Berufs-TU Wiehltalsperre Abgesandt von Armin am 01.10.2003 - 16:31:
WIEHLTALSPERRE. Ein tragisches Unglück überschattet die Arbeit der Berufstaucher, die am Entnahmeturm der Wiehltalsperre in 35 Meter Tiefe arbeiten: Ein 41-Jähriger verliert nach einem Tauchgang das Bewusstsein. Der sofort alarmierte Notarzt aus Gummersbach und sein Waldbröler Kollege, der als Experte für Tauchunfälle gilt, können ihm nicht mehr helfen. Der Berufstaucher aus Essen stirbt. Der 41-Jährige gilt als erfahrener Taucher. Mit sechs Berufskollegen hat er für die Kiersper Fachfirma den Job übernommen, im Schichtdienst einen tonnenschweren Dichtrahmen an den Fuß des Entnahmeturms zu montieren. Samstagnacht will gegen 2.40 Uhr der 41-jährige Essener seinen Tauchgang beenden. Bis zu 35 Minuten dauert der Aufstieg, wobei der Taucher an verschiedene Marken stoppen muss, um zu dekomprimieren. Bei der letzten aber - der Sechs-Meter-Marke, wo er reinen Sauerstoff erhalten soll, damit der Stickstoff aus dem Blut kommt - wirds dramatisch. Da mittels Video-Kamera und Sprechfunk ständiger Kontakt zwischen Taucher und den Kollegen auf der Arbeitsplattform besteht, ist bekannt, warum der 41-Jährige an der letzten Marke nicht einhält. Ihm sei übel, er müsse raus, sagt er und taucht auf. Er schafft es noch, auf den Ponton zu gelangen. Dort bricht er zusammen. Auch die Ärzte können das Leben des zweifachen Familienvaters nicht retten.
Michael Richter, Chef des Aggerverbands, und Hubert Scholemann, Fachbereichsleiter für Talsperren, informieren sich vor Ort. Nach den ersten Ermittlungen der Polizei wird die Baustelle bereits am Vormittag wieder freigegeben, da keine technischen Mängel festzustellen sind. Folglich werden gesundheitliche Beeinträchtigungen als Todesursache nicht ausgeschlossen. Die Taucher brechen am Wochenende ihre Arbeit ab.
Antwort von betacarve am 02.10.2003 - 10:33 Aus www.oberberg-aktuell.net
41-jähriger Taucher starb - Gesundheitliche Probleme?
Wiehl - Gestorben ist gestern Morgen ein 41-jähriger Taucher bei den Reparaturversuchen an der Wiehltalsperre.
Bei den rund um die Uhr andauernden Arbeiten ist der Taucher ums Leben gekommen.]
Der genaue Hergang ist derzeit noch unbekannt. Der 41-jährige Essener, der eine Lebensgefährtin hinterlässt, war bei den Arbeiten an der Wiehltalsperre (wir berichteten Hier klicken) in 34 Metern Tiefe tätig und tauchte offenbar nicht rechtezeitig wieder auf. "Er hing ja auch an einem Seil, wir wissen noch nicht, was passiert ist", berichtete Aggerwasser-Vorstand Dr. Lothar Scheuer auf Nachfrage. Die Baustelle sei sofort von der Kripo wieder freigegeben worden, aber mit Rücksicht auf die Kiersper Tauchfirma bestehe der Aggerverband nicht auf der Fortführung der Arbeiten, die gewöhnlich rund um die Uhr gingen.
"Die Leiche wurde beschlagnahmt, zur Ursache ist noch nichts näheres bekannt", berichtete ein Polizeisprecher. Möglicherweise seien gesundheitliche Probleme für den Tod des Tauchers verantwortlich. "So wie wir es verstanden haben, hätte er in neun und sechs Meter Tiefe verweilen müssen, konnte das aber aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht tun", erläutertet der Polizeisprecher. "Er konnte die Wartezeiten nicht einhalten."
Mein aufrichtiges Beileid der Familie!!!
Antwort von Jukka am 02.10.2003 - 13:19 Weitere Informationen in Kölner Stadtanzeige
Online hier: Hier klicken
Antwort von betacarve am 02.10.2003 - 14:54 @jukka
Die ersten beiden Berichte gleichen sich in den Informationen ja noch etwas, aber der Artikel aus dem Kölner Stadtanzeiger fällt irgendwie völlig aus dem Rahmen Mal abwarten, ob wir noch genauere Informationen von jemanden bekommen, im Netz habe ich sonst leider keine weiteren Informationen finden können.
Antwort von Msi am 11.10.2003 - 13:32 Ich kann Euch folgende Infos zu dem Fall geben ,
der 41 Jährige Berufstaucher hat in der besagten Nacht einen ganz normalen Tauchgang auf 34,2 Meter und eine Tauchzeit von 40 Min. Grundzeit gemacht. Er hat seine Arbeit ohne Zwischenfälle verrichtet. Bei einem kontrollierten Aufstieg (TV - Kamera und Pneu, Mikro ) zur 9 Meter Dekostuffe, ist uns nur ein abgehacktes Ahtemgeräusch aufgefallen. Der Taucher machte durch sein unwohlsein keinen Dekostop , und tauchte sofort auf. Auf die Aufforderung des Taucheisatzleiters , die 9 Meter Dekostuffe einzuhalten , ging der Taucher nochmals für 2 Minuten auf 9 Meter -Deko und muste aber dann seinen Tauchgang wegen Übelkeit abbrechen. Er schaffte es aus eigener Kraft aufs Ponton, mit Hilfe der Taucherleiter.Er konnte sich nach wenigen Schritten , nicht mehr auf den Beinen halten , und wurde bewustlos.Troz schnellster Ärztlicher Hilfe , sogar durch einen Taucherarzt, konnte unserem Kolegen nicht geholfen werden.Es bestand zu keiner Zeit technische Mängel am Tauchgerät. Getaucht wurde mit einer Schlauch versorgten Kirby Morgan Bandmaske.Nach Untersuchung des Leichnams, wurde ein schwerer Herzfehler mit verkalkten Kranzgefäßen festgestellt.Es handelte sich nicht um einen Taucherunfall!!!!!
Antwort von Oliver2 am 11.10.2003 - 14:00 Hallo zusammen ...
hätte denn ein Herz-FEHLER nicht bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung auffallen müssen????
Auch eine Verkalkung der Gefäße bildet sich IMHO nicht von heute auf morgen....und soweit ich weiß ist doch für das gewerbliche Tauchen eine recht umfangreiche Untersuchung vorgeschrieben...
Weiß da jemand was zu???
Oliver
Antwort von Msi am 11.10.2003 - 14:08 Die G31 Tauchertauglichkeitsuntersuchung, war keine 3 Wochen alt. Mit Blutbild und Leistungs EKG.Es waren keine Unregelmäßigkeiten erkennbar.
Antwort von Kurt am 13.10.2003 - 14:18 Ein Tauchunfall - Definition
Tauchunfall ist jedes Ereignis, das zu einem Personenschaden bei mindestens ei-nem der am Tauchgang beteiligten Taucher führt und während des Tauchgangs auftritt oder in zeitlichen Zusammenhang nach dem Tauchgang in Erscheinung tritt.
Soweit einmal die genau e Definition eines Tauchunfalls. Man beachte, daß "jedes Ereignis" genannt wird, Also auch ein herzinfarkt oder ein Schnitt einer Glasscherbe.
Das ganze nur mal so, um der Meinung entgegenzuwirken, daß die Grenzen, die einen Tauchunfall definieren, sehr eng seien. Es ist sogar so, daß der Tauchgang nicht erst mit dem abtauchen beginnt, sondern bereits mit dem Anlegen der Ausrüstung, was bedeutet, wenn dir die Falsche auf den Fuß fällt beim zusammenbauen, ist das streng genommen und im haftungsrechtlichen Sinne ein Tauchunfall.
Antwort von betacarve am 13.10.2003 - 14:45 Wir sollten hier jetzt nicht darauf Rumreiten, was die Definition eines Tauchunfalls ist, viel Interessanter ist meiner Meinung nach, WARUM die Vorerkrankung bei einem Berufstaucher nicht frühzeitig festgestellt wurde. Hätte die Herzerkrankung vielleicht bei der Untersuchung auf ein offenes Foramen Ovale festgestellt werden können??? Berufstaucher werden ja schließlich nicht von jedem e-beliebigen Arzt untersucht, sondern meistens von einem auf Tauchmedizin spezialisierten Arzt. Ich will hier nichts unterstellen, aber es betrifft schließlich jeden Taucher, jedem könnte so etwas passieren wenn eine Herzerkrankung nicht frühzeitig erkannt wird.
Antwort von Tom112 am 06.01.2004 - 10:35 Hallo zusammen..
ich denke, daß wir hier nicht über die Definition "Tauchunfall" reden sollten, sondern vielmehr darüber ob`s die G 31 bringt oder nicht.
Ich kenne das gleiche Problem auch aus dem Bereich Feuerwehr und Atemschutz mit der G 26.3 Untersuchung, nach der ich ebenso untersucht bin wie nach G 31 (Rettungstaucher Wasserwacht). Und mir sind mehrere Fälle aus dem Bereich Feuerwehr bekannt, wo auch Kollegen (beruflich genauso wie freiwillig) trotz vorhergegangenen G 26.3 im Atemschutzeinsatz an einem Herzinfarkt verstorben sind und bei denen sich erst im nachhinen herausgestellt hat, daß entweder ein Herzfehler, bzw. ein schwerer Schaden an den Herzkranzgefäßen vorlag.
Auch Diskussionen mit unserem zuständigen Feuerwehrarzt haben ergeben, daß solche Krankheitsbilder nicht oder nur sehr bedingt durch die Untersuchungen im Rahmen der G 26.3 oder durch Untersuchungen im Rahmen der G 31 (sind ja beide inhaltlich fast gleich)festgestellt werden können. Nur eine genauere kardiologische Diagnostik, die über eine Lungenfunktion und ein Langzeit-EKG hinausgehen, könnten da mehr Sicherheit bringen.
Ich denke, daß die Untersuchungsgrundsätze hier zu niedrig angesetzt sind und gerade im beruflichen Bereich ausgeweitet werden müssten.
Es hilft zwar nicht mehr unserem Tauchkollegen hier, aber allen anderen, die sich nach der G 31 untersuchen lassen und dann denken, super - bestanden - alles in Ordnung - mir kann nix passieren.Und dann....
Grüße Tom
Antwort von Cuthalion am 30.01.2004 - 18:02 Thema Herzkranzgefäße und deren Verkalkung (KHK=Koronare herzkrankheit)
In 20% der Fälle zeigt sich trotz vorhandener KHK ein unauffälliges Belastungs-EKG. Natürlich abhängig von der Ausprägung der Verkalkungen.
Sicherer wäre eine Belastungs-EKG mit gleichzeitiger Ultraschall-Untersuchung des Herzens. Aber immer noch mit 10% Fehlern behafftet und dabei ziemlich aufwendig.
Noch sicherer ist eine Herzkatheteruntersuchung mit Kontrastmittel. Die ist definitiv, wird aber aufgrund ihrer lebensgefährlichen Risiken nicht ohne Hinweis auf eine KHK gemacht.
Fazit: Für normale und scheinbar gesunde Menschen gibt es immer ein Restrisiko.
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