der Versenkung der SMS Szent Istvan
mit dem Gedenken an diesen "Sieg" begangen.
Sporttauchern stand das Wrack nach dem Fall des Eisernen Vorhangs
wieder offen. Aber auch dann war wegen der Kriege in und
um das ehemalige Jugoslawien naturgemäß wenig los. Erschwerend
kam natürlich auch noch die Gaslogistik vor Ort hinzu! Immerhin
schafften es 1990, 1995 sowie auch 1998 österreichische, ungarische
und kroatische Taucher an der SMS Szent Istvan zu tauchen. Sie fanden
das Wrack so ziemlich in einem Stück, jedoch auf dem Kopf liegend vor.
Der Rumpf ist lediglich am Bug nicht mehr intakt. Auf der Höhe der
vorderen Munitionsmagazine ist er nämlich abgebrochen. Weiter zählt
der ausdauernde Taucher am Wrack vier Löcher im Schiffsrumpf. Zwei
erklären sich durch die von MAS 15 abgeschossenen Torpedos. Ein
weiteres kann ohne weiteres von einem aufgeprallten, aber nicht eplodierten
Torpedo stammen. Das letzte schließlich rührt wohl vom Aufprall
des Schiffsrumpfes auf den Meeresgrund beim Untergang her.
Möchte man sich an ein paar geborgenen Gegenständen erfreuen,
so besuche man das Museum in Pula. Hier sind unter anderem der kupferne Namenszug
vom Heck des Schiffes, diverse Ferngläser sowie ein Offiziersnachttopf
und etliche mit dem Kaiserlich-und-Königlichen Marineenblem "Krone
und Anker" verzierte Porzellanartefakte zu sehen.
Wer heute am Wrack tauchen möchte, beachte bitte, dass es
in Kroatien strenge Tauchregularien gibt und man nicht einfach drauflostauchen
kann.Die entsprechenden Vorschriften kann man sich hier
anschauen. Das Wrack der SMS Szent Istvan steht heute zwar nicht
unter Tauchverbot, jedoch sind Tauchgenehmigungen jetzt wegen negativer
Vorfälle deutlich schwerer zu bekommen.
Kroatischer Gesetzestext Tauchen
-Keine Gewährleistung, gleich
welcher Art-
Ministerium für Seefahrt, Transport und Kommunikation
In Übereinstimmung mit Artikel 1043, Paragraph 38 des Seegesetzes
(Offizielles Anzeigeblatt No. 17/94, 74/94 und 43/96 gibt der Minister
oe. Ressorts das Folgende bekannt:
Tauchvorschriften:
Artikel 1
Diese Vorschrift reguliert das Sporttauchen in sämtlichen Gewässern
der Republik Kroatien.
Tauchen wird definiert als der Aufenthalt eines Individuums unter Wasser
mittels technischer Hilfsmittel, die unter Wasser Atemgas zuführen
(Tauchen mit Tauchausrüstung).
Artikel 2
In dieser Vorschrift umfasst das Tauchen mit Tauchausrüstung:
-Sporttauchen und Erholungstauchen
-Unterwasserfotografie und -filmen für den eigenen Bedarf
-Unterwasserwettkämpfe
-Tauchausbildung
Der Einsatz von Unterwasserkameras zu Foto- und Filmzwecken von der
Oberfläche aus ist kein Tauchen im Sinne dieser Vorschrift.
Artikel 3
Tauchausrüstung sind "Autonome Tauchausrüstung", "Abhängige
Tauchausrüstung" und "Technische Tauchhilfsmittel".
Autonome Tauchausrüstung i. S. dieser Vorschrift ist komprimierte
Luft oder komprimierter Sauerstoff oder andere Atemgase in entsprechenden
Behältern. Weiter zählen auch andere vom Taucher unter Wasser
mitgeführte Atemgeräte, Tarierhilfen aller Art und Tauch-Messinstrumente
hierzu.
Abhängige Tauchausrüstung ist Ausrüstung, mit der der
Taucher von der Oberfläche aus mit einem Atemgas versorgt wird und
bei der der Taucher mit der Oberfläche mittels Kabeln und Schläuchen
verbunden ist.
Technische Tauchhilfsmittel sind alle anderen Gerätschaften, mit
deren Hilfe sich Taucher unter Wasser bewegen oder aufhalten.
Artikel 4
Das Gebiet in dem getaucht wird, muss sichtbar markiert sein.
Die Markierung wird bewerkstelligt, indem man im Mittelpunkt des Tauchgebietes
eine orange oder rote Tauchboje mit einem Durchmesser von mindestens 30 cm
platziert. Alternativ zur Boje kann auch die alte rote oder die neue blau-weiße
Tauchflagge (Buchstabe A des Internationalen Signalcodes) dort ausgebracht
werden. Diese Flagge kann auch so hoch wie möglich über dem Tauchboot
angebracht werden, von dem aus getaucht wird.
In der Nacht muss die Tauchboje mit einem gelben oder weißen
Blitzlicht ausgerüstet sein, das eine Reichweite von mindestens
300 m hat.
Die Person, die taucht, ist dafür verantwortlich, dass das Tauchgebiet
markiert ist, in dem sie Sporttauchen, Erholungstauchen, Unterwasserfotografie
und Unterwasserfilmerei für den eigenen Bedarf betreibt.
Im Falle von Unterwasserwettkämpfen ist das Markieren des Tauchgebietes
in Übereinstimmung mit
den Anweisungen des zuständigen Hafenmeisters und des Artikels
sieben dieser Vorschrift auszuführen.Für die Markierung ist der
Wettkampforganisator verantwortlich.
Im Falle von Tauchausbildung ist der Ausbilder für die Markierung
verantwortlich.
Artikel 5
Kroaten und Ausländer dürfen nur Tauchen, wenn sie eine gültige
Tauchkarte haben.
Tauchkarten werden von der "Croatian Diving Federation" ausgestellt.
Tauchkarten sind vom Tag der Ausstellung ab ein Jahr gültig.
Tauchkarten werden nur an Personen ausgegeben, die über eine angemessene
Tauchausbildung verfügen. Diese muss vom Ministerium für
Lehre und Sport anerkannt sein.
Tauchkarten beinhalten bestimmte Informationen und haben eine bestimmte
Form. Diese richtet sich nach dem Anhang Nr. 1 zu dieser Tauchvorschrift.
Mit der Ausgabe der Tauchkarte muss die Croatian Diving Federation
sicher stellen, dass der Taucher über Tauchverbotszonen und Tauchbeschränkungen
(wie z. B. nur organisiertes Tauchen), Notfall-Telefonnummern und andere wichtige
Vorschriften informiert ist.
Artikel 6
Die Tauchausbildung soll nach einem Programm erfolgen, das vom
Ministerium für Lehre und Sport befürwortet wird.
(Anm.: Gegenwärtig sind dies CMAS, PADI,
SSI, NAUI, NASDS, YMCA, MDEA, NASE, IDEA, IANTD, NSS-CDS, ANDI, TDI, NACI,
PSA, PDIC, SDI, FIAS, ACUC, BSAC, VDST, BARACUDA)
Ein Ausbildungskurs wird oe. Ministerium schriftlich mitgeteilt.
Während der Ausbildung im offenen Gewässer muss der Tauchlehrer
eine Liste der Kursteilnehmer mitführen, aus der die Namen hervorgehen
und auf dem ein Stempel der eigenen Basis ist. Außerdem muss
eine Mitgliedsbestätigung der Croatian Diving Federation und eine
Seesicherheitsbestätigung vom Hafenmeister mitgeführt werden.
Artikel 7
Sportwettkämpfe dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen
Hafenmeisters durchgeführt werden.
Der Antrag auf Zustimmung zum Wettkampf muss mindestens acht Tage
vorher beim Büro des Hafenmeisters abgegeben werden.
Im zustimmenden Schreiben des Hafenmeisters werden dann Regeln aufgeführt.
Artikel 8
Die Tauchkarte kostet 100 Kuna Gebühr.
Die Croatian Diving Federation muss jedes Jahr im Januar einen
Bericht über die Zahl der im Vorjahr erteilten Tauchkarten an das
Ministerium für Seefahrt, Transport und Kommunikation abliefern.
Dieser Bericht wird begleitet von einem Vorschlag, wie das eingenommene
Geld verwendet werden soll.
60 % der erzielten Nettobeträge sollen "Speziellen Aufgaben" zufließen.
Nach schriftlicher Zustimmung des Ministeriums für Seefahrt, Transport
und Kommunikation werden die Geldmittel exklusiv für die Verbesserung
der Sicherheit bei der Seefahrt und dem Tauchen, der Verbesserung der Dienste
für verletzte Taucher, dem Schutz des kulturellen und natürlichen
Erbes und der Förderung des Tauchsports in Kroatien selbst verwendet.
Artikel 9
Die maximal zulässige Tiefe zum Sport- und Erholungstauchen beträgt 40 m.
Artikel 10
Das Tauchen ist an folgenden Stellen NICHT erlaubt:
a) In Binnengewässern im Hafenbereich, im Hafenzugangsbereich, an
Ankerplätzen und Gebieten mit viel Verkehr.
b) In Binnengewässern und in offener See innerhalb der kroatischen
Hoheitsbereiche, in denen das Tauchen durch besondere Vorschriften oder
durch einen Erlass einer zuständigen Behörde geregelt ist.
c) In Sperrbereichen und See-Naturschutzgebieten sowie in Naturparks
und anderen geschützten See- und Unterwassergebieten wie z. B. die Bucht
von Mali Ston, die Lima Bucht, der Telascica Naturpark usw.
d) In den Nationalparks von Brijuni,Krka und Mljet.
e) Bei vor Anker liegenden Kriegsschiffen und im Abstand von bis zu
100 m Entfernung von Militärbasen.
Ausnahmetauchgenehmigungen zu den oe. Gebieten erteilt für den
obigen Fall
a) der zuständige Hafenmeister
b) die Regierungsbehörde, die den Erlass herausgebracht hat
c) und d)
die Regierungsbehörde für den Umweltschutz nach den Bestimmungen
der Umweltschutzgesetze
e) das kroatische Verteidingungsministerium
Diese Ausnahmetauchgenehmigungen müssen dem Ministerium für
Seefahrt, Transport und Kommunikation zur Kenntnis gebracht werden.
Artikel 11
Das Tauchen ist mit der vorher erwirkten Genehmigung der zuständigen
Behörde in folgenden kroatischen Gewässern erlaubt:
Im Gebiet um VIS. Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:
42°55´00´´N/15°40´00´´E
42°55´00´´N/16°20´00´´E
43°08´00´´N/15°40´00´´E
43°08´00´´N/16°20´00´´E
Zu diesem Gebiet gehören auch die Inseln Vis, Bisevo, Svetac, Brusnik
und alle hieran angrenzenden Riffe und Bänke.
Im Gebiet um LASTOVO. Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:
42°40´00´´N/16°27´00´´E
42°40´00´´N/17°10´00´´E
42°49´00´´N/16°27´00´´E
42°49´00´´N/17°10´00´´E
Zu diesem Gebiet gehören auch die Inseln Susac, Kopiste, Lastovo
(mit dazugehöriger Inselgruppe von Donji Skolji und Vrhovnjaci) und
alle hieran angrenzenden Riffe und Bänke.
Im Gebiet um PALAGRUZA. Dieses befindet sich innerhalb der folgenden
Koordinaten:
42°22´00´´N/16°14´00´´E
42°22´00´´N/16°21´00´´E
42°24´00´´N/16°14´00´´E
42°24´00´´N/16°21´00´´E
Zu diesem Gebiet gehören die ganze Inselgruppe und alle hieran
angrenzenden Riffe und Bänke.
Im Gebiet um MLJET. Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:
Die ganze Insel mit einem Seestreifen von 300 m um die Küste herum. Zusätzlich
gehört zu dieser Zone das Seegebiet um alle kleinen zu Mljet gehördenden
Inseln und Klippen mit einem Seestreifen um diese letzteren von 2.000 m.
Im Gebiet um JABUKA. Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:
Die Insel Jabuka samt dazugehöriger Jabukabank mit einem Seestreifen
von 300 m um die Küste herum.
Im Gebiet um PREMUDA (Wrack der SMS Szent Istvan).
Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:
300 m im Umkreis um die Position 44°14´88´´N/14°26´26´´E
Im Gebiet um NOVIGRAD (Wrack der HMS Carolianus).
Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:
300 m im Umkreis um die Position 45°19´09´´N/13°25´25´´E
Im Gebiet um SV. IVAN NA PUCINI (Wrack der SS Baron Gautsch).
Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:
300 m im Umkreis um die Position 44°56´25´´N/13°34´43´´E
Im Gebiet um PELJESAC (Wrack von S-57).
Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:
300 m im Umkreis um die Position 42°51´20´´N/17°30´00´´E
Im Gebiet um ZIRJE.
Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:
300 m im Umkreis um die Position 43°40´00´´N/15°40´15´´E
Im Gebiet um CAVTAT.
Dieses befindet sich innerhalb der folgenden Koordinaten:
300 m im Umkreis um die Position 42°35´45´´N/18°12´30´´E
Eine Tauchgenehmigung für die eben aufgeführten Gebiete wird
vom Ministerium für Kultur ausgegeben.
Das Kulturministerium seinerseits unterrichtet das Ministerium für
Seefahrt,Transport und Kommunikation über die erteilten Tauchgenehmigungen.
Artikel 12
Das Tauchen nach dieser Tauchvorschrift wird überwacht von Inspektoren,
die das Ministerium für Seefahrt,Transport und Kommunikation
ernennt.
Ausnahmsweise wird in Nationalparks und Naturparks das Tauchen von den
offiziell zuständigen Personen vor Ort nach den geltenden Umweltschutzvorschriften
überwacht.
Die Inspektoren sind dazu verpflichtet, alle Verstöße oder
Vorkommnisse dem nächsten Hafenmeister oder der nächsten Polizeistation
zu melden und dies auch dem Ministerium für Lehre und Sport zu berichten.
Strafvorschriften
Artikel 13
Eine juristische Person wird für folgende Fälle mit einer
Geldstrafe von 3.000-15.000 Kuna belegt, wenn
1) eine Tauchzone nicht oder nicht richtig markiert wird
2) oder ein Wettkampf ohne die Genehmigung des Hafenmeisters stattfindet
3) oder ein Wettkampf im Sperrgebiet ohne Genehmigung ausgetragen wird.
Ist für diese Verstöße eine natürliche Person verantwortlich,
wird sie mit einer Geldstrafe von 2.000-5.000 Kuna belegt.
Artikel 14
Für folgende Verstöße wird eine natürliche Person
mit einer Geldstrafe von 1.000-4.000 Kuna belegt:
1) Wenn ohne gültige Tauchkarte getaucht wird.
2.) Wenn tiefer getaucht wird, als in Artikel 9 dieser Vorschrift erlaubt.
Artikel 15
Eine natürliche Person wird mit einer Geldstrafe von 2.000-5.000
Kuna belegt, wenn sie ohne Genehmigung in Sperrgebieten i. S. v. Artikel 10
und 11 dieser Vorschrift taucht.
Artikel 16
Eine natürliche Person wird sofort mit einer Geldstrafe von 500
Kuna an Ort und Stelle bestraft, wenn sie Seevergehen i. S. v. Artikel 14 und
15 dieser Vorschrift begeht.
Artikel 17
(Übergangsvorschriften, Inkrafttreten der Tauchvorschriften etc.
- Nicht mehr relevant)
Anhang 1
Eine Tauchkarte ist auf ein 87 mm x 57 mm großes blaues Stück
Papier gedruckt und enthält die folgenden Informationen:
-das Wappen der Republik Kroatien
-das Logo der Croatian Diving Federation
-das Ausgabedatum und das Datum des letzten Gültigkeitstages
-Höhe der Kartengebühr
-Seriennummer
-Name und Anschrift des Inhabers mit BPA-Nr. oder Pass-Nr.
-Nummer des Tauchbrevets und Ausstellername
-Stempel und Unterschrift des Ausstellenden
Zu erwähnen wären noch einige weitere Rechtsvorschriften:
So wurde im Verkündungsblatt der kroatischen Legislative "Official
Gazette No. 17/94" am 17. August 1994 ein Gesetz bekannt gemacht, nach dem
es verboten ist, Gegenstände vom Meeresboden zu bergen. Dies trifft
besonders auf kultirelle Denkmäler zu. Eine Genehmigung hierzu kann
man aber bei der zuständigen Hafenbehörde beantragen.
Zusätzlich braucht man dann aber noch bei kulturellen Denkmälern
die Genehmigung der "Sluzba za za'titu spomenika" - des Amtes zum Schutz
von Kulturdenkmälern. Forscher aller Art brauchen für ihre Tätigkeit
eine Erlaubnis des "Ministarstvo pomorstva" = Ministeriums für maritime
Angelegenheiten. Handelt es sich bei dem Erforschten um Kulturdenkmäler, braucht
man zusätzlich die Erlaubnis des Amtes zum Schutz von Kulturdenkmälern.
Weiter wurde im Verkündungsblatt der kroatischen Legislative "Official
Gazette" No.7/87 und 52/71
bekannt gemacht, dass entsprechend dem Gesetz zum Schutz von Kulturdenkmälern
die Beschädigung und das Außer-Landes-Bringen von Kulturdenkmälern
verboten ist. Archäologische Forschung unter Wasser kann nur mit einer
Erlaubnis der Regierungsverwaltung betrieben werden, die für das kulturelle
und natürliche Erbe zuständig ist, da es sich hier nicht um Sporttauchen
handelt.