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 Geschrieben von Roland Westphal

Absaugen der Atemwege


Fachbeitrag Medizin
von Roland Westphal

Nicht selten werden die Atemwege beim bewusstlosen Patienten durch Fremdkörper verlegt. Während feste Fremdkörper ( z.B. grobe Speisereste ) relativ leicht und rasch mit Hilfe der Magillzange aus der Mundhöhle entfernt werden können, benötigen wir bei flüssigen Fremdkörpern die technische Hilfe der Absaugeinheit.

Blut, erbrochenes oder z.B. Wasser müssen umgehend aus der Mundhöhle entfernt werden, damit diese nicht mit dem nächsten Beatmungsintervall in die Lunge eingepresst werden und dort schwerwiegende Schäden verursachen. Gerade bei Ertrinkungsunfällen können wir vermehrt mit einer Flüssigkeits-Ansammlung in den Atemwegen rechnen ( z.B. Schaumpilz ).

Fremdkörper oder Flüssigkeiten müssen vor der Beatmung aus den Atemwegen entfernt werden !

Schaumpilz nach frischem Ertrinken
Abb.1 Schaumpilz nach frischem Ertrinken

Das erforderliche Equipment (Absaugeinheit) muss sich lt. DIN 13232 im Notfallarztkoffer befinden, welchen wir in unseren Schwimmbädern vorhalten.

Vorab sei bemerkt, dass wir lediglich die oberen Atemwege nach entsprechender Ausbildung und fristgerechter Fortbildung absaugen können und dürfen. Die tracheale Absaugung – also in der Luftröhre selbst – ist dem hierfür geschulten Rettungsdienstpersonal / Notarzt vorbehalten !

Bei Ertrinkungsunfällen ist zwingend der Rettungsdienst / Notarzt zu alarmieren !

Für die Absaugung stehen uns elektrisch oder mechanisch betriebene Absaugpumpen zur Verfügung.

Mechanische Absaugpumpe
Abb. 2 Mechanische Absaugpumpe

Elektrische Absaugpumpe
Abb. 3 Elektrische Absaugpumpe

Absaugkatheter können über Mund oder Nase eingeführt werden. Die Einführung über die Nase erfordert allerdings etwas mehr Aufwand und vor allem Geschick. Nasenkatheter sollten deshalb nur von geübten Personen eingesetzt werden!

Grundsätzlich dürfen medizintechnische Geräte nur von eingewiesenen Personen eingesetzt werden!

(Näheres hierzu erfolgt in einem späteren Fachbeitrag zur Medizinproduktebetreiber-Verordnung )

Der Absaugkatheter selbst sollte nicht zu klein gewählt werden, damit er ein ausreichendes Absaugvolumen hat. Da wir lediglich die oberen Atemwege absaugen können – und dürfen – müssen wir darauf achten, dass wir den Absaugkatheter nicht zu tief einführen. Ansonsten könnten wir den Kehlkopfbereich (z.B. Stimmritze/Kehlkopfdeckel) verletzen oder aber auch einen Würgereiz provozieren.

Die maximale Einführlänge des Absaugkatheters entspricht der Strecke zwischen Mundwinkel und Ohrläppchen.

Einführen des Absaugkatheters
Abb. 4 Abmessen des Absaugkatheters

Zum Einführen des Absaugkatheters nehmen Sie die Position am Kopfende des Betroffenen ein. Öffnen Sie den Mund und führen den Absaugkatheter „ohne Sogwirkung“ ein, da sich ansonsten der Absaugkatheter bereits beim Einführen an der Rachenwand festsaugen kann.

Einführen des Absaugkatheters
Abb. 5 Einführen des Absaugkatheters

Positionieren Sie den Absaugkatheter in der Zungenmitte. Erst wenn der Absaugkatheter eingeführt und „positioniert“ ist, darf der „Sog“ erzeugt werden. Ziehen Sie hierbei den Absaugkatheter unter „Sog drehend“ langsam heraus.

Vergewissern Sie sich durch Sichtkontrolle, ob Sie ausreichend abgesaugt haben, ansonsten wiederholen Sie die Maßnahme.

Bitte bedenken Sie :
Während der gesamten Absaugprozedur findet keine Beatmung statt!

Das abgesaugte Sekret wird in einem Auffangbehälter angesammelt. Bei häufigem Absaugen muss dieser Auffangbehälter ggf. entleert werden.

Wenn Sie die oberen Atemwege erfolgreich abgesaugt haben, beginnen Sie unverzüglich mit der Beatmung! Setzen Sie hierzu möglichst Sauerstoff ein!

Der Auffangbehälter kann nach dem Einsatz vom Absaugsystem getrennt und verschlossen werden. Unter Umständen nimmt der Notarzt dieses Sekret mit, damit es im Zielkrankenhaus näher untersucht werden kann.

Durch den Einsatz von Sauerstoff können Sie das Sauerstoffdefizit wieder ausgleichen, bzw. auch für die nächste Absaugphase ein Sauerstoffpolster im Körper aufbauen.

Nachsorge ist Vorsorge!

Bitte bereiten Sie Ihre Absaugeinheit auf den nächsten Einsatz vor. Reinigen und desinfizieren Sie die komplette Absaugeinheit, und ersetzen Sie verbrauchtes Einsatzmaterial sofort. Bitte denken Sie auch an die Körperhygiene. Wechseln Sie umgehend verschmutzte Bekleidung und desinfizieren Sie Ihre Hände.

Sicher haben Sie nun erkannt, dass wir in gewissen Notfallsituationen nicht ohne
technische Hilfsmittel auskommen. Dies setzt allerdings – wie bereits schon erwähnt – voraus, dass wir eine entsprechende Grundeinweisung sowie eine regelmäßige Fortbildung nachweisen können.

In den vom Berufsverband für Bäderbedienstete e.V. (BfB) angebotenen HLW-Seminaren sind diese Techniken bereits Bestandteil des Ausbildungsplanes.

Als HLW-Ausbilder des BfB stehe ich Ihnen gerne für anfallende Fragen der Ersten-Hilfe zur Verfügung.

Roland Westphal
Am Kastelberg 15
79183 Waldkirch
Tel: 07681-4740302
nfs-r.westphal@t-online.de

© Roland Westphal



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