Die Euronormen 14153-1/2/3
Mindestanforderungen an die Ausbildung von
Freizeit-Gerätetauchern
von Andreas Nowotny
Seit einiger Zeit wird immer wieder von einer europaweiten
Angleichung der Tauchausbildung gesprochen. Immer wieder werden in den
Diskussionsforen Fragen gestellt, denn nur wenige wissen Genaueres
über die neue Euronorm zur Ausbildung für Gerätetaucher.
In dieser Ausgabe des Magazins wird ein kurzer Überblick
über die Inhalte der Norm gegeben werden. Welche Auswirkungen sie
haben wird, soll Thema einer späteren Ausgabe sein.
Dabei ist zu beachten, dass die Euronorm noch nicht endgültig
vom DIN-Institut verabschiedet worden ist, es könnten sich also
theoretisch noch Einzelheiten ändern. Dies ist aber insofern
unwahrscheinlich, weil die Euronorm in allen Mitgliedsstaaten gleich
umgesetzt werden muss.
Überblick
Die Europanorm diente der europaweiten Vereinheitlichung der
Tauchausbildung. Dabei handelt es sich um den kleinsten gemeinsamen
Nenner. Wie die Überschrift verdeutlicht, handelt es sich also um
‚Mindestanforderungen'. Für die Umsetzung bedeutet dies, dass die
Verbände, die sich entschließen, nach dieser Norm Taucher
auszubilden, die Inhalte der Norm erfüllen müssen, es ihnen
aber frei steht, mehr zu machen/fordern, als in der Norm vorgeschrieben
ist. Es bedeutet aber auch, dass ein Taucher der nach dieser Norm
brevetiert ist, eine entsprechende Mindestausbildung hinter sich
gebracht hat - egal bei welcher Organisation die Ausbildung geschah.
Die in der Norm vorgestellten Ausbildungsinhalte stellen kein
eigenständiges Ausbildungsprogramm dar. Die Inhalte müssen in
bestehende Programme integriert werden, bzw. müssen zu neuen
Programmen gemacht werden. Dabei richtet sich die Norm ausdrücklich
sowohl an Tauchsportverbände als auch an kommerzielle
Tauchausbildungsorganisationen. Es ist nicht vorgesehen, mit der
Euronorm eine Vereinsausbildung der kommerziellen Ausbildung (oder
umgekehrt) vorzuziehen.
Die Norm ist in drei Teile gegliedert, die insgesamt einer
dreistufigen Ausbildung entsprechen:
- DIN EN 14153-1 - Beaufsichtigter Taucher
- DIN EN 14153-2 - Selbstständiger Taucher
- DIN EN 14153-3 - Tauchgruppenleiter
Allen drei Ausführungen vorangestellt ist eine Erläuterung
des Anwendungsbereichs, eine Einbettung in andere Euronormen (z.B. die
EN 250 für Atemgeräte) und eine genau Spezifizierung von
Benennungen und Definitionen. Dabei werden Begriffe wie
"Tauchausbilder" und "begrenztes Gewässer" genau festgesetzt.
Interessant ist hierbei die Definition des Atemgases: "Gemisch aus
Sauerstoff und Stickstoff mit mindestens 20% Sauerstoffanteil"1. Interessant ist diese Auslegung nicht
wegen des Ausschlusses anderer Gasmischungen, wie Trimix
(schließlich behandeln die Normen die Ausbildung von
Freizeittauchern), sondern dass nicht von Pressluft geredet wird, also
laut der Norm eine Anfängerausbildung mit Nitrox zulässig
wäre. Ein Blick in die Zukunft? Dass die Verfasser der Norm
durchaus ein weiteres Spektrum an Ausrüstungsszenarien im Blick
hatten, zeigt sich auch in der Definition der Tauchausrüstung.
Hier wird bei der Benennung der alternativen Atemgasversorgung darauf
hingewiesen, dass es sich dabei um ein einfaches "Oktopussystem bis hin
zum doppelten Atemsystem mit getrennter Atemgasversorgung" handeln kann.
Bei den gesundheitlichen Voraussetzungen fällt auf, dass nicht
prinzipiell ein tauchsportliches Attest gefordert wird. Es wird nur
gefordert, dass der Gesundheitszustand des Tauchschülers entweder
durch eine medizinische Untersuchung oder einen Fragebogen
überprüft wird.
Beaufsichtigter Taucher
Bei der Einstiegszertifizierung handelt es sich, wie der Name schon
andeutet, nicht um eine Brevetierung, die Taucher befähigt,
eigenständig zusammen tauchen zu gehen. Als beaufsichtigter
Taucher ist man nur berechtigt, unter der Führung eines
(mindestens) Tauchgruppenleiters in genau umrissenen
Umständen im Freiwasser zu tauchen. Dabei werden folgende
Einschränkungen genannt:
- Empfohlene maximale Tiefe ist 12 m (unter Aufsicht eines
Tauchgruppenleiters)
- maximal 4 beaufsichtigte Taucher pro Tauchgruppenleiter, sofern
es ihm möglich ist, jedem der anderen Taucher sofort
beizustehen
- keine Dekotauchgänge
- es muss Oberflächenunterstützung vorhanden sein
- die Bedingungen müssen genauso gut oder besser als bei der
Ausbildung sein
Die beaufsichtigten Taucher dürfen unter Aufsicht von
Tauchgruppenleitern Erfahrungen sammeln, aber nur mit
Tauchausbildern Tauchgänge unternehmen, die über die oben
genannten Parameter hinausgehen.
Theorie
Die theoretische Unterweisung ist relativ rudimentär - ein
reiner Einstieg in die Materie. Bei der Ausrüstung müssen die
Schüler die entsprechenden Kenntnisse über deren praktische
Anwendung erwerben. Im Bereich Physik geht es lediglich um die
Auswirkungen des Drucks und das archimedische Prinzip. Der medizinische
Bereich beschränkt sich auf die Auswirkungen des Drucks sowie die
Auswirkungen von Stress, Temperatur und Drogen auf den
Tauchschüler. Den Abschluss findet die Theorie in den beiden
Bereichen Tauchumgebung und Notfallmanagement - hier aber nur der
Verlust des Tauchpartners.
Praxis
Die praktische Unterweisung unterscheidet stark zwischen begrenztem
Gewässer und Freiwasser. Es ist vorgeschrieben, dass die
entsprechenden Fähigkeiten erst im begrenzten Gewässer
beherrscht werden müssen, ehe man ins Freiwasser geht. Ansonsten
beinhaltet die praktische Ausbildung alles, um erste
Flossenschläge unter Wasser machen zu können, inklusive
"Agieren als Empfänger einer alternativen Luftversorgung". Genau
festgelegt wird in dieser Norm auch der Ablauf eines
Freiwassertauchgangs von der Vorbesprechung bis hin zur Dokumentation
des Tauchgangs.
Schnorchelkenntnisse sind nicht Bestandteil dieser Euronorm. Die
Tauchschüler müssen lediglich durch Schwimmen (also ohne
ABC-Ausrüstung) einer Strecke von 50 m sowie 5 Minuten schwimmen oder treiben
lassen zeigen, dass sie ohne mechanische Unterstützung nicht
sofort untergehen und ertrinken.
Die restlichen Rahmenbedingungen der praktischen Ausbildung legen
die Anwesenheit eines Ausbilders und dessen Verantwortungs- und
Handlungsbereich fest.
Die Norm schließt mit einer Definierung der Bewertung des
theoretischen Wissens und der taucherischen Fähigkeiten. Dabei
wird festgelegt, dass der Tauchschüler zwei qualifizierende
Freigewässer-Tauchgänge mit einem Ausbilder zum Erreichen
dieser Zertifizierung machen muss.
Selbstständiger Taucher
Die zweite Stufe der Tauchausbildung soll den Tauchschüler
befähigen, eigenständig Tauchgänge mit anderen Tauchern
dieser Ausbildungsstufe durchführen zu können. Allerdings
unterliegt man als selbstständiger Taucher auch
Einschränkungen, sofern nicht eine entsprechende Zusatzausbildung
vorliegt oder man von einem Tauchgruppenleiter begleitet wird:
- empfohlene maximale Tiefe ist 20 m (bei Tauchgängen mit
anderen selbstständigen Tauchern)
- keine Dekotauchgänge
- es muss Oberflächenunterstützung vorhanden sein
- die Bedingungen müssen genauso gut oder besser als bei der
Ausbildung sein
Sollten die Bedingungen von den bisherigen Erfahrungen der selbstständigen
Taucher abweichen, benötigen sie eine entsprechende
Einweisung durch einen Tauchgruppenleiter.
Theorie
Die theoretische Unterweisung vertieft die in der Ausbildung zum beaufsichtigten
Taucher angerissenen Themengebiete. Unter der Rubrik
"Ausrüstungsgegenstände" findet sich auch "erste Hilfe und
Sauerstoffversorgungs-Einrichtungen", unter Physik sollen Schall, Licht, Auftrieb, Druck-/Gasgesetze und Temperatur behandelt werden.
Zwar sollen selbstständige Taucher keine
Dekotauchgänge durchführen, aber in der theoretischen
Einweisung für die Handhabung von Tabellen und Tauchcomputern wird auch gefordert, dass sie die "Fähigkeit, erforderliche Dekompressionsstops zu bestimmen" erlernen müssen.
Die anderen großen Themen der Theorie sind Tauchgangsplanung und Tauchumgebung, einschließlich Umweltschutz und Medizin. Im Bereich Medizin liegt der Schwerpunkt hauptsächlich auf den
Auswirkungen des Drucks, aber auch auf anderen Gefahren
(Überanstrengung, Hyperventilation, etc.). Ein weiterer Punkt der Medizin ist die Erste Hilfe bei Tauchunfällen, die sich hier auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und Verabreichung von normobarem Sauerstoff
bezieht. Der Punkt "Psychologische Probleme" beinhaltet die Themen Stress, Panik und Selbstüberschätzung.
Praxis
Auch beim selbstständigen Taucher wird Wert darauf
gelegt, dass die praktische Ausbildung erst einmal im begrenzten
Gewässer erfolgt, ehe die Schüler die Übungen und
gelernten Fähigkeiten im Freiwasser anwenden. Im begrenzten
Gewässer soll die Vertrautheit mit dem Gerät erweitert
werden, Techniken des Ab- und Auftauchens sowie der Tarierung erlernt
werden, aber auch Übungen zur Problemlösung unter Wasser
gemacht werden, vom Wiedererlangen des Atemreglers bis zu Methoden, wie
man im Falle von eigenem Luftverlust oder dem des Partners sicher an
die Oberfläche gelangt.
Die zu vermittelnden Fähigkeiten im Freiwasser entsprechen fast
vollständig denen des begrenzten Gewässers, es kommt jedoch
noch der Punkt "einfache Unterwasser-Navigation" hinzu.
Schnorchelkenntnisse sind auch beim selbstständigen Taucher
nicht wirklich Bestandteil. Die Tauchschüler müssen lediglich
50 m schwimmen (also ohne ABC-Ausrüstung), 10 Minuten schwimmen oder sich treiben lassen und mit kompletter Ausrüstung 50m zum Ausstiegspunkt zurück schnorcheln.
Die Rahmenbedingungen legen wieder sehr genau den Ablauf eines
Freiwassertauchgangs fest, die Pflichten des Tauchlehrers, die Art des
Gewässers und die maximale Anzahl (drei) der
Freiwassertauchgänge pro Tag. Um als selbstständiger
Taucher zertifiziert zu werden, sind mindestens "vier
qualifizierende Freigewässer-Tauchgänge" mit eine
Mindestlänge von je 15 Minuten erforderlich.
Tauchgruppenleiter
Ziel der Ausbildung zum Tauchgruppenleiter ist es,
"ausreichend Wissen, Fertigkeiten und Erfahrung aufzuweisen, um in der
Lage zu sein, ihre Tauchgänge planen, organisieren und
durchführen sowie andere Freizeit-Gerätetaucher im Freiwasser
führen zu können." Die dritte Ausbildungsstufe der EU-Norm
ist die anspruchvollste Klasse und entsprechend groß sind auch
die Anforderungen an die zukünftigen Tauchgruppenleiter,
aber auch deren Befugnisse später.
Generell sind sie befugt, alle Tauchaktivitäten und
Notfallmaßnahmen zu planen und durchzuführen, für die
sie ausgebildet wurden. Sie dürfen bei der Tauchausbildung
Kontrolle und Sicherung übernehmen (aber nicht selbst Übungen
ausführen). Sie dürfen Tauchgänge machen, die über
ihre Ausbildung hinausreichen, wenn sie eine entsprechende
Einführung in die örtlichen Gegebenheiten erhalten haben. Sie
haben allerdings auch die Pflicht sich entsprechend ausbilden lassen, um
unter anderem die folgenden anspruchsvolleren Tauchgänge
führen zu dürfen: Nachttauchgänge, Tauchgänge mit
eingeschränkter Sicht, Strömungstauchgänge,
Tieftauchgänge, Wracktauchgänge, Tauchgänge mit
Trockentauchanzug. Diese Zusatzausbildung darf nur von einem
entsprechend qualifizierten Tauchlehrer durchgeführt werden.
Entsprechend anspruchsvoll sind auch die theoretischen und praktischen
Anforderungen an die Tauchgruppenleiter.
Theorie
Im theoretischen Bereich muss ein Anwärter nachweisen, dass er
ein so großes Wissen hat, dass er in "allen typischen lokalen Umgebungsbedingungen" Tauchgänge und Notfallmaßnahmen planen und durchführen kann. Darunter fallen neben den üblichen Theoriebereichen wie Tauchausrüstung, -physik, -medizin und
Dekompressionstheorie auch besonders Tauchgangsplanung und -management,
sichere Tauchpraktiken, Tauchen unter erschwerten Bedingungen (Nacht-
& Tieftauchen, schlechte Sicht, etc), Gezeiten und speziell auch die "Kompetenzen der Freizeit-Gerätetaucher Ausbildungsstufe 1 -
‚Beaufsichtigter Taucher' und Ausbildungsstufe 2 -
‚Selbstständiger Taucher'" sowie "Kenntnis und Verständnis
tauchrelevanter Gesetzgebung und gesetzlicher Bestimmungen".
Praxis
Die Anforderungen an die taucherischen Fähigkeiten der
Tauchschüler lassen sich in folgendem Satz zusammenfassen: "Die Kompetenz der Tauchschüler muss ausreichend sein, um mit den anspruchsvollsten Rahmenbedingungen in ihrer Umgebung zurechtzukommen." Die eigentliche praktische Ausbildung
entspricht der zum selbstständigen Taucher (zusätzlich wird
nur der Gebrauch von Markierungs- oder Signalbojen gelehrt) allerdings soll der Tauchschüler am Ende der Ausbildung in der Lage sein, diese "Fertigkeiten mit dem höchsten Grad an Beherrschung auszuführen".
Zu den erforderlichen Fähigkeiten zählen auch zwei, die
als eigene Unterpunkte besonders hervorgehoben werden. Die erste
Fähigkeit ist Tieftauchen. Die Norm schreibt vor, dass
Anwärter sicher Tieftauchgänge "jenseits der typischen
Bereiche des Freizeit-Gerätetauchens" planen und durchführen
können. Der zweite Punkt ist die Unterwassernavigation. Hier
müssen sie zeigen, dass sie ihre Tauchgänge (eigene oder als
Gruppenführer) mit Hilfe natürlicher Navigation und auch der
entsprechenden Geräte planen, organisieren und durchführen
können.
Neben den tatsächlichen taucherischen Fähigkeiten liegt
bei der Ausbildung zum Tauchgruppenleiter ein Schwerpunkt auf den Führungsfertigkeiten. Dazu zählen Tauchgangsplanung und -vorbereitung, das Briefing, Führung des Tauchgangs,
Maßnahmen nach dem Tauchgang und die Rettung von Tauchern. Die zu erwerbenden Fähigkeiten in den oben genannten einzelnen Bereichen sind detailliert dargelegt und umfassen alle Punkte zur sicheren Planung, Durchführung und Nachbereitung eines Tauchgangs.
Neben absolvierten Erste-Hilfe- und HLW-Kursen müssen die
Tauchschüler auch einen entsprechenden Kurs zur Verabreichung von
reinem Sauerstoff in Notfällen vorweisen.
Im Gegensatz zum selbstständigen Taucher, der seine Ausbildung direkt an den beaufsichtigten Taucher anschließen lassen kann, muss der Tauchgruppenleiteranwärter eine Mindestanzahl von 60 Tauchgängen nachweisen. 40 müssen seit Zertifizierung als
selbstständiger Taucher gemacht worden sein, davon 30 unter
möglichst verschiedenen Bedingungen, z.B. schlechter Sicht,
Strömung, kaltes Wasser. Ist dieses nicht gegeben, muss ein
Anwärter eine höhere Tauchgangszahl oder Tauchgänge in
größeren Tiefen (>30m) nachweisen.
Eine bestimmte Zahl qualifizierender Freiwassertauchgänge mit Tauchlehrer ist zur Erlangung des Tauchgruppenleiters nicht vorgegeben.
1 alle direkten Zitate
entstammen den deutschsprachigen Entwürfen der jeweiligen Normen
14153-1/2/3
© Bild und Text 2003 by
Andreas Nowotny
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