Nicht selten werden die Atemwege beim bewusstlosen Patienten durch Fremdkörper
verlegt. Während feste Fremdkörper ( z.B. grobe Speisereste ) relativ
leicht und rasch mit Hilfe der Magillzange aus der Mundhöhle entfernt
werden können, benötigen wir bei flüssigen Fremdkörpern
die technische Hilfe der Absaugeinheit.
Blut, erbrochenes oder z.B. Wasser müssen umgehend aus der Mundhöhle
entfernt werden, damit diese nicht mit dem nächsten Beatmungsintervall
in die Lunge eingepresst werden und dort schwerwiegende Schäden verursachen.
Gerade bei Ertrinkungsunfällen können wir vermehrt mit einer Flüssigkeits-Ansammlung
in den Atemwegen rechnen ( z.B. Schaumpilz ).
Fremdkörper
oder Flüssigkeiten müssen vor der Beatmung aus den Atemwegen entfernt
werden !
Abb.1 Schaumpilz nach frischem Ertrinken
Das erforderliche Equipment (Absaugeinheit) muss sich lt. DIN 13232
im Notfallarztkoffer befinden, welchen wir in unseren Schwimmbädern
vorhalten.
Vorab sei bemerkt, dass wir lediglich die oberen Atemwege nach entsprechender
Ausbildung und fristgerechter Fortbildung absaugen können und dürfen.
Die tracheale Absaugung – also in der Luftröhre selbst – ist dem hierfür
geschulten Rettungsdienstpersonal / Notarzt vorbehalten !
Bei Ertrinkungsunfällen
ist zwingend der Rettungsdienst / Notarzt zu alarmieren !
Für die Absaugung stehen uns elektrisch oder mechanisch betriebene Absaugpumpen
zur Verfügung.
Abb. 2 Mechanische Absaugpumpe
Abb. 3 Elektrische Absaugpumpe
Absaugkatheter können über Mund oder Nase eingeführt werden.
Die Einführung über die Nase erfordert allerdings etwas mehr Aufwand
und vor allem Geschick. Nasenkatheter sollten deshalb nur von geübten
Personen eingesetzt werden!
Grundsätzlich
dürfen medizintechnische Geräte nur von eingewiesenen Personen
eingesetzt werden!
(Näheres hierzu erfolgt in einem späteren Fachbeitrag zur Medizinproduktebetreiber-Verordnung
)
Der Absaugkatheter selbst sollte nicht zu klein gewählt werden, damit
er ein ausreichendes Absaugvolumen hat. Da wir lediglich die oberen Atemwege
absaugen können – und dürfen – müssen wir darauf achten, dass
wir den Absaugkatheter nicht zu tief einführen. Ansonsten könnten
wir den Kehlkopfbereich (z.B. Stimmritze/Kehlkopfdeckel) verletzen oder aber auch einen Würgereiz provozieren.
Die maximale Einführlänge des Absaugkatheters entspricht der Strecke
zwischen Mundwinkel und Ohrläppchen.
Abb. 4 Abmessen des Absaugkatheters
Zum Einführen des Absaugkatheters nehmen Sie die Position am Kopfende
des Betroffenen ein. Öffnen Sie den Mund und führen den Absaugkatheter
„ohne Sogwirkung“ ein, da sich ansonsten der Absaugkatheter bereits beim
Einführen an der Rachenwand festsaugen kann.
Abb. 5 Einführen des Absaugkatheters
Positionieren Sie den Absaugkatheter in der Zungenmitte. Erst wenn der Absaugkatheter
eingeführt und „positioniert“ ist, darf der „Sog“ erzeugt werden. Ziehen
Sie hierbei den Absaugkatheter unter „Sog drehend“ langsam heraus.
Vergewissern Sie sich durch Sichtkontrolle, ob Sie ausreichend abgesaugt haben,
ansonsten wiederholen Sie die Maßnahme.
Bitte bedenken
Sie : Während
der gesamten Absaugprozedur findet keine Beatmung statt!
Das abgesaugte Sekret wird in einem Auffangbehälter angesammelt. Bei
häufigem Absaugen muss dieser Auffangbehälter ggf. entleert
werden.
Wenn Sie die
oberen Atemwege erfolgreich abgesaugt haben, beginnen Sie unverzüglich
mit der Beatmung! Setzen Sie hierzu möglichst Sauerstoff ein!
Der Auffangbehälter kann nach dem Einsatz vom Absaugsystem getrennt
und verschlossen werden. Unter Umständen nimmt der Notarzt dieses Sekret
mit, damit es im Zielkrankenhaus näher untersucht werden kann.
Durch den Einsatz von Sauerstoff können Sie das Sauerstoffdefizit wieder
ausgleichen, bzw. auch für die nächste Absaugphase ein Sauerstoffpolster
im Körper aufbauen.
Nachsorge ist Vorsorge!
Bitte bereiten Sie Ihre Absaugeinheit auf den nächsten Einsatz vor.
Reinigen und desinfizieren Sie die komplette Absaugeinheit, und ersetzen
Sie verbrauchtes Einsatzmaterial sofort. Bitte denken Sie auch an die Körperhygiene.
Wechseln Sie umgehend verschmutzte Bekleidung und desinfizieren Sie Ihre
Hände.
Sicher haben Sie nun erkannt, dass wir in gewissen Notfallsituationen
nicht ohne
technische Hilfsmittel auskommen. Dies setzt allerdings – wie bereits schon
erwähnt – voraus, dass wir eine entsprechende Grundeinweisung sowie eine regelmäßige Fortbildung nachweisen können.
In den vom Berufsverband für Bäderbedienstete e.V. (BfB) angebotenen
HLW-Seminaren sind diese Techniken bereits Bestandteil des Ausbildungsplanes.
Als HLW-Ausbilder des BfB stehe ich Ihnen gerne für anfallende Fragen
der Ersten-Hilfe zur Verfügung.
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Forum int. Tauchunfälle
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