Versicherung beim Tauchen

 Geschrieben von Martin
Eine wichtige Information für jeden Sporttaucher

Mit freundlicher Genehmigung des DRF in Filderstadt
Eine Informationsbroschüre von:

Martin Rubner e.K.

Tauchen in Deutschland Versicherungen und Tauchsport

von Martin Rubner e.K. 07.2001
Einleitung, Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung Rentenreform 2001, Unfallversicherung, Reisekrankenversicherung, DRF Luftrettung, DAN Europe, VDST, ambulante Dekokammer, Behandlung, Vor- und Nachteile der verschiedenen Anbieter, Tipps und Trend

Der folgende Text stammt von Jürgen Langenberger, www.buceos-sub.com

Tauchen und Versicherungsschutz... Einleitung in die Thematik

Versicherung? Was ist das? Wozu brauche ich das?
Dazu eine kurze Geschichte

Ägypten um 2500 v. Chr. Tausende sind auf der neuen Baustelle für die neue Pyramide im Tal der Könige beschäftigt. Sklaven, Angestellte des Pharaos, Handwerker, Zulieferer u.s.w. Darunter auch Ahmed, der Steinmetz. Mit sich und den Göttern zufrieden pfeift er bei seiner Arbeit den neusten Hit aus Theben. Die Melodie gefällt ihm, die Arbeit gefällt ihm und er ist glücklich darüber, genügend zu verdienen, um in der Freizeit auch seinen Hobbys nachgehen zu können. Seit er den Job hier angenommen hat, geht es ihm und seiner Fatima richtig gut. Bei Isis, für die nächsten Jahre hatte er ausgesorgt.

Hey du" - Ahmed schreckt hoch. Er war wohl etwas eingenickt. Vor ihm steht ein Nubier, ein Bulle von einem Mann. Sieht wie eingeölt aus, aber vermutlich ist es nur der Schweiß, denkt sich Ahmed. "Ja, was ist los" murmelt Ahmed. "Mir sind einige Sklaven ausgefallen" sagt der Nubier, "kannst du mir kurz helfen?" "O.K." murmelt Ahmed und trottet hinter dem tiefschwarzen Nubier her. "Vorsicht ihr Idioten" schreit der Nubier. Doch zu spät. Der Stein stürzt vom Wagen und begräbt Ahmed und den Nubier unter sich.

Fatima ringt die Hände. Ahmed ist tot. Sie ist verzweifelt. Warum hatte sich Ahmed auf Dinge eingelassen, die ihn nichts angehen. Das kommt dabei heraus, wenn man sich mit einem Nubier einläßt. Oder hätte das auch bei seiner täglichen Arbeit, oder seinen Hobbys passieren können?

Egal, er soll dennoch ein ordentliches Begräbnis bekommen. Ein Begräbnis mit allen Beigaben die man für die Reise und ein weiteres Leben so braucht. Es soll ihm an nichts mangeln, egal was das Ganze kostet. Seufzend holt sie sich Schreibzeug und Papyrus, taucht das Bambusstäbchen in die Flüssigkeit und malt die Hieroglyphen.

An den pharaonischen Begräbnisverein für Steinmetze 27 Juli 2503 v.Chr.

Betr. Todesfall Ahmed Versicherungsnummer 007/1394
Mein Mann (königlicher Steinmetz) ist auf der Baustelle zur neuen Pyramide ums Leben gekommen. Als Mitglied des Begräbnisvereins hat er immer pünktlich seine Beiträge bezahlt. Ich bitte sie um Übernahme der Bestattungskosten.

Hochachtungsvoll

Fatima, Witwe Ahmeds

Natürlich wurde dieser Papyrus nie gefunden - und wohl auch nie geschrieben. Ein Detail der Geschichte stimmt allerdings. Bereits 2500 v. Chr., also vor rund 4500 Jahren hatten die Steinmetze des alten Ägyptens ihren eigenen Begräbnisverein in Form einer altertümlichen Lebensversicherung. Die weitere geschichtliche Darstellung würde den Rahmen sprengen.

Der wichtige- und richtige Gedanke ist das Gesetz der großen Zahl. Das heißt, viele Menschen mit gleichen Risiken helfen sich gegenseitig, so wird ein Schaden für den Einzelnen erträglich. Soviel zur Vergangenheit.

In der heutigen Zeit haben wir andere Risiken, andere Ansprüche und andere Absicherungswünsche. Eines hat sich aber nicht verändert. Wir benötigen bei großen Schicksalsschlägen die Unterstützung der Gemeinschaft.

Um den für uns persönlich passenden Versicherungsschutz zu finden, müssen wir uns die Zeit nehmen, unser Umfeld

a. auf Risiken zu prüfen,

b. zu entscheiden welche Risiken wir selbst tragen können und für welche Bereiche wir die Hilfe der Gemeinschaft brauchen.
Wir müssen

a. unsere Wünsche zusammenstellen und dafür geeignete Partner finden,

b. das Preis-Leistungsverhältnis unserer Partner prüfen,
c. unseren persönlichen Versicherungsschutz sicherstellen.
Haben wir einmal die Zeit investiert, uns sorgfältig damit beschäftigt und die richtigen Entscheidungen getroffen, haben wir für lange Zeit Ruhe. Wir sollten dann lediglich von Zeit zu Zeit (alle 3-4 Jahre) die Aktualität unserer Verträge prüfen.

Der obige Text stammt von Jürgen Langenberger, www.buceos-sub.com

Als Hilfestellung dazu sollen die nachstehenden Artikel verstanden werden. Bei der Ausarbeitung wurde ein besonderes Augenmerk auf die Belange der Sporttaucher gelegt.

Zur Beachtung:

Die nachstehenden Texte enthalten die wichtigsten Informationen zum Thema Tauchen und Versicherung, denn für Sporttaucher gelten einige versicherungstechnische Besonderheiten, die hier dargestellt werden. Das persönliche Umfeld einzelner Personen (z.B. Singles, Familie, Beruf u.s.w.) wurde nicht berücksichtigt, denn diese Ausführungen sind nicht dazu gedacht, eine persönliche, fachliche Beratung zu ersetzen und sollen lediglich als Übersicht bei Beratungsgesprächen und Verhandlungen mit den Versicherern dienen, um individuellen, optimalen Versicherungsschutz zu erhalten.
Spezielle Fragen zum eigenen Risikoaufkommen und/oder individuellen Absicherungsmöglichkeiten beantworten wir prompt und detailliert – gerne auch per eMail!

Haftpflichtversicherung:

BGB §823,.. Wer vorsätzlich oder fahrlässig, Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht verletzt, ist dem anderen zum Schadenersatz verpflichtet. (Die Haftung tritt immer nur im Falle eines Verschuldens ein. Die Haftungspflicht besteht ohne Einschränkung in voller Höhe)
Was im Verkehrsbereich zum eigenen und zum Schutze Dritter Pflicht ist, sollte uns im Privatbereich aus dem selben Grund ein Muß sein.

Selbstverständlich sind auch wir Sporttaucher nicht von Haftung ausgeschlossen und zum Teil müssen wir Besonderheiten zu berücksichtigen. So sind z.B. geliehene und gemietete Sachen generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Jeder kann einmal in die Situation kommen, daß er eine Leihausrüstung oder ein gemietetes Ausrüstungsteil benötigt, sich im Urlaub ein Hotelzimmer oder ein Boot mietet. Hier sollten wir den „kleinen Ausschlüssen“ besondere Aufmerksamkeit schenken.
Der Versicherungsmarkt bietet eine Vielzahl von Absicherungsmöglichkeiten im privaten Bereich. Nicht jede Variante ist für jeden das Richtige. Pauschal gehaltene Altverträge gehören der Antike an. Wer einen über 3 Jahre alten Vertrag hat, sollte diesen auf Aktualität prüfen lassen. Neuere Verträge sind in der Regel preisgünstiger und bieten mehrere Bausteine zur optimalen Zusammensetzung an. Nachstehend einige Anregungen dazu:
Die Grundabsicherung sollte enthalten:

Personenschäden - Versicherungssumme mindestens 5 Mio.Euro, besser 7,5 Mio. Euro

Sachschäden - 5 Mio.Euro, besser 7,5 Mio.Euro
Vermögensschäden – mindestens 50.000 Euro, besser 100.000 Euro (Vermögensschäden sind in älteren Verträgen oft nicht enthalten)
Zusätzlich sollten sie einschließen:

Mitversicherung von Mietsachschäden in einer Höhe von mindestens Euro 100.000,- besser Euro 500.000,-DM (bei geringerem Mehrbeitrag von ca. Euro 20,- pro Jahr, bei einigen Gesellschaften beitragsfrei)

Einschluß einer WHG-Deckung (= Haftung nach dem Wasserhaushaltsgesetz) für Kleingebinde mit mind. 20 Liter/kg. (Bei den meisten Gesellschaften beitragsfrei möglich)
Schlüsselverlustschäden bei gemieteten Objekten in einer Höhe von Euro 10.000,- besser Euro 20.000,- (auch dies ist auf Antrag oft beitragsfrei möglich).
Darauf sollten Sie besonders achten:

In der Regel hat der Versicherungsschutz weltweite Gültigkeit. Die Aufenthaltsdauer im Ausland ist aber in der Regel begrenzt. Lassen Sie sich auf jeden Fall (wenn nicht in den Bedingungen geregelt) Versicherungsschutz bis zu einem Jahr zusichern. Noch besser ist ein pauschaler Zeitraum bzw. unbegrenzte Aufenthaltsdauer im Ausland. Denn durch ungeplante Begebenheiten kann sich auch ein kurzer Tauchtrip ungewollt verlängern.

Achten Sie darauf, daß in den allgemeinen Bedingungen unter dem Punkt "Versicherte Risiken" ausdrücklich auch die Ausübung von Sport in den Vertrag eingeschlossen ist. Ein besonderer Hinweis auf den Tauchsport ist dann nicht notwendig.
Sollten Sie selbst Besitzer eines Sportbootes sein, ist dieses mit einer separaten Haftpflichtversicherung für Wassersportfahrzeuge abzusichern.
Handelt es sich jedoch um ein übliches Ruder,- Paddel,- und/oder Schlauchboot ohne Motor, so können Sie das Boot gegen einen geringen Aufpreis (DM 20,- bis DM 50,- im Jahr) in Ihre Privathaftpflichtversicherung einschließen. Bei einigen Gesellschaften ist dies ebenfalls beitragsfrei.

Tipp:

Nicht jeder benötigt einen eigenen Vertrag. Beim Versicherungsnehmer ist die ganze Familie mitversichert. Auch bei eheähnlichen Gemeinschaften wird der Partner auf Antrag beitragsfrei in den Vertrag eingeschlossen.
Prüfen Sie auch die Möglichkeit einer geringen Selbstbeteiligung für kleinere Schäden. Schon eine SB von ca. Euro 150,- birgt erhebliche Beitragskürzunge:
Bei einem Anbietervergleich sollten Preis, Leistung und Betreuung eine Rolle spielen. Im Schadensfall entscheidet oft ein kleiner Satz in der Schadensformulierung über Ersatzleistung oder nicht. In einem solchen Fall kann ein kompetenter Ansprechpartner und Berater hilfreich sein und damit mehr wiegen als ein paar Euro Beitragsersparnis.
Tauchsportrisikoversicherung in Verbindung mit Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung:

Generell ist das Tauchsportrisiko mitversichert, wenn alle Risikofragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß beantwortet wurden.

“ Seit dem 01.01.2001 entfällt bei allen unter 40 Jährigen der Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfägkeitsversicherung.“

Die erste Stufe der Rentenreform 2000 wurde zum 01.01.2001 realisiert. Damit steht fest: Für alle 1961 oder später Geborenen wird die bisherige gesetzliche Berufsunfähigkeitsleistung gestrichen und durch die sogenannte Erwerbsminderungsrente, deren Leistung von der Restarbeitsfähigkeit abhängig ist ersetzt. Starke Einbußen bis zu 25 % müssen all jene hinnehmen, die am 01.01.1961 oder früher geboren sind.

Eine private Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist deshalb der einzig wirksame Schutz gegen den sozialen Abstieg durch Verlust der Arbeitskraft. Eine Unfallversicherung reicht als Absicherung nicht aus, denn die Hauptursache für Invalidität sind Krankheiten ,während Unfälle dabei mit nur 12% eine untergeordnete Rolle spielen. Volle Leistungen schon ab 50% Berufsunfähigkeit:

Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit

1.Erkrankungen des Skeletts und des Bewegungsapparates (31,1%)

2.Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems (20,8%)
3.Sonstige Erkrankungen (19,2%)
4Unfälle (12%)
5.Nervenkrankheiten (11,1%)
6.Bösartige Geschwülste (5,8%)
Ohne Wenn und Aber:

  • Volle Leistungen schon ab 50% Berufsunfähigkeit
  • Individuelle Vorsorgemöglichkeit durch hohe Flexibilität
  • Freie Wahl aus drei Überschussverwendungsformen
  • Rückwirkende Leistungen auch bei verspäteter Anzeige Prognosezeitraum von nur 6 Monaten
  • Genereller Verzicht auf abstrakte Verweisung ab dem 50.Lebensjahr
  • Beitragsreduzierung durch Vereinbarung einer Karenzzeit möglich
Auf folgende Punkte sollten Sie besonders achten:
  • Prognosezeitraum von nur 6 Monaten
  • Genereller Verzicht auf abstrakte Verweisung ab dem 50.Lebensjahr
  • Beitragsreduzierung durch Vereinbarung einer Karenzzeit möglich
1.
Zu beachten gilt:
Lassen Sie sich nicht auf Risikozuschläge für den Sportbereich ein. Viele Gesellschaften decken dieses Risiko ohne Aufpreis. Wenn eine Mehrprämie verlangt wird, lehnen Sie den Vertrag als ganzes ab und suchen Sie sich einen anderen Versicherer. Oft genügt jedoch die Ablehnung, damit sich der Versicherer doch dazu bereit erklärt, das Risiko beitragsfrei einzuschließen. In der Regel wird eine schriftliche Zusatzvereinbarung notwendig, dazu nachstehend mehr.
Ist eine Berufsunfähigkeitsrente in den Vertrag eingeschlossen, sind geringe Zuschläge für diesen Bereich (und nur für den Bereich der BU) angemessen. Der geringe Mehrbetrag ist akzeptabel. Sie sollten sich auf keinen Fall auf einen Risikoausschluß einlassen. Zu beachten gilt, daß die eingeschlossene Berufsunfähigkeitsrente bereits ab 50% Berufsunfähigkeit leistet, da nicht jeder Unfall oder Krankheit zu einer 100%igen BU führt.
Achtung: Selbst gute Zusatzabsicherungen wie DAN Europe haben für den Fall einer Berufsunfähigkeit keine Leistungen vorgesehen. Prüfen Sie genau, ob für den Fall der Fälle ausreichend Versicherungsschutz besteht. Prüfen Sie aber ebenso genau auf Doppelversicherung. Schnell ist zuviel Geld ausgegeben. Sinnvolle Absicherung muß nicht teuer sein.

Wird eine schriftliche Zusatzvereinbarung zur Risikobeurteilung vom Versicherer verlangt, sollten Sie nachstehendes beachten:

Geben Sie nicht nur den Verband an dem Sie angehören. Im Urlaub werden Basen eventl. nach anderen Regeln geführt. Legen Sie sich in Ihren Aussagen nicht eindeutig fest, denn Ausnahmen sind schnell möglich und könnten dann zu Leistungseinschränkungen führen.
In einer Zusatzvereinbarung sollten Sie sich wie nachstehend äußern: "Ich tauche als Sporttaucher nach den Regeln der großen Verbände wie z.B. PADI,VDST,CMAS u.s.w. In der Regel tauche ich in der Nullzeit und beachte die Grundlagen der Verbände."
Sollten Sie Angaben zur Zahl Ihrer Tauchgänge machen müssen, formulieren Sie wie folgt: "In der Vergangenheit habe ich durchschnittlich xxx mal im Jahr getaucht. Je nach der mir zur Verfügung stehenden Zeit kann es aber auch mehr oder weniger sein.“
Den mir bekannten Gesellschaften reichen diese Angaben zur Risikobeurteilung vollkommen aus.
Anmerkung:

Immer dann, wenn es um Ausnahmen (hier besondere Risiko-Einschlüsse) geht, tauchen spezielle Fragen und Probleme auf, die sich nicht verallgemeinern lassen. In diesem Fall bin ich gerne dazu bereit Auskünfte zu geben und Fragen nach meinen Möglichkeiten zu beantworten.

Unfallversicherung:

Alle vier Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Das sind pro Tag 23.500 Unfälle.
Eine beunruhigende Zahl. Davon sind ca. 1% Tauchunfälle von Ohrensausen bis zu DCS.
Die gesetzliche Versicherungen bieten jedoch nur eine Grundversorgung. Eine private Unfallversicherung dagegen schützt Sie und Ihren Lebensstandart im Ernstfall

Laut den allgemeinen Bedingungen der Unfallversicherung ist ein Unfall "ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis". Nach dieser Definition liegt also bei einem sogenannten Tauchunfall kein Unfallereignis nach den Bedingungen vor, wenn nicht ein Unfallereignis vorangegangen ist. Mit dieser Begründung lehnen die Gesellschaften eine Entschädigung mit Recht ab.

Nach Verhandlung mit Versicherungsunternehmen wurde nun nachstehende Lösung gefunden, die sich alle Sporttaucher zu Nutze machen sollten. Durch eine besondere Vereinbarung kann von den allgemeinen Unfallbedingungen abgewichen werden. Die Formulierung sollte wie nachstehend lauten.
"In Abänderung der allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen gilt in den Versicherungsschutz eingeschlossen: Ertrinken, Ersticken, Caissonkrankheit und tauchtypische Erkrankungen wie z.B. Trommelfellverletzungen, auch wenn kein Unfallereignis (d.h. ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis) festgestellt werden kann."

Achtung: Die Zusatzvereinbarung muß in schriftlicher Form von der Gesellschaft bestätigt werden. Eine abweichende Formulierung ist sehr zweifelhaft und nicht ratsam. Mündliche Zusagen haben keine Gültigkeit.

Eine zusätzliche Vereinbarung ist auch nachträglich möglich. Nicht alle Gesellschaften sind bereit, von Ihren Bedingungen abzuweichen. Niemand sollte sich scheuen dann die Gesellschaft zu wechseln. Der kleine Aufwand und die kleine Prämienerhöhung (Risikozuschlag) rechnen sich, nach einem Unfall ist es zu spät, wenn von der Versicherung keine Leistung erbracht wird.

Auslands- bzw. Reisekrankenversicherung:

mit freundlicher Genehmigung des DRF in Filderstadt
Krankenkassen gewähren nur in einigen Ländern Versicherungsschutz. Besteht mit Ihrem Reiseziel kein Sozialversicherungsabkommen mit der BRD, leistet Ihre Krankenversicherung nichts. Aber auch in Ländern, mit denen ein solches Abkommen besteht, ist Vorsicht geboten. Viele Ärzte und Krankenhäuser behandeln nur auf Privatrechnung, die in der Regel dann nicht von den Kassen übernommen wird.
Eine Auslandkrankenversicherung ist für jeden Reisenden unumgänglich. Da eine entsprechende Jahrespolice bereits unter 10,- Euro zu haben ist, dürfte sie bei den heutigen Reisepreisen nicht ins Gewicht fallen und sollte für alle ein Muß sein. Die Vielzahl der Anbieter macht vor Vertragsabschluß eine genaue Leistungsprüfung erforderlich.
Darauf sollten Sie achten: Auch die Behandlungskosten für eventuell bestehende Erkrankungen und Unfallfolgen sollten mitversichert sein.
Dies sollte der Versicherungsschutz beinhalten:

100% Leistung für ambulante Heilbehandlung als Privatpatient ärztlich verordnete Medikamente

100% Leistung für Krankenhausbehandlungen einschließlich Op. als Privatpatient
Kostenerstattung für die Unterbringung sollte ebenfalls zu 100% eingeschlossen sein
100 % Leistung für schmerzstillende Zahnbehandlung einschliesslich Füllungen
Behandlung in der Dekokammer nach einem Tauchunfall
Wichtig:
Der Rücktransport im Flugzeug muß eingeschlossen sein und sollte mindestens die nachstehenden Versicherungssummen beinhalten: Innerhalb Europas Euro 10.000,- bei anderen Kontinenten Euro 20.000,- für einen Transport im Sanitätsflugzeug sollte keine Einschränkung in der Versicherungssumme bestehen.
Auch hier gilt: versichert ist nur, was in den Bedingungen anerkannt ist. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Lassen Sie sich ggf. von Ihrem Versicherer eine schriftliche Bestätigung geben.

TIPP:

Kommt es zu einer Behandlung im Ausland, dann lassen Sie sich eine Rechnung aushändigen, die nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch das Datum und die genaue ärztliche Diagnose enthält. Nur so kann ein Versicherer schnell und ohne lange Rückfragen entschädigen.

Für die Kunden von privaten Versicherungsgesellschaften gilt die Krankenversicherungspolice in aller Regel weltweit. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist also nicht nötig. Aber dazu eine kleine Anregung:
Privat-Krankenversicherte haben in der Regel eine Selbstbeteiligung, die sich je nach gewähltem Tarif von Euro 100 bis Euro 5.000,- erstrecken kann.
Haben Sie Euro 9 bis Euro 20,- in eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung investiert, sind Sie diese Selbstbeteiligung auf Reisen los. Eine Überlegung wert?
DRF Luftrettung und Ambulanzflüge
Was heute als selbstverständlich hingenommen wird, hat in Wirklichkeit erst eine recht kurze Geschichte: Vor 27 Jahren wurde als Initiative der Björn-Steiger-Stiftung e. V. die DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e. V.) gegründet und damit eine Basis für die zivile Luft­rettung in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen.
23.426 Luft­rettungs- und Intensiv­­transport-Ein­sätze im vergangenen Jahr geflogen.

Die gemeinnützige Björn-Steiger-Stiftung, seit 1969 um den Aufbau und die kontinuierliche Optimier­ung des Rettungsdienstes in der Bundesrepublik be­müht, erkannte schnell die Notwendigkeit, den boden­­­­ge­bun­­­­den­­en Rettungs­dienst durch Unterstützung aus der Luft sinnvoll zu ergänzen. Mit Spendenmitteln finan­zierte die Björn-Steiger-Stiftung im August 1972 einen Hubschrauber für die zivile Luftrettung des Bundesinnenministers. Am 6. September 1972 wurde mit der DRF die erste zivile Luftrettungs­­organi­sation Deutsch­lands gegründet, mit dem Ziel Luftrettung auf eigenes Risiko dauerhaft zu betreiben. Sechs Monate später, am 19. März 1973, nahm die DRF mit dem ersten privaten Luftrettungs­zen­trum in Stuttgart und einem Rettungshubschrauber ihren Betrieb auf. Parallel dazu sorg­­te die DRF mit ihrer Alarmzentrale in Stutt­­­gart für eine überregionale Koordinierung von Rettungseinsätzen aus der Luft und für eine zentrale Anlaufstelle zur Vermittlung weltweiter Ambulanzflüge.

Darüber hinaus war die DRF im In- und Ausland bei Katastrophen im Einsatz und leistete Unterstützung beim Aufbau der Luftrettung unter anderem in Luxem­burg, Ungarn und Estland. Nach der Maueröffnung im November 1989 konzentrierte sich die DRF auf die Luft­rettung in den neuen Bundesländern. Am 1. August 1991 weihte DRF-Präsident Siegfried Steiger das erste ostdeutsche Luftrettungszentrum in Zwickau ein. Bald darauf eröffnete die DRF drei weitere Luftrettungszentren in den neuen Bundesländern.
Über die regionale Luftrettung hinaus betreibt die DRF weltweite Luftrettung mit zwei Ambulanzjets vom Typ Lear 35 A sowie mit Linien- und Sondermaschinen. Betreut wer­den die Patienten während des Transportes von einer erfahrenen medizinischen Crew, bestehend aus einem Arzt und einem Rettungsassistenten. Koordiniert wer­den die Flüge von der DRF-eigenen Alarmzentrale in Filderstadt-Bonlanden, die in der Nähe des Flughafens Stuttgart liegt. Unter der Telefonnummer 0711-701070 sind die Mitarbeiter der DRF-Alarm­zentrale rund um die Uhr erreich­bar, um Patiententransporte aus aller Welt zu koordinieren. Dies ist besonders in der Urlaubszeit häufig erforderlich.
Einsätze der weltweiten Rückholungen finden vom neu erbauten DRF-Operation-Center auf dem Baden-Airpark bei Baden-Baden statt. Das Operation-Center umfaßt ein Verwaltungsgebäude, einen Flugzeughangar und eine Werfthalle, in der alle Rettungs- und Intensiv­trans­port-Hubschrauber sowie die beiden Ambulanzjets der DRF repariert und gewartet werden.
Die DRF weist darauf hin, daß bei Notfällen in Deut­sch­­­land jeder Betroffene Anspruch auf den Einsatz eines Rettungshubschraubers hat, wenn dies medizinisch erforderlich ist. Die Kosten der Luftrettung werden bundesweit allerdings nicht im vollen Umfang durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen. Für einen nicht unerheblichen Prozentteil der Kosten muß die DRF selbst aufkommen. Das ist der gemein­­nützigen Organisation nur durch die Unterstützung von Fördermitgliedern und Spendern möglich.
Auslandsreisenden bietet eine DRF-Förder­mit­glied­schaft die Sicherheit, im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung im Ausland und bei entsprechender medizinischer Indikation kostenlos durch die DRF in eine deutsche Klinik transportiert zu werden. Die Kosten für solche Ambulanzflüge aus dem Ausland nach Deutschland dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Ohne private Vorsorge müssen die Patienten die oft sehr hohen Kosten selbst tragen.
Die Fördermitgliedschaft in der DRF kostet jährlich 30 Euro für Einzelpersonen und 60 Euro für Familien. Für Schüler, Studenten und Auszubilden­de bis zum 26. Lebensjahr ist der Betrag auf 15 Euro pro Jahr herabgesetzt. Fragen zur Fördermitgliedschaft beantwortet das DRF-Service-Team montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr unter folgender Telefon­nummer: 0711-70072211.

Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle der DRF jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

QuellePressestelle des DRF mit freundlicher Genehmigung zur Veröffentlichung

DAN Europe: eine sinnvolle Ergänzung?

Divers Alert Network ist eine von Tauchmedizinern geleitete Organisation für Tauchmedizinische Hilfe, Forschung und Tauchsicherheit. Nach Eigenangabe ist DAN nicht kommerziell.

Das Angebot von DAN:

1. Internationales Netzwerk in den Muttersprachen der Mitglieder

2. Organisation von Notfalltransporten, hyperbare Sauerstoffterapie und betreuten Rücktransport in die Heimat, allgemeine Hilfeleistungen
3. Mitglieder erhalten Reiseinfos, Kredite im Notfall, deutschsprachige Rechtshilfe im Ausland
4. Versicherungsschutz: Das Versicherungspaket kann je nach Beitrag variiert werden. Ein mittleres Beispiel nachstehend.(ohne Gewähr, Änderungen sind möglich):
Hier ein Auszug aus der Preisleistungsgestaltung von DAN:

DAN Europe
BASIC Membership (Spanish)
DAN Europe
MASTER Membership
Versicherungsleistung
alle in Euro


Notfalltransport


Krankenhausunterbringung
Hyperbare Sauerstofftherapie bei Tauchunfall

31.000 62.000 Euro
Zusatzkosten für Hinzuziehung tauchmedizinischerExperten im Rahmen der Notfallbehandlung
1.600 3.200 Euro
Zusatzkosten für medizinisch betreuten Rücktransport ins Heimatland und/oder für Hotel und Flüge, die durch einen längeren Aufenthalt verursacht werden, der durch den Versicherungsfall bedingt ist.
Hinweis:
Repatriierungskosten sind durch
DAN Travel Assist abgedeckt
2.100 4.200 Euro
Verlust von am Unfallort zurückgelassener Tauchausrüstung infolge eines Nottfalltransportes wegen Tauchunfall
1.000 1.600 Euro
Haftpflichtversicherung für Unterwasseraktivitäten
(6.700*) 155.000 Euro
Rechtsschutz
Internationale Rechtsberatung bei Tauchzwischenfällen
---------- --------
Tagessatz im Falle der Einlieferung ins Krankenhaus aufgrund des Versicherungsfalles
---------- --------
Ständige Invalidität
5.500 62.000 Euro
Lebensversicherung ( im Todesfall) 5.500 36.500 Euro
JÄHRLICHE VERSICHERUNGSPRÄMIE
61 (66*) 129 Euro

Die DAN Europe Basic Membership Spanish enthält zusätzlich zu den Leistungen der normalen Basic Membership eine Haftpflichtversicherung. Das Vorhandensein dieser Haftpflichtversicherung ist in Frankreich und Spanien u.a. Voraussetzung für die staatliche Taucherlaubnis.

Die Garantieleistungen werden erbracht von: ASSITALIA, PROTEXIA FRANCE S.A., AIG EUROPE S.A.Die Garantien gelten weltweit!
Die Laufzeit der DAN Mitgliedschaft beträgt 12 Monate. Danach ist aktive Verlängerung erforderlich.
In allen individuellen DAN Mitgliedschaften enthalten: Der exklusive DAN Travel Assist Service - weltweit 24 Stunden Hilfsleistungen bei unerwarteter Erkrankung oder Verletzung während einer Reise.

VERSICHERUNGSLEISTUNG
MAXIMALE DECKUNGSSUMME
DECKUNG NICHT TAUCHBEDINGTER BEHANDLUNGSKOSTEN BEI AUSLANDSREISEN
Kosten für stationäre Behandlung
8.000 Euro
Kosten für ambulante Behandlung 2.600 Euro
Medizinische Unterstützung
Transport zu einem Krankenhaus
Medizinisch betreuter Rücktransport ins Heimatland
Überführung eines Verstorbenen ins Heimatland
100.000 Euro
Beschaffung dringend erforderlicher Medikamente
Nur organisatorische Hilfe.
oder einer Brille.
Kosten müssen vom Mitglied selbst getragen werden.
Vorlage von Behandlungskosten
5.000 Euro
Überwachung der Behandlung ja
Weltweit medizinische Beratung und Betreuung ja
DAN TRAVEL ASSIST HILFSLEITUNGEN BEI ERKRANKUNG ODER VERLETZUNG DES MITGLIEDS
Erstattung der Rückreisekosten für Familienangehörige bei Krankenhausaufenthalt von mehr als 5 Tagen
anfallende Kosten
Kosten für begleitete Rückreise minderjähriger Kinder
anfallende Kosten
Rückreisekosten für Reisebegleiter
anfallende Kosten
Rücktransport eines Fahrzeugs an den Heimatort
bzw. zur Leihwagenagentur
1.000 Euro

Kritische Betrachtung:

Das weit ausschweifende Versicherungspacket führt in sehr vielen Bereichen zu Doppelversicherungen, da sich das Paket nicht nur ( bzw. vorbildlicherweise) auf den tauchmedizinischen Unfall beschränkt (z.B. Reise, Haftpflicht, Rechtsschutzversicherung). Den wichtigen Bereich der Folgeschäden (Berufsunfähigkeit) läßt DAN völlig außer acht. Hier fehlt Versicherungsschutz.Bestehen für dasselbe Risiko Versicherungen, müssen diese DAN mitgeteilt werden. Die logische Folge im Schadenfall sind dann wohl Leistungskürzungen oder eventuell sogar gar keine Leistung!!

Fazit:

Nach meiner Auffassung sollte man sich vor dem Glauben hüten, mit DAN rundum abgesichert zu sein. Dennoch sehe ich Divers Alert Network als eine durchaus sinnvolle Ergänzung für Sporttaucher. Auch ist zu bedenken, daß die für alle Taucher wichtigen Forschungsarbeiten von DAN durch die Beiträge unterstützt werden. Möglicherweise retten diese Forschungsergebnisse irgendwann einmal unser Leben.

Versicherungsumfang des VDST

Der VDST gewährt für Mitglieder im Alter von 16 bis 65 nachstehenden Unfallversicherungsschutz:
Invaliditätssumme DM 50.000,-
Todesfallsumme (bei Unfalltod) DM 10.000,- (DM 15.000,- für Verheiratete)
Unfall-Krankenhaustagegeld je Tag DM 20,-
Heilkosten DM 3.000,-
Bergungskosten DM 30.000,-
Die Invaliditätssumme wird gezahlt nach unten stehender Gliedertaxe (Auszug):

Verlust von:

einem Finger 5 %

einem Daumen 20 %
eines Armes unter dem Ellenbogen 60 %
eines Fußes im Fußgelenk 40%
eines Fußes über Mitte Oberschenkel 70%
beider Augen 100%
eines Auges 30%
Gehörverlust eines Ohres 15%
Verlust des Geschmacks 5%
u.s.w.
Bei Verlust eines Auges bspw. erhält man 30% aus DM 50.000,-. Die Entschädigung beträgt in diesem Fall DM 15.000,-. Die Erweiterungsklausel (siehe Tauchen und Unfallversicherung) ist eingeschlossen. Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf den Tauchsport und wird sichergestellt durch den Gerling Konzern. Weiterhin ist auch eine Haftpflichtversicherung (gleiche Begrenzung) vorhanden.
Zu beachten:

Der Versicherungsschutz beginnt unmittelbar vor Beginn des Tauchgangs und endet bereits mit dem Verlassen des Gewässers. Der Versicherungsschutz beträgt 2 Mio. DM für Personen- und Sachschäden. Vermögensschäden sind nach meiner Information nicht enthalten.

Informationen Zur VDST-Einzelmitgliedschaft
Die VDST Hotline zum 01.01.2000 für alle VDST, -Vereins –und Einzelmitglieder. Das umfassende Sicherheitspaket für Taucher:

  • Eine Hotline-Telefonnummer
  • 24 Stunden tauchmedizinischer Notfallservice bei Tauchunfällen
  • Absicherung bei Unfällen und Krankheiten im Auslandsurlaub
  • Medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland
  • Kostenübernahmeerklärung
Beitragsregelung für VDST-Einzelmitglieder

Einmalige Aufnahmegebühr DM 50,-- ,Jahresbeitrag DM 78,--

Einzelmitglieder haben Anspruch auf kostenlosen Bezug der VDST-Verbandszeitschrift (‘Sporttaucher’) sowie die jeweils für natürliche Vereinsmitglieder gültigen Tauchsportversicherungsleistungen des VDST. Im Aufnahmejahr wird der Jahresbeitrag zum 1. des Folgemonats erhoben, und zwar mit je DM 6,50 je Monat. Im Folgejahr wird der Jahresbeitrag zum 31.03. mit DM 78,-- abgebucht Der Austritt ist jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres durch eingeschriebenen Brief an die VDST-Geschäftsstelle möglich.
Der Hauptvorteil vom VDST liegt in der Druckkammer Behandlung:

Diei n der Verbindung mit einer VDST-Mitgliedschaft, die gegeben ist, wenn man in einem Verein Mitglied ist, welcher dem Verband angehört, hat man zusätzlich zur oben beschriebenen Unfallversicherung über den Gerling Konzern, eine der besten Auslandsreise-Krankenversicherungen, die es in Deutschland gibt, die der Globale Krankenversicherungs AG.

Beispiel:

Ein Taucher verunfallt im Tauchurlaub an einer Dekompressionserkrankung, die Globale übernimmt dann in Verbindung mit dem VDST die Behandlung in der Dekokammer und gibt erst dann Flugerlaubnis, wenn die Krankheit vollständig ausgeheilt ist. Wenn der Tauchunfall in Deutschland eintritt und es wäre eine ambulante Behandlung in der Dekokammer erforderlich, haben alle in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten folgendes Problem: Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die Dekokammer-Behandlung nur noch im stationären Bereich, im ambulanten Bereich haben sie diese Leistung aus ihrem Leistungskatalog gestrichen. Dies hat zur Folge, dass die ambulante Behandlung selbst getragen werden müßte. Nicht so als Privatversicherter oder als Mitglied des VDST!

Der Gerling Konzern übernimmt die ambulante Behandlung in der Dekokammer in Deutschland, egal ob der Tauchunfall in 300 km oder 10 km Entfernung vom Heimatort eintritt. Einzige Einschränkung: der Unfall und die Behandlung müssen in einem direkten Zusammenhang stehen und die Behandlung muß umgehend begonnen werden. Reha-Maßnahmen für Tauchunfälle, die in einem anderen Land eingetreten sind, werden nicht übernommen.
Kritische Betrachtung:

Für den vom VDST verlangten Mitgliedsbeitrag (Im ersten Jahr, da Aufnahmegebühr) von DM 110,- durchaus keine schlechte Absicherung, da unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rechtschutzbereich Schutz gewährt wird. Ausreichend können diese Leistungen aber nicht sein, dazu bestehen zu viele Leistungseinschränkungen. Auch sind die Versicherungssummen nicht hoch genug, um alle Krankheits- und Folgekosten zu decken.

Fazit:

Eine Mitgliedschaft aus alleiniger Sicht des Versicherungsschutzes ist nicht zu empfehlen. Hier gibt es bedeutend bessere Möglichkeiten. Es gibt aber durchaus viele Gründe, die für eine VDST-Mitgliedschaft (gilt auch für andere Verbände) sprechen können. Wer sich dazu entschließt, sollte die Versicherungsleistungen als willkommenes Zubrot betrachten.

Vor- und Nachteile der Anbieter:

Im Wesentlichen haben wir drei Ansprechpartner, die uns bei der Risikoabsicherung im Tauchsport helfen:
1. Freie Versicherungsgesellschaften
2. DAN Europe (Divers Alert Network)
3. Vereins-/Verbandsversicherungen (z.B. VDST)
Jede Münze hat zwei Seiten. So auch die Form der Versicherung, für die wir uns entscheiden. Nun eine kurze Darstellung der wichtigsten Vor- und Nachteile der drei Anbieter.

Versicherungsgesellschaften:

Vorteile
+ Weltweite Gültigkeit 24 Stunden rund um die Uhr
+ Privat-, Beruf-, Freizeit- und Sportbereich sind abgesichert
+ Sinnvolle auf Person und Umfeld abgestimmte Versicherungssummen
+ Risikoselektion ist möglich
+ Individuelle Wünsche können berücksichtigt werden
+ Familien können in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Nachteile
- Schwierige Wahl der Gesellschaften (man muß die Richtige finden)
- Zusatzleistungen und Prämien sind oft Verhandlungssache.
- Um den Versicherungsschutz sicherzustellen, muß mehr Zeit aufgewendet werden als bei Pauschalangeboten

DAN:

Vorteile
+ Geringer Beitrag
+ Viele zusätzliche Leistungseinschlüsse
+ Verbands- und vereinsunabhängig
+ Weltweite Notrufnummer und Rettungsorganisation
+ Ambulante Dekokammer-Behandlung in Deutschland auch vor der Haustür
+ Zusätzliches Ausbildungsangebot
Nachteile
- Wichtige Absicherungsbestandteile fehlen (z.B. BU/EU Rente)
- Unfallmeldung muß innerhalb von 3 Tagen vorliegen, üblich ist allgemein unverzüglich (ohne Nennung einer Zeit)
- Sonstige Versicherungen können bei der Entschädigung angerechnet werden.

Verbandsversicherungen:

Vorteile
+ Sehr geringer monatlicher oder jährlicher Beitrag
+ Deckung genau auf den Tauchsport zugeschnitten


+ Neben dem Versicherungsschutz bestehen weitere vereinsinterne Möglichkeiten zur Nutzung

+ Ambulante Dekokammer-Behandlung in Deutschland auch vor der Haustür
+ Weltweite Notrufnummer und Rettungsorganisation über Gerling/Globale
Nachteile
- Sehr geringe Versicherungssummen, die im Schadenfalle alleine nicht ausreichen
- Einige Risikobereiche sind nicht abgedeckt
- Sehr viele Leistungseinschränkungen: es besteht kein Versicherungsschutz vor und nach den Tauchen, im privaten Bereich, für die Familie, wenn Verbandsrichtlinien nicht eingehalten werden.

Nachgedanken

Wie die guten Kräuter in einem Essen, so macht auch bei unserem Versicherungsschutz die richtige Mischung das optimale Menue. Sicher ist, daß der auf den Tauchsport begrenzte Versicherungsumfang nicht ausreichend ist. Ich bin daher der Meinung, daß eine freie Versicherungsgesellschaft (die richtigen Verträge vorausgesetzt) das optimale Preis-Leistungsverhältnis bieten kann.
Mein Tip dazu:

1.Stellen Sie sich das Paket bei einer Versicherungsgesellschaft nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen zusammen. Als ersten Anhaltspunkt haben wir eine Risiko-Checkliste zusammengestellt, mit deren Hilfe Sie leicht herausfinden können, welche Arten der Vorsorge und der Absicherung für Sie persönlich überhaupt in Frage kommen könnten.

2. Ergänzen Sie dieses Absicherungspaket mit dem geringen Beitrag Ihres entsprechenden Verbandes. Sind Sie keinem Verband angeschlossen, ist das Angebot von DAN nicht zu verachten bzw. als zusätzliche Absicherung sehr empfehlenswert.

Nehmen Sie sich die Zeit und greifen Sie dieses Thema an. Der Aufwand lohnt spätestens wenn der Fall der Fälle tatsächlich kommen sollte.
Eine Bitte zum Schluß ...

Auch wir lernen ständig dazu und sind bemüht unsere Erfahrungen an interessierte Sporttaucher weiterzugeben. Dazu benötigen wir Informationen, die wir praktisch umsetzen können.

· Wie haben Sie Ihre Tauchsportrisiken abgesichert?

· Haben Sie Verhandlungen in Bezug auf das Tauchsportrisiko mit Ihrer Versicherungsgesellschaft geführt? Mit welchem Ergebnis?
· Haben Sie durch die hier enthaltenen Informationen nun einen Informationsvorteil?
· Konnten Sie bereits Erfahrungen mit der Schadensregulierung nach Tauchunfällen sammeln?
· Ist der Informationsgehalt unserer Erläuterungen verständlich? Was können wir verbessern?
Für kurze Tips, Hinweise, Informationen per Email sind wir dankbar. Zum Vorteil aller Sporttaucher besteht so die Möglichkeit unsere für alle zugänglichen Informationen zu aktualisieren und zu verbessern. Wir veranstalten für interessierte, nicht kommerzielle Tauchclubs u und Vereine entsprechende Informationsabende, die zur Zeit auch regen Zuspruch finden.

Infos

Scapa Flow. Wracktauchen vom Feinsten. Was dort passierte und was man dort betauchen kann - steht in unserem Scapa-Führer. Reich bebildert und mit vielen Infos zum Geschehen vor Scapa Flow findet man hier alles rund um dieses tolle Tauchgebiet.


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Umfrage - Druckkammern in Deutschland

Wie sieht es bei euch Tauchern aus: Wärt ihr bereit, eine auch deutliche Erhöhung der Tauchversicherungsprämien hinzunehmen, wenn dadurch ein Rundumbereitschaftsdienst der Druckkammern in Deutschland gewährleistet werden könnte?

  Ja, auf jeden Fall. Auch bis zum doppelten Jahresbeitrag
  Ja, eine moderate Erhöhung (max 25% des Jahresbeitrages)
  Nein, aber ich würde eine Spendenaktion unterstützen
  Nein, die regionalen Basen/Füllstationen sollen das über Umlagen mitfinanzieren
  Nein, ich brauche keine Druckkammer


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