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Onlinemagazin - 2. Ausgabe - Helferlein II




 Geschrieben von Oli
© 2000 Oliver Meise
-Keine Gewähr-

Folgende Informationen sind aus öffentlich zugänglichen Quellen wie z. B. Internet, Prospekten, Werbung etc. gewonnen, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Fehlerfreiheit und Aktualität und sollen nur einer ersten Information dienen. Eine Gewährleistung irgendeiner Art für den Inhalt wird nicht übernommen. Ergänzungen, Kritik und Kommentare sind jederzeit willkommen.

Klein - aber oho!

So müsste es eigentlich über die Seenotsignalgeber heißen. Ist man in einer Notlage, sind sie nicht selten das wirksamste Mittel, das einem zur Verfügung steht. Ich selbst habe nur mit dem Signalgeber von Comet Erfahrungen gesammelt - Modell 150 M. Daneben bietet der Hersteller noch die Modelle 150 S und TM-5 an. Letzteres verfügt über ein Magazin am oberen Ende, das fünf Patronen enthält.

Zunächst einmal die technischen Daten zum Modell 150 M:

Nach außen ist es ein oranges Stück Plastik dem man seine Funktion eigentlich nicht ansieht.. Im Prinzip besteht es aus zwei schmalen zylindrischen Röhrchen, die parallel aneinanderkleben. Im schmaleren Röhrchen befindet sich eine Spannfeder mit einer Spitze am offenen Ende der Röhre. Dort ist auch ein Schraubgewinde, auf das die kleinen Raketenbecher aufgeschraubt werden.

Vorsicht! Die Raketenbecher dürfen nur aufgeschraubt werden, wenn der Spannhebel in der dafür vorgesehene Position gesichert ist!

Die Raketenbecher haben nämlich an der Unterseite der Aufschraubfläche ein großflächiges Zündplättchen. Befindet sich der Spannhebel nicht in der gesicherten Position, ragt das spitze Ende der Spannfeder hervor. Es würde das Zündplättchen zur Zündung bringen und die Leuchtkugel auslösen!

In dem dickeren Röhrchen befindet sich ein Magazin für drei der kleinen Raketenbecher. Es ist O-Ring-gesichert und soll für 40 m Tiefe "gut" sein. Nach meinen Erfahrungen macht es aber auch nichts, wenn die Raketen bei diesem Modell bei jedem Tauchgang gewässert werden. Ich habe meine alten zu Sylvester verschossen, und alle funktionierten.

Um einen Notfall kundzutun, verwendet man rote Signalkugeln. Der Hersteller bietet außerdem grüne und weiße Leuchtkugeln an sowie orange Rauchraketen, die tagsüber eine Alternative zur roten Leuchtkugel darstellen können. Die Leuchtkugeln Kaliber M9/15 mm sollen nach Herstellerangaben 75 m hoch steigen und fünf Sekunden lang mit einer Lichtstärke von 5000 Candela sichtbar sein (bei TM-5 nur 3000 Candela). Sie sollen weiterhin zwei Kilometer bei Tag und 20 Kilometer bei Nacht zu sehen sein. Man kann sie in der Regel in einem Neuner-Pack für ca. 25 DM kaufen.

Der 45 Gramm leichte, PTB-geprüfte Signalgeber 150 M (143x37 mm) ist waffenerwerbsscheinfrei ab 18 Jahren für ca. 35 DM zu haben. Für diesen Signalgeber und die Version 150 S gibt es außerdem noch eine bis angeblich 50 m druckdichte, 96 Gramm leichte Box (173 x 55 mm).

Nachteiliges lässt sich fast nichts sagen. Nach ca. einem Dreivierteljahr entwickelte sich in der Schraubkappe über dem Magazin ein Riss im Schraubdeckel - möglicherweise vom zu festen Zudrehen auf den O-Ring?

Die Vorteile dieses Modells: Der unschlagbare Preis, die Wartungsfreiheit (allenfalls mal ein Tröpfchen Öl pro Jahr auf die Spannfeder) und die guten Leistungsdaten, die den teureren Modellen anderer Hersteller m. E. nicht wesentlich nachstehen.

Weitere Informationen: http://comet-pyro.de oder info@comet-pyro.de.

Bedeutung der verschiedenen Signalfarben:

Rote und orange Leucht- und Rauchsignale = Akuter Seenotfall!
Weiße Leuchtsignale = Beleuchtungssignal für z. B. Mann-über-Bord-Situationen
Blitz+Knall-Signal = Warnsignal z. B. bei Letzten-Augenblicks-Manövern

Neben dem genannten Signalgeber von Comet sind noch zwei weitere weit am Markt verbreitet: das "Nicosignal" und der Signalgeber der Firma Heckler & Koch, welcher angeblich auch von der Bundeswehr benutzt wird.

Von der Firma Nico gibt es zwei Signalgeber. Im Wesentlichen unterscheiden sie sich darin, dass der eine ein Magazin mit vier Patronen hat, der andere eins mit sechs. Der letzte ist der eigentlich übliche Signalgeber, der andere wird als "Nicosignal Handy" vermarktet und kann über eine Halterung mit einem Stroboskoplicht aufgerüstet werden. Der Körper der Signalgeber ist aus Kunststoff, gleiches gilt für die Magazine. Um die Wasserfestigkeit dieser Signalgeber und der Munition zu erhöhen, gibt es eine wasserdichte Hülle als Zusatzausrüstung. Die zum Einsatz kommende Munition kann gleichermaßen von beiden Signalgebern verwendet werden.

Auch hier können weiße, rote und grüne Signalkugeln verschossen werden. Sie steigen ca. 80 m hoch und brennen ca. sechs Sekunden mit einer Helligkeit von ca. 10.000 Candela, wobei sie weiter als zehn Kilometer zu sehen sein sollen.

Die klassische Variante des 280 Gramm schweren Signalgebers (27 x 6 cm) mit sechs Patronen kostet ca. 80 DM, die andere ca. 100 DM. Beide Varianten haben eine Schubsicherung gegen ein versehentliches Abfeuern der Leuchtkugeln.

Weitere Informationen: www.nico-pyro.de oder info@nico-feuerwerk.de.

Das 8 cm lange und 445 Gramm schwere Notsignalgerät der Firma Heckler & Koch sieht wie eine automatische Pistole ohne Lauf aus. Es ist auf dem Markt m. E. nicht weit verbreitet. Auch hierfür ist zur Erhöhung der Wasserfestigkeit eine separate Schutzhülle erhältlich. Im Magazin befinden sich fünf Einzelsternleuchtkugeln des Kalibers 19 mm wahlweise in den Farben weiß, rot oder grün. Sie sollen ca. 65 m hoch steigen und im Fünfer-Nachfüllpack ca. 50-60 DM kosten. Anders als die schon beschriebenen Signalgeber verfügt dieses Gerät über eine Hahnsicherung. Im Handel kostet es mit einem Ersatzmagazin zwischen 270 und 350 DM.

Weitere Informationen: www.heckler-koch.de oder hkinfoboard@heckler-koch.de.

Stellt sich noch die Frage: Wie stellt sich die Nutzung dieser Signalgeber im Ausland dar?

In Cuba bei der Ankunft habe ich den netten Mädels von der Kontrolle eh den Inhalt meiner Tauchtasche erklären müssen. Demnächst packe ich ein Klistier ein, hehe… Dabei kam dann auch der Signalgeber zur Sprache. Durfte ich behalten. Die Signalmunition allerdings nicht. Na Klasse! Zwar habe ich die Munition bei der Ausreise wiederbekommen. Das half aber nicht viel: In Frankfurt angekommen, war sie endgültig verschwunden.

In Ägypten habe ich die Signalmunition für die Cometsignaler schon als Ausleihausrüstung gesehen. Ich wollte es vor einem Urlaub (Ägypten, Februar 2000) aber einmal genauer wissen: Was ist erlaubt und was verboten? Messer, Signalmunition…?

Deshalb habe ich die Ägyptische Botschaft kontaktiert, verschiedene Stellen antelefoniert. Schließlich erklärte sich in Berlin eine Stelle für zuständig und wollte mein Ansinnen schriftlich haben, um es auch schriftlich zu beantworten. Bisher Fehlanzeige. Tilt. Bei einer erneuten telefonischen Anfrage antwortete man mir, dass man das Gerät ja auch vor Ort ausleihen könne. Na toll. Signalmunition, von der man nicht weiß, ob sie funktioniert oder nicht, ausleihen! Können die ja mal selbst machen. Viel Spaß dabei.

Ist jedoch einwandfrei geklärt, dass es unproblematisch ist, Signalmunition in ein bestimmtes Land einzuführen, muss man noch folgendes Prozedere beachten:

Das Pyrotechnische Material muss mit einer bestimmten Kennung (UN 0432 mit dem proper shipping name: ARTICLES, PYROTECNIC (for technical purposes)) und diversen Papieren (s. u.) versehen werden. Außerdem muss es nach der ICAO T.1 und der IATA-DGR nach der Verpackungsvorschrift 135 behandelt werden, d. h.:

  1. Ein Luftfrachtbrief muss erstellt werden.
  2. Eine Absendeerklärung muss vom Absender ausgefüllt werden. Ein Muster dieser Erklärung gibt es unter: http://www.nico-pyro.de/aktuelles/gefahrengut_pdf.zip als Adobe-Dokument, unter http://www.nico-pyro.de/aktuelles/gefahrengut_doc.zip als Word 97-Dokument.
  3. Eine Gefahrgut-Annahmeprüfung muss von der Luftverkehrsgesellschaft erfolgen.
  4. Das Gefahrgut muss in einer UN-geprüften und für die UN 0432 zugelassenen Verpackung untergebracht sein (nach meiner Kenntnis gibt es eine solche Verpackung zwar für das vierschüssige Nico-Signal, aber nicht für das sechsschüssige).

Da man in den Urlaub fährt und keinen Papierkrieg eröffnen will, bietet es sich an, diese Arbeiten zu UN 0432 vom Reisebüro vornehmen zu lassen, das auch abklärt, welche Regelungen in welchem Land für welche Luftfahrtgesellschaft gelten.


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20.07.2008 12:46 Taucher Online : 181
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