Sonderinterview aus aktuellem Anlass mit dem Griechenland-Tauchspezialisten
Volker Grundmann
Blätter, die eine neue griechische Tauchwelt bedeuten:
Mit diesem Gesetzblatt wurde das seit 1978 geltende
Tauchverbot in Griechenland abgeschafft
Seit Anfang dieses Jahres gilt in Griechenland ein neues Tauchgesetz (Die
Parlamentsveröffentlichung hier als pdf-file). Grund genug für Taucher.Net
dieses Thema zu durchleuchten, glänzte doch Griechenland bisher mit
einem grundsätzlichen Tauchverbot zum Schutz von Altertümern -
Tauchen war nur an speziell freigegebenen Plätzen legal.
Im folgenden nun unser Interview mit dem Griechenlandspezialisten Volker
Grundmann, der sich intensiv mit der neuen Regelung befasst hat:
Volker, Griechenland glänzt seit kurzem mit einem
absoluten Novum der europäischen Tauchszene. Es ist das erste
Land Europas, dessen Parlament ein komplettes spezielles Gesetz
zur rechtlichen Regelung des Sporttauchens verabschiedet hat. Werden
die 15000 km Küstenlinie Griechenlands von nun an für Taucher
weiter offen stehen oder noch mehr verschlossen sein?
Vorsichtig gesagt, es gibt Potenzial für Erwartungen,
ich denke sogar, für große Erwartungen. Aber die sollte
man vorerst nur verhalten hochfahren. Es empfiehlt sich für einen
gewissen Zeitraum zunächst noch zurückhaltende Beobachtung der
neuen Entwicklung.
Die griechische Basenszene vor dem großen Aufschwung?
Was bedeutet das Gesetz allgemein für das Tauchen
in Griechenland?
Du sprichst wie das Orakel von Delphi. Was heißt
das denn nun im Klartext?
Also, zunächst einmal sollten wir der griechischen Tauchszene
und nicht nur dieser, im bestimmten Maße wohl allen europäischen
Tauchern, gratulieren. Denn tatsächlich wird mit diesem Gesetz
die seit 1978 geltende Regelung, dass in ganz Griechenland das Tauchen
erst mal grundsätzlich verboten und nur auf Basis von Ausnahmeregelungen
durchführbar war, tatsächlich abgeschafft. Generell gesehen,
also ein bedeutender Durchbruch, er wird uns diese 15000 Kilometer griechischer
Küste in einer ganz anderen Dimension zugänglich machen. Es ist
auch das erklärte Ziel dieses Gesetzes, Griechenland für Tauchtouristen
attraktiver zu machen und somit das touristische Einkommen des Landes
zu mehren.
Also, alles in allem ein edler Zweck, das Ganze also eine
begrüßens- vielleicht gar als Modell nachahmenswerte Sache?
Die Aufhebung dieses generellen Tauchverbots war natürlich
tatsächlich längst überfällig. Mit dem Nachahmen
der Idee eines „Tauchgesetzes“ allerdings hätte ich mehr als Bauchschmerzen.
Denn dieses Gesetz ist ein bürokratisches Monster in siebzehn
Artikeln geworden. Ich würde sagen, eine hoffentlich vollständig
abschreckende Warnung an alle, vor allem aber an jene Tauchmedien, die
es immer mal wieder schick finden, mit verantwortungsloser Leichtfertigkeit
eine Diskussion über die angebliche Notwendigkeit besonderer staatlicher
Rechtsregelungen für das Sporttauchen zu provozieren. Sie reden
damit am Ende das Interesse von gesetzgebungsbesessenen Bundestagsausschüssen
buchstäblich herbei, uns mit einem ähnlichen Gesetzesexzess
zu beglücken, wie er jetzt in Griechenland vorliegt. Rechtsregelungen,
das griechische Beispiel beweist es wieder mal eindeutig, machen für
die Betroffenen oft Dinge nicht nur besser, sondern manches eher schlimmer.
Weshalb eigentlich meinten die Griechen, diese Änderung
so hochkarätig gestalten zu müssen?
Die Notwendigkeit schien sich hier aus dem unversöhnlichen
Widerstreit zweier Lager zu ergeben, den Archäologen und ihren
Anhängern, die in den Tauchern Plünderer von unterwasserarchäologischen
Stätten und damit Entweiher des heiligen antiken Erbes sehen, auf
der einen, und den Tauchinteressierten, die sich bisher in ihrer universellen,
durch die bürgerlichen Freiheitsrechte bestätigten Bewegungsfreiheit
in Gemeingutbereichen beeinträchtigt sahen, auf der anderen. An
der Seite Letzterer natürlich die Interessenten an professionellen
Basengründungen und Teile der Tourismusindustrie überhaupt.
Das Gesetz zielt also darauf ab, für beide Seiten akzeptable Verhältnisse
zu schaffen. Zurück zur Übersicht
Was bringt das Gesetz für ausländische Basengründer?
Für wen sind diese siebzehn Artikel nun hauptsächlich
von Bedeutung?
In erster Linie wohl für all jene, Griechen oder Ausländer,
die in Griechenland Tauchbasen gründen wollen. Für diese
regelt es die grundlegenden Berechtigungsvoraussetzungen. Allerdings
wurde im selben Atemzug auch das normale Hobby-Basen- und Individualtauchen
durchreglementiert.
Künftig mehr ausländische Basenbetreiber in Griechenland
?
(im Bild Frank Pelizäus mit seiner Basis)
Also fragen wir zunächst anhand der Interessen potentieller
Basengründer weiter. Griechenland hat in der Vergangenheit Basengründungen
durch Ausländer stark behindert. Welche Veränderungen bringt
das Gesetz nun für solche Interessenten?
Zunächst einmal ist die Botschaft des Gesetzes, dass
die Gründung einer Tauchschule bzw. -basis in Griechenland weiterhin
einer staatlichen Genehmigung bedarf. Dieses Tauchgesetz hebt aber
nun in Zulassungsfragen zur Basengründung nicht mehr auf in Griechenland
aufgestellte Bedingungen, sondern auf die EU-Richtlinie 14153-2 ab,
die bekanntlich einen Mindestausbildungsstandard im Sporttauchen setzen
soll. Sie wurde in Griechenland bereits als nationale Rechtsregelung
übernommen. Internationale Tauchorganisationen oder solche aus
anderen Ländern können jetzt in Griechenland die Konformität
ihrer Ausbildungsrichtlinien mit dieser EU-Richtlinie nachweisen und
darüber offizielle Anerkennung im Lande beantragen. Diese bringt
mit sich, dass alle von ihnen brevetierten Ausbilder das Recht haben
werden, in Griechenland Basen zu gründen.
Wenn man bedenkt, dass gerade Ausländer bisher die Hürden
beim Basengründen in Griechenland kaum nehmen konnten, dann klingt
das ja doch irgendwie fortschrittlich, oder?
Da würde ich erst mal den weiteren Verlauf abwarten wollen.
Neben den Kosten für die Zertifikation - Organisationen wie
die DIWA etwa rechnen mit mehr als 5000 Euro - nach der EU-Richtlinie
müssen die interessierten Organisationen in Griechenland für
die Registrierung nach diesem Gesetz noch mal 3000 Euro Registrierungsgebühren
abdrücken und außerdem ein ständiges offizielles Vertretungsbüro
in Griechenland unterhalten. Ich befürchte, kleinere Organisationen
werden den Aufwand ablehnen und ihren Ausbildern nahe legen, doch lieber
in einem anderen Land eine Basis zu gründen. Das Prozedere begünstigt
also schon mal generell Ausbilder finanzstarker Organisationen.
Und zum anderen enthält Artikel 7 die Klausel, dass die
Bedingungen, um Basengründer werden zu können, vom Ministerium
noch präzisiert werden. Und ich befürchte, da kommt dann
jene Vorbedingung wieder rein, die schon bisher ein Haupthindernis für
Basengründer darstellte, dass nämlich die Kenntnis der griechischen
Sprache vor einer speziellen Kommission nachgewiesen werden musste.
Lässt sich schon jemand als Nutznießer dieser Neuregelungen
ausmachen?
Ein klarer Gewinner ohne Wenn und Aber dürfte feststehen:
PADI. Die Ausbilderdiplome dieser Organisation waren bisher in Griechenland
zugunsten der nationalen Tauchorganisation EOUDAATK diskriminiert, angeblich,
weil die PADI-Ausbildung zu leicht und zu einfach wäre. Zugleich
sahen sich aber sehr viele, wohl die meisten, Baseneigentümer unter
dem Druck der touristischen Weltbedeutung von PADI schon bisher gezwungen,
parallel zum griechischen Ausbilderstatus auch den von PADI zu erwerben
und PADIs Brevets anzubieten. PADI verfügt also im Lande bereits
über eine sofort arbeitsfähige und flächendeckende Struktur
von Ausbildern und ist außerdem bereits nach EU-Richtlinie zertifiziert.
Wenn die Organisation morgen die Registrierungsprozedur in Griechenland durchläuft,
dann ist sie übermorgen auch Herrscher über alle Tauchbasen hier.
Im Prinzip bedeutet dies für Griechenland einen Paradigmenwechsel,
die bisher autokratisch-unangefochten herrschende EOUDAATK wird vermutlich
zugunsten von PADI in die Bedeutungslosigkeit sinken. Das Tauchgesetz wird
sich also, könnte man spotten, am Ende als eine Lex PADI erweisen.
Dies wird PADI honorieren, indem die Organisation Griechenland jetzt unter
jene privilegierten Länder einreiht, die die Organisation als „diving
destinations“ bezeichnet, mit allen Werbevorteilen, die das bringt.
Und was bringt das Gesetz nun für ausländische Taucher,
fangen wir doch bitte gleich mit den Individualtauchern an?
Nun, generell wird man erwarten können, dass auch diese
von den künftig ganz anderen regionalräumlichen Bewegungsmöglichkeiten
beim Tauchen in Griechenland enorm profitieren. Allerdings bringt dieses
Gesetz gerade für ausländische Individualtaucher wohl erst
mal Verunsicherung, wenn nicht am Ende für einige sogar Diskriminierung.
Denn zunächst muss man nach Artikel 11 dieses Gesetzes im Besitze
eines gültigen Brevets sein, wenn man überhaupt individuell
in Griechenland tauchen möchte. Welche Organisation ein gültiges
Brevet herausgeben kann, wird nach Artikel 3 geregelt, und hier zitiere
ich am besten mal wörtlich: “Eine Brevetierungsorganisation ist eine
juristische Person...die in Übereinstimmung mit den nationalen Richtlinien
für das Freizeittauchen und den Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes
folgende Aktivitäten ausübt...“
...das klingt aber verdächtig nach irgendwelchen komplizierten
Nachweisen, die zu führen sind, bevor man individuell tauchen
darf?
Maximal ausgelegt heißt das, dass auch die Genehmigung
zum individuellen Tauchen daran geknüpft werden kann, dass die
Herausgeberorganisation des Brevets des Interessenten das nationale
Anerkennungsprozedere in Griechenland durchlaufen hat. Ich glaube aber,
Brevetinhaber jener Organisationen, die bereits die europäische
Zertifizierung durchlaufen haben, werden mit Erfolg argumentieren können,
dass ihre Organisation damit der nationalen griechischen Richtlinie
entspricht. Für sie empfiehlt es sich also, sich ein entsprechendes
Papier über die erfolgte Zertifizierung, möglichst in Englisch,
von ihrer Organisation ausstellen zu lassen und dies bei Bedarf zusammen
mit dem Brevet vorzuzeigen. Dies würde zum Beispiel VDST- und Barakuda-Brevetierte
betreffen, denn beide Organisationen sind bereits Brüssel-Zertifiziert,
ebenso der in Österreich wohl recht stark vertretene SSI.
Und was ist mit dem TSVÖ und anderen, die noch nicht
zertifiziert sind und eventuell auch nicht die Absicht haben, sich
diesbezüglich den Eurobürokraten auszuliefern? Was ist mit
jenen Tauchern, die ein Tauchbrevet bei einer Organisation gemacht haben,
die schon lange nicht mehr existiert?
Tja, Brüssels bürokratische Exzesse entfalten eben
irgendwann an überraschender Stelle doch unerwartet Zwangswirkungen.
Falls der TSVÖ sich nicht entschließt, die Zertifizierungsprozedur
nach 14153-2 zu durchlaufen, fallen seine Mitglieder in Griechenland
als Individualtaucher genau so in eine Gesetzeslücke, wie die
von dir erwähnten Inhaber von Altbrevets. Sie alle werden auf
Kulanz der Hafenpolizei angewiesen sein. Das öffnet wieder Tür
und Tor für jede Art von Despotenwillkür des örtlichen
Hafenpolizeichefs und ist mit Sicherheit einer der großen Mängel
dieses Gesetzes. Da das Problem aber letztlich auch eine ziemlich große
Zahl griechischer Taucher betrifft, organisiert sich dagegen bereits
der Protest und man fordert Nachbesserung. Die Betroffenen können
also zumindest hoffen.
Nein, überhaupt nicht. Den Basen stellt das Gesetz ausdrücklich
frei, praktisch jede Art von Brevet ihrer Kunden anzuerkennen. Aber
der Tauchgang hat dann natürlich immer als begleiteter Tauchgang
in Verantwortung eines Diveguides zu erfolgen. Im Klartext also, reine
Basentaucher brauchen sich um nichts anderes zu kümmern, als dem
Basenchef irgendein beliebiges Brevet vorweisen zu können, das
neue Gesetz hat für sie insofern nur hinsichtlich einiger allgemeiner
Verbotsbestimmungen Relevanz, aber die kriegt er vom Diveguide zu erfahren.
Welche grundlegenden Regeln müssen Individualtaucher
jetzt in Griechenland beachten?
Muss ich denn, wenn das Tauchen jetzt generell erlaubt
ist, als Individualtaucher überhaupt noch Kontakt mit der Hafenpolizei
aufnehmen?
Mittelbar durch das Gesetz erzwungen, unbedingt. Denn
eines der wesentlichen Zwecke des Gesetzes ist, wie ich anfangs ausführte,
der Schutz von archäologischen Fundstätten und ökologisch
sensitiven Plätzen unter Wasser. Dieser wird dadurch angestrebt,
dass die zuständigen Ministerien in solchen Gebieten das Tauchen
verbieten können. Das werden sehr viele Küstenbereiche sein,
über das ganze Land verteilt, und vermutlich wird es kontinuierlich
neue Sperrverfügungen geben. Über die genaue Lage solcher Sperrgebiete
muss sich der Taucher unbedingt örtlich kundig machen, und diese
Informationen in der notwendigen Aktualität und Autorisierung erhält
er nur bei der örtlich zuständigen Hafenpolizei. Die Notwendigkeit,
diese zu kontaktieren, dürfte also in Zukunft eher dringender stehen
als bisher, wo die wenigen erlaubten Tauchgebiete fast unverrückbar
fest standen.
Diese Behörde kann bei dieser Gelegenheit natürlich
mehr oder weniger inquisitiv prüfen, ob der Delinquent nicht nur
irgendein Brevet, sondern auch ein nach Meinung des Verantwortlichen
gültiges bei hat.
Gibt es noch andere Probleme für Individualtaucher, die
du aus dem Gesetzestext entnommen hast?
Das Gesetz enthält in seinem Artikel 11 noch eine Listung
von teilweise auch jetzt schon geltenden, detaillierten Ver- und Geboten,
die der Individualtaucher unbedingt kennen und beachten muss. Zwar sind
es insgesamt nicht viele und die meisten davon sind ohnehin selbstverständlich
bzw. leuchten ein, aber zumindest eines davon ist im europäischen
Maßstab wieder unerhört: Griechenland ist nun auch das einzige
Land, das Solotauchen mit Gesetzeskraft verbietet. Aus der einen
schwerwiegenden Beschränkung der universellen Bewegungsfreiheit
gerade heraus kommend, stolpert man postwendend also in die nächste
Gängelung des Bürgers rein.
Also, Volker, da unser Magazin von vielen Individualtauchinteressenten
gelesen wird, kannst du bitte zu deren umfassender Aufklärung
doch mal kurz noch alle Ge- und Verbote auflisten, die für sie nach
diesem Gesetz in Griechenland künftig gelten?
Generell verboten ist das Tauchen in erklärten Schutzgebieten
und dort, wo die örtlichen Behörden aus Sicherheitsgründen
mit besonderer Begründung Verbote verhängen. Es ist weiter
verboten in Schifffahrtsrinnen und an Reeden, in militärischen
Übungsgebieten, an infrastrukturellen Einrichtungen, also z.B.
Fischerei-Installationen oder Unterwasserkabeln, in Bereichen unmittelbar
um die Aktivitätsstützpunkte von motorisierten Sportangeboten,
also Mietbooten, Jet Ski und dergleichen. Verboten ist nach wie vor
das Nachttauchen, hier erscheint es aber nach dem Gesetzestext jetzt
möglich, dass auch Individualtaucher Ausnahmegenehmigungen bei der
örtlichen Hafenpolizei beantragen können. Verboten ist natürlich
die Entnahme, die Ortsveränderung und das Fotografieren archäologischer
und anderer, wie es das Gesetz ausdrückt, „wertvoller“ Gegenstände,
deren Fundstellen sind sofort den Behörden mitzuteilen. Verboten
auch weiterhin jegliche Harpunier-, Fang- und Sammelaktivität,
egal wie und welche Tiere oder Pflanzen es betrifft, sowie das Mitführen
entsprechender Geräte auf Tauchschiffen. Neuerdings darf man Tiere
auch ausdrücklich nicht mehr belästigen, also dürfte es
wohl strafbar sein, etwa mit Oktopussen herumzuspielen oder Seeigel zur
Fischefütterung zu zerhacken. Man darf überhaupt nichts tun,
was in die „ökologischen Wechselwirkungen“ eingreift. Dies dürfte
so weitgreifend zu interpretieren sein, dass jetzt selbst die Entnahme
leerer Muschel- oder Schneckengehäuse verboten ist, denn diese dienen
bekanntlich Röhrenwürmern zum Fraß und Oktopussen zum Laichen.
Dazu also noch das bereits erwähnte Verbot des Solotauchens
und das Gebot, den Tauchbereich durch Flagge am Boot oder Mitführen
einer – unbedingt orangefarbenen - Boje mit Kennung wahlweise rot mit
weißer Diagonale oder mit internationaler Flagge Alpha, also blau-weiß,
zu markieren. Zurück zur Übersicht
Welches werden die Wirkungen dieses Gesetzes sein?
Alles in allem, was du uns dargelegt hast, klingt in manchen
Punkten doch ein wenig anstrengend, vielleicht sogar befremdlich,
in unseren Ohren. Wird dieses Gesetz damit überhaupt, wie beabsichtigt,
den Tauchtourismus nach Griechenland fördern?
Also, das alles ist zwar eine schreckliche Menge Bürokratie,
aber eigentlich gibt es nur drei wirklich kritische Punkte. Zum ersten,
dass Ausbilder, die in Griechenland arbeiten wollen, darauf angewiesen
sind, dass ihre Organisation zuvor die Anerkennungsprozedur nach diesem
Gesetz durchlaufen hat. Zum zweiten die Unsicherheit hinsichtlich der
Gültigkeit bestimmter Brevets für Individualtaucher. Und,
zum dritten, das Verbot des Solotauchens. Ansonsten bin ich sicher, dass
die generelle Befreiung, die das Tauchen nun in Griechenland wieder erlangt
hat, sich zweifellos langfristig positiv auf die Entwicklung des Tauchtourismus
auswirkt. Es wird möglich sein, an viel, viel mehr Plätzen als
bisher zu tauchen, die Basengründungen dürften dementsprechend
in den nächsten Jahren sprunghaft zunehmen. Die Griechen denken jetzt
auch über intensivere Marketingmaßnahmen für das Tauchen
nach.
Welche zum Beispiel?
Die besondere Einrichtung von „Unterwasserparks“ ist im Gesetz
selbst schon vorgesehen, wozu auch geführte Tauchgänge an
archäologischen Plätzen gehören sollen, man fasst gezielte
Wrackversenkungen und dergleichen ins Auge. Das alles wird, wenn es denn
erst einmal funktioniert, in den kommenden Jahren sicher auch etlichen
europäischen Basentauchern mehr Grund sein, Griechenland überhaupt
mal als Reiseziel zu akzeptieren. Am Ende bringt das einiges mehr an
Einnahmen für das Land, schafft sicher einige hundert neue Arbeitsplätze,
und diese vielleicht nicht nur für griechische Tauchprofis.
Also, setzt ein Run der Basentaucher auf griechische Tauchdestinationen
ein?
Dass sich die euphorische Erwartung der Gesetzesinitiatoren
erfüllt, Basentaucher kämen nun bald in ganz anderen, wirtschaftlich
relevanteren, Größenordnungen, glaube ich so kaum. Der europäische
Durchschnitts-Basentaucher ist zu sehr vom Roten Meer oder den Malediven
verwöhnt, als dass er sich wieder zur relativen Kargheit der Mittelmeerszenerie
zurück bekehren könnte. Kaum einer von denen wird jemals wieder
von einem Mittelmeer-Anrainerstaat als „Tauchparadies“ sprechen, wie
man das von Griechenland in den fünfziger und sechziger Jahren tat.
Viele Basentaucher werden es allerdings als tröstlich empfinden,
zu wissen, dass bei weiterer Verschlechterung der weltpolitischen, der
Terror- oder der Wirtschaftslage nun ein gewisses neues Reserveziel für
den Urlaub zur Verfügung steht.
Und was rechnest du hinsichtlich des Interesses von Individualtauchern?
Was diese Gruppe betrifft, da sehe ich schon bald wachsendes
Interessenpotential. Denn Individualtaucher beurteilen Tauchparadiese
bekanntlich nach anderen Kriterien und finden solche noch am Mittelmeer.
Räumlich allerdings sind unsere Möglichkeiten hier bisher
doch recht eingeschränkt. In Süditalien haben wir Angst vor
der Mafia, die französische und spanische Mittelmeerküste ist
teuer und beengt, in Kroatien knöpft man uns unverschämte Gebühren
ab. Also, da sehe ich schon kommen, dass sich unter den neuen Bedingungen
Etliche bald nach Griechenland zurück oder neu bekehren.
Lass uns doch noch einmal auf die philosophisch-prinzipielle
Frage zurückkommen. Ist dieses Gesetz nun wirklich notwendig?
Wäre es nicht auch ohne gegangen?
Aber selbstverständlich wäre es ohne dieses Gesetz
gegangen. Um das Grundproblem zu regeln, also den freien Zugang zum
Gemeingut Nutzung der Meeresgewässer auch für Freizeittaucher,
hätte man nur die Verbotsbestimmung von 1978 aufheben brauchen. Natürlich
gibt es einige grundsätzliche Verhaltensfragen für Taucher und
Tauchdienstleister, die rechtlich geregelt sein müssen. Aber weise
Gesetzgebungsmaschinerien versuchen, so etwas durch so allgemeine Bestimmungen
wie möglich abzufangen. Es gibt für den kommerziellen Bereich
universell gültige Haftungs- bzw. Produkthaftungsgesetze, die gelten
natürlich auch für das kommerzielle Produkt Tauchdienstleistung.
Es gibt eine Gewerbeordnung, die zum Beispiel den Betrieb von Tavernen
regelt. Da gehören auch die Bestimmungen für den Betrieb einer
Tauchbasis rein. Es gibt Umweltschutzgesetze. Bei einem Land mit ausgedehnter
Küste gehört dort rein, wie sich der Bürger umweltgerecht
unter Wasser verhält. Es gibt in Griechenland ein spezielles Archäologiegesetz.
In dessen Durchführungsbestimmungen hätte man regeln können,
wie sich der tauchende Bürger gegenüber unterwasserarchäologischen
Funden verhält. Und für den Rest hätten es weiterhin ein
paar sparsame Verordnungen des zuständigen Ministeriums getan, das
Parlament hätte man dazu nicht bemühen müssen. Gesetze
für spezielle Aktivitäten sollten auf solche beschränkt
bleiben, die im Interesse des Schutzes der Allgemeinheit notwendig sind.
Mit einem Auto zum Beispiel kann ich bei unsachgemäßer Handhabung
viele Menschen auf einmal töten. Deshalb brauchen wir Verkehrsgesetze,
die das Führen von Autos im Interesse aller regeln. Taucher unter
Wasser aber, die gefährden höchstens sich selbst. Und das zu
tun, ist Teil unseres uneingeschränkten Verfügungsanspruches
über unseren Körper, da darf uns nach meinem Verständnis
gar kein Gesetz reinreden.
Aber kommen wir zum Ausgangsthema zurück. Welchen
Rat also kannst du Individualtauchern für die Planung eines Urlaubs
in Griechenland geben?
Von den 15000 km Küstenlinie Griechenlands waren uns
durch das bisherige Ausnahmeregelungssystem ungefähr 350 km zugänglich,
und teilweise nicht mal die besten Stücke. Selbst wenn man einrechnet,
dass von dem Übrigen nicht wenige Kilometer durch die Archäologen
auch in Zukunft unter Verschluss gehalten werden, kann man sich ungefähr
vorstellen, welch enormes Tauchpotential von mehreren tausend Kilometern
taucherisch zum Teil regelrecht jungfräulicher Küste jetzt
der Individualtaucher harrt. Ich denke, das wird für die an solchen
Herausforderungen Interessierten und zu Mühen Bereiten in den nächsten
Jahren noch mal ein richtiges europäisches Entdeckungsabenteuer
am wärmsten und klarsten Meer Europas. Neue imposante Grotten und
Höhlen, einsame, von Tauchern unberührte Riffe, etliche neuzeitliche
Wracks, werden auf der Tagesordnung stehen. Das sollte nicht nur etlichen
Individualtauchern, wahrscheinlich sogar ganzen Klubs, in den kommenden
Jahren wert sein, über Expeditionen nach Griechenland nachzudenken.
Also, allen Trödel ins Auto und los, das Tauch-Abenteuer
Griechenland suchen?
Nichts überstürzen, die Dinge langfristig sehen,
wir haben es mit mediterranen Mentalitäten zu tun. Ich würde
abraten, sich im Jahr 2006 schon auf ein ausgeprägtes Individualtauchabenteuer
in unbekanntem Gebiet vorzubereiten. Ein so gewaltiges und umständliches
Gesetz wie dieses Tauchgesetz braucht Zeit, und wie wir gesehen haben,
noch einige Verfahrensklärungen für die Praxis, bevor seine
Handhabung richtig rund läuft und letzte Unsicherheiten ausgeräumt
sind. Auch ich werde im nächsten Jahr zunächst schwerpunktmäßig
Gebiete aufsuchen, in denen man auch bisher schon tauchen durfte,
von dort aber zu gezielten Einzelvorstößen aufbrechen, um
die Realitäten dieses neuen Gesetzes zu testen. Und so vorzugehen,
empfehle ich jedem. Nach dieser Saison kann man die Erfahrungen austauschen
und man wird weiter sehen.
Volker, das scheint uns eine gute Abschlussempfehlung für
dieses Interview zu sein. Wir danken dir, sicher auch im Namen aller
Interessierten, für diesen ersten Überblick.
Über unseren Interviewpartner:
Volker Grundmann gilt, und das Interview dürfte dies
erneut klar belegen, als der derzeit beste Kenner der griechischen
Tauchverhältnisse. Die bisherige Tauchsituation dort charakterisierte
er für uns als fortlaufende Serie in den Magazinen 37,
41, 53
und 61.
Darüber hinaus ist er Verfasser der drei derzeitigen
Standardwerke des Griechenland-Tauchens:
- "Tauchführer Griechenland - Westküste, Ionische
Inseln Peloponnes" (BLV Verlag, München, 1998, ISBN 3-405-15413-8,
vergriffen)
- "Tauchführer Griechenland - Gesamt" (Fortschreibungswerk
auf CD-ROM im Eigenverlag, war bisher über seine Website www.Griechenlandtauchen.de
zu bestellen, wird aber derzeit den neuen Verhältnissen angepasst).
- "Tauchabenteuer Griechenland", Selbstverlag, 2003, ISBN
3-00-011555-2, 325 Seiten, davon zweimal sechs Seiten Unterwasseraufnahmen,
fest gebunden, Einband zellofaniert, ebenfalls vertrieben über
die Website bzw. volkergrundmann@gmx.de.
Tauchshops gibt es viele, aber wie finde ich den richtigen? Unsere Tauchshop-Datenbank hilft. Hier findest Du eine große Auswahl an Shops im Inland sowie im Ausland. Natürlich kannst Du Deinen Lieblingsshop auch beschreiben!
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