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TU Attersee 29.08.2011 (HS) Abgesandt von Redaktion (HS) am 30.08.2011 - 13:33:
Am Montagnachmittag kam es im Attersee bei Steinbach (Bezirk Vöcklabruck) zu einem Zwischenfall, als bei einem Tauchgang eines deutschen Ehepaares nach rund elf Minuten das Atemgerät des 45-jährigen Tauchers vereiste.
Der Mann führte aus 38 Metern Tiefe einen zu schnellen Aufstieg durch. Seine Frau versuchte noch, ihn festzuhalten, schwamm aber ebenfalls mit ihm zur Wasseroberfläche.
Die beiden Taucher wurden von Anrainern mit einem Boot geborgen. Nach der Erstversorgung wurde das Ehepaar ins Klinikum Traunstein in Bayern gebracht.
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Antwort von kwm am 30.08.2011 - 18:04 Gab es keine alternative Luftversorgung (Redundanz der Lebenswichtigen Systeme) oder ist reine Panik die Ursache, für den Unfall?
Antwort von Brauny76 am 31.08.2011 - 15:06 Es stellen sich mir einige Fragen zu dieser Unfallbeschreibung:
1. War der Taucher etwa mit nur einer 1. Stufe bei knapp 40 m im Attersee
2. Da seine Frau anscheinen dicht bei ihm war warum wurde kein Aufstieg mit alternativer Luftversorgung , oder Wechselatmung durchgeführt.
3. War die Ausrüstung der beiden wirklich Kaltwassertauglich
Falls diese 3 Punkte der Fall sind, muss ich bei allem Respekt und Aufatmen das nichts Schlimmeres passiert ist doch anmerken das es sich wohl um Fahrlässigkeit handelt.
Leider müssen wir in Österreich wegen dieser Unachtsamkeiten immer wieder gegen Tauchverbote am Attersee kämpfen.
Also bitte, bitte um der eigenen Sicherheit willen und zum Erhalt eines der schönsten Tauchgewässer: Die Salzkammergut Seen alle mit Respekt behandeln
Antwort von Rettungsbiber am 31.08.2011 - 14:27 Das soll jetzt keine Klugsch***rei sein, aber Tote werden geborgen, lebende Verletzte werden gerettet. Manchmal verhindert der richtige Terminus Mißverständnisse, hier war es im weiteren Zusammenhang ja noch klar.
Antwort von maze1601 am 08.09.2011 - 13:22 @Rettungsbiber: Ich lese in diesem Forum schon längere Zeit mit und immer wieder habe ich diesen Satz gelesen. Die Aussage ist leider nur bedingt richtig.
Bergung (Technische Hilfe): Die Bergung bezeichnet in Deutschland laut Wörterbuch der Ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz (SKK) eine Befreiung von Lebewesen (Mensch und Tier) aus einer nicht lebensbedrohlichen Lage, die jedoch ihre Bewegungsfreiheit einschränkt.
Unabhängig davon existiert im Sprachgebrauch der Feuerwehr und des Rettungsdienstes eine andere Definition. Hier wird explizit zwischen der „Rettung“ von Lebewesen und „Bergung“ von Gegenständen bzw. Toten unterschieden. Dies beruht auf der Feuerwehrdienstvorschrift 2 [...]Eine Begriffsdefinition findet jedoch nicht statt.
Als ständiges Mitglied des SKK ist jedoch auch bei der Feuerwehr die obige Definition verwendbar.
Antwort von Scapegoat am 09.09.2011 - 14:55 Ja, nur nebenbeibemerkt:
Die SKK hat sich im Januar 2011 aufgelöst.
(Das ändert natürlich nichts an der allg. Definition des Wortes `Bergung`).
Antwort von mandi am 16.01.2012 - 11:04 nur der Vollständigkeit halber:
In Österreich gilt für das Feuerwehrwesen die ÖNORM F 1000 als Begriffsdefinition.
Bergen:
Leblose Personen, leblose Tiere oder gefährdete Sachwerte aus dem Gefahrenbereich bringen.
Retten:
Menschen oder Tiere aus einer Zwangslage befreien.
Aber eigentlich kann die Diskussion über die Begriffsdefinition als "kleinkariert" betrachtet werden, da jeder weiß was gemeint ist.....
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