TU Blausteinsee 16.8. Abgesandt von Redaktion am 22.08.2006 - 13:39:
Danke an Horst für die Info:
Am Mittwoch, den 16.08.06, ereignete sich im Blaustein See bei Eschweiler ein (beinah ?) TU. Vorgefallen ist: ein Taucher befand sich ca.120m vom Einstieg laut Atmend und Keuchen an der Wasseroberfläche. Ein Taucher schwamm hin und schleppte Ihn mit Hilfe eines anderen Tauchers zum Ufer zurück. Das Opfer war bei Bewusstsein reagierte aber erst nach ein paar Minuten auf seine Retter. Der Rettungsdienst wurde alarmiert und war nach 7 min. incl. Heli vor Ort.(Super) Der TL der mit zwei TS eine AOWD Tieftauchen machte tauchte dann auch auf, half aber nicht mit. Er spielte den Vorfall herunter als sei nichts passiert. Das Opfer gab an, aus einer Tiefe von 20 bis 24 m zur Oberfläche geschossen zu sein. Weiter sagte er später ihm sei kalt gewesen(6Grad). Der TL machte seine TS nicht darauf aufmerksam das man in dieser Tiefe und bei der Kälte auch eine Kopfhaube und Handschuhe tragen muss. Der Rettungsdienst nahm das Opfer mit. Mein Dank gilt dem Belgischen Taucher für seine vorbildliche Hilfe.
Antwort von scuba_steffi am 22.08.2006 - 13:50 Also wir machen an dem Tauchplatz auch unsere Übungen an der Plattform in 22m Tiefe, dort ist es zur Zeit etwa 8°C und es ist leichtsinnig ohne Kopfhaube und Handschuhe dort zu tauchen, der TL gehört angezeigt.
Antwort von kwm am 22.08.2006 - 14:01 Was ist den das für ein Tauchlehrer, der mit Tauchschülern ohne passende Ausrüstung (fehlende Kopfhaube) einen Tieftauchgang unternimmt. Woll wir mal hoffen, das dem Tauchschüler nichts weiter passiert ist.
Antwort von gunther am 22.08.2006 - 14:23 Über die grob fahrlässige Handlungsweise bezüglich des Kältreschutzes müssen wir nicht wirklich reden, Kälteschutz ist Ausbildungstand */OWD.
Die Rettungskette sowie die Erst-Hilfe war dagegen wohl sehr gelungen und effektiv, meine Hochachtung.
Seien wir froh, dass nicht mehr passiert ist
Antwort von Telemar-king am 22.08.2006 - 16:13 Mh, mit unserer Einschätzung über die mangelhafte Ausrüstung haben wir alle Recht. Jedoch wird es mit der Anzeige gegen den TL schwierig, sobald der Tauchschüler bei Ausbildungsbeginn eine Haftungsausschlußerklärung unterzeichnet haben sollte.
Oder hier im taucher.net (z.B. Datenbank "Basen/Tauchshops" und/oder Forum "Ausbildung") über diese Tauchschule berichten. Leider ist es bei Tauchausbildung nicht wie bei Fahrschule, wo bei nachweisbarem vorsätzlichem Fehlverhalten des Fahrlehrers dieser seine Lizenz entzogen bekommt.
Bei uns am STA-See und am Walchensee sind solche `unbekleideten` oder im Herbst nur mit Nassanzug ausgerüsteten TS oft zu sehen. Leider hat keiner von denen den Arsch in der Hose, sich dagegen aufzulehnen und bei Frieren den Tauchgang abzubrechen bzw. erst gar nicht zu beginnen. Wahrscheinlich denken viele, dass sie, wenn sie aufmucken, bis zum Sanktnimmerleinstag kein Brevet vom TL bekommen?!
Antwort von Fun-Diver am 22.08.2006 - 17:29 Ich war zu der Zeit auch am See, bin allerdings erst ein paar Minuten nach Eintreffen des Hubschraubers aufgetaucht und kann somit nur ergänzen, was ich von den Helfern vor Ort erfahren habe, folgendes ist mir also nur berichtet worden:
Demnach hat der TL behauptet, der Tauchcomputer des Schülers sei defekt, die Herausgabe verweigert (obwohl er die Uhrzeit angezeigt hat) und eine andere Tiefe genannt, als die tatsächlich Getauchte. Er hatte allerdings seine Ausrüstung inkl. Konsole am Ufer liegen gelassen, so dass die Tiefe dort dann ohne sein Wissen abgelesen wurde und den Rettungskräften mitgeteilt werden konnte.
Zudem soll der TL bei dem Versuch der Ersthelfer, den Verunfallten mit einem vorher von Tauchern am Ufer deponierten Notfallkoffer mit Sauerstoff zu versorgen, ausfallend geworden sein und die Beatmung abgelehnt haben.
Alles in allem mehr als verantwortungslos und ich hoffe, dass das für den TL noch ein juristisches Nachspiel haben wird.
Antwort von _Matthias_ am 22.08.2006 - 17:03 Dann hat der Taucher ja noch Glück gehabt. Bei einer extremen Unterkühlung des Kopfes kann man auch schnell mal das Bewußtsein verlieren. Und 6° ist schon extrem kalt.
Ich habe auch in der Vergangenheit schon fahrlässiges Verhalten von verschiedenen Tauchlehrern erlebt. Und meistens werden die von ihren Verbänden gedeckt, Beschwerden nicht ernst genommen.
Unzureichender Kälteschutz -> grob fahrlässig
Bei der Rettung nicht geholfen -> unterlassene Hilfeleistung
Unfall heruntergespielt -> uneinsichtig und unbelehrbar
Und leider häufen sich solche Berichte, wo vermeintliche Profis (Tauchlehrer, "Anweiser") gegen fundamentale Sicherheitsvorschriften verstoßen, sei es aus Profitgier oder schlicht Inkompetenz und Ignoranz.
Das wird erst aufhören, wenn endlich mal jemand gegen solche Dinge vorgeht.
Anzeige
Meldung an die Verbände
Veröffentlichung des Namens des TL
...
Antwort von Doris am 23.08.2006 - 08:54 Ich schließe mich Matthias vollkommen an.
Wenn jemand eine AUsbildung macht und dafür auch noch bezahlt hat er ein Recht auf Sicherheit. Dazu gehört neben einem anständigen Kälteschutz unbedingte Ehrlichkeit aller nach dem Tauchgang.
Dass hier der TL unentschuldbar in allen Punkten versagt hat steht außer Frage und sollte für ihn saftige Konsequenzen haben.
Allerdings stößt mir auch immer wieder sauer auf, dass manch eine Tauchschule dermaßen billig ausbildet, dass der Kunde nichts anderes erwarten kann.
Wer billigst seinen Schein will und dazu die Ausrüstung zusammenborgt oder aus dem Altkleidercontainer holt sollte sich über solch dürftiges Engagement und einen zurückgebliebenen Charakter beim TL nicht wirklich wundern.
Antwort von Thorsten74 am 23.08.2006 - 09:31 Habe ich etwas verpasst?
Wenn eine Ausbildung AOWD-Tief gemacht wird, setzt dies vorraus, dass bereits eine OWD-Ausbildung abgeschlossen wurde,oder?! Also muss der Schüler wissen, dass ein vernünftiger Kälteschutz in heimischen Gewässern sehr wichtig ist! Oder nicht? Wie Gunther schon geschrieben hat, bedarf dieser Punkt keiner Diskussion! Selbst wenn der TL den Schüler auf die fehlende Kopfhaube angesprochen hat, wird der Schüler es nie eingestehen...
Nur um eins klarzustellen: Ich bin kein TL und will niemanden in Schutz nehmen, aber wie hier dargestellt, kann der TL nicht für alles die Verantwortung übernehmen! OWD´ler dürfen nach abgeschlossener Ausbildung im Budditeam tauchen gehen und sollten deshalb auch wissen was sie tun! (eine gute Ausbildung vorausgesetzt)
Antwort von henri am 23.08.2006 - 10:33 Da seid ihr aber teilweise schief gewickelt. Der HAftungsausschluss ist im Zweifelsfall wirkungslos. Der Tauchlehrer ist verantwortlich für die TAuchergruppe und kann sehrwohl zur HAftung herangezogen werden. Weiterhin sind auch Fälle bekannt, wo Tauchlehrern die Lizenzen bei nachgewiesenem Verstoß entzogen wurden. Kommen dann noch so Aktionen wie Auskunftsverweigerung und Falschaussagen zum Hergang dazu, liegt das GAnze meiner Meinung nach ah schon im kriminellen Bereich und gehört nicht zum Verband sondern zum Staatsanwalt.
Grüße,
henri
Antwort von henri am 23.08.2006 - 11:50 Man beachte mal folgende Urteile (Strafrecht):
Leider ist die aktuelle Sammlung nicht erreichbar. Durch die Schuldrechtsreform am 1.1.2002 ist die Situation für Tauchlehrer aber im Großen und Ganze kritischer geworden.
Antwort von Telemar-king am 23.08.2006 - 13:49 @Thorsten74, Du schreibst völlig richtig, dass OWD`ler wissen (sollten), was sie tun und für sich und für ihre Ausrüstung verantwortlich sind. Da nimmt mich als Buddy (egal ob TL oder `Normalo-Taucher`) jedoch nicht aus der Verantwortung heraus. Schon der gegenseitige Buddy-Check muss mir signalisieren, dass da was nicht stimmen kann, wenn mein Partner ohne Kopfhaube, mit kaputtem Inflatorschlauch, mit nicht richtig geschlossenem Jacket, etc. ins Wasser will. Dann zumindest verweigere ICH ihm den Tauchgang und sage nicht hinterher "...selbst schuld...".
Und wenn der TL den Schüler auf die fehlende Kopfhaube angesprochen hat, und der Tauchschüler keine hatte/haben wollte, dann geht der TL nicht (!!!) mit ihm ins Wasser.
Antwort von Tauchteufel am 23.08.2006 - 14:57 Moin, moin
@ telemar-king
Eine Haftungsausschlußerklärung ist im Zweifelsfall immer wirkungslos, wurde schon richtig gesagt.
Bitte aber jetzt nicht Straf- und Zivilrecht (Haftung) durcheinander werfen. Eine Anzeige bei der Polizei/Staatsanwaltschaft könnte mMn in Richtung Körperverletzung erfolgen. Das hat nix mit einer Haftungsausschlußerklärung zu tun.
Mir ist allerdings auch nicht klar, warum sich OWDs in der Weiterbildung zum AOWD auf so etwas einlassen.
Absolut verantwortungslos. Selbst ein "einfaches" Buddyteam hätte diesen Tauchgang so nicht durchführen dürfen. Aber nein. Da war sogar noch ein TL dabei. Hier müsste, vorausgesetzt die Fakten stimmen, sein Name und den seiner Basis (falls er für eine arbeitet) genannt werden. Außerdem müsste man ihm sofort die Lizenz entziehen. Ein getroffener Hund bellt. Wieso reagierte er aggressiv und spielte alles herunter.
Hatte selbst mal ein Erlebnis. Machte nach dem letzten OWD-Kurs-Tauchgang gleich den AOWD. Der Tieftauchgang war also erst mein 6. Tauchgang überhaupt. Meine Freundin dito. Da es sehr kalt war, packte der TL uns in einen Trocki. Auf die Nachfrage, wie das so funktioniert, meinte er nur trocken:" haste halt 2 Inflator". Wir schwimmen raus zur Boje, Reissverschluss undicht, Winteroverall und Anzug voll Wasser und es zieht nach unten. Ich noch bedenken geäußert. Naja, der TL sagt wir tauchen nur kurz ab und dann Richtung Ufer aus. Außerdem ist er ein Warmtaucher und mag diese TG nicht. Zudem müssten wir alle abbrechen und das wäre doch umsonst. Gesagt getan. Fragt mich bitte nicht, wie ich bei dem Fahrstuhltempo den Druckausgleich hinbekommen habe. Ausgetaucht wie ein Michelinmännchen und arschkalt war es auch. Und ehrlich: Ich hatte Angst und wußte nicht was tun. Hab einfach nur Glück gehabt. Danach gratulierte er mir und meinte, ich solle doch sofort den Rescue ranhängen. In dem Geschäft geht es eben NUR um`s liebe Geld. Ich kenne einen Shop, da stieg die neue Freundin mit ein. Sie schaffte keinen Druckausgleich im Pool, aber verkauft und BERATET stolz die Kunden seines Laden`s. Zu allem Unglück leitet sie jetzt auch noch eine Thailand Tauchreise. Da sag ich nur Gute Nacht liebe Welt. P.S.: Die meisten Tauchlehrer, die ich jetzt kenne, sind korrekt und solchen, wie im aktuellen Fall sollte das tauchen ganz verboten werden oder sie sollten eben alleine mit zeitgesteuerten Hebesack tauchen.
Gruß
Antwort von Mönchsrobbe am 24.08.2006 - 08:22 Etwa zu 30 % erfolgt die Auskühlung über den Kopf. Es muss schon sehr warm sein, dass ich im Meer auf die Kopfhaube verzichte. Meist habe ich ein Stirnband, auch zum Schutz der Ohren. Im See? Undenkbar und verstösst ganz klar gegen die Regeln. Vielfach sind in den Standards Temparaturen genannt, die sogar Füsslinge und Handschuhe erfordern. Wer auf die Idee kommt, Schulung und Tieftauchen ohne Kopfhaube durchzuführen, sollte einfach dem Verband gemeldet werden. Es gab sicher früher Fälle, wo die TL geschütz wurden. Heute ist die Sensibilisierung in diesem Bericht soweit fortgeschritten, dass sich dies kein Verband mehr erlauben will und darf. Sonst könnten bei entsprechenden Beweisen sogar der Verband angeklagt resp. haftbar gemacht werden!
Wer Details dazu weiss, soll dies schleunigst dem entsprechenden Hauptsitz des Verbandes melden. Solche TL verdienen kein Wohlwollen, falsch verstandene Loyalität oder Kollegialität. Vielleicht verhindert ihr dadurch weitere ähnliche Fälle. Wenn solche TL nicht mehr unterrichten, ist dies kein Verlust sondern viel mehr ein GEWINN.
Antwort von kbusse am 24.08.2006 - 17:14 Ich fass es nicht. Dass ein TL einen Taucher mitnimmt, den die meisten hier schon aufgrund unzureichender Ausrüstung nicht als Buddy akzeptieren würden, ist schon schlimm genug.
Nachher dann noch kluge Worte zu schwingen ist nur eine Unverschämtheit, aber bei einem zunächst nicht Ansprechbaren die Nachversorgung nicht nur zu unterlassen, sondern auch die Aufklärung und die Behandlung zu behindern, ist schlicht kriminell.
Der Haftungsausschluss hilft ihm da gar nicht, wenn er da als Lehrer runtergeht, haftet er, egal ob OWD, AOWD oder was auch immer. Das gilt im Übrigen auch für die Bergekosten, vermutlich der tiefere Grund für sein Verhalten.
Kabe
Antwort von hero am 25.08.2006 - 23:02 Ein Haftungsausschuss nützt nicht viel. Weil jeder TL eine Garantenstellung gegenüber seinen Tauchschülern hat,das heißt Schutz des Tauchschülers. Nach meinem Wissen schaltet sich Automatisch der Staatsanwalt bei einem TAuchunfall ein und Untersucht den Vorfall. Das Verhalten des TL war nicht Profesionell, er sollte den Job am besten an den Nagel hängen, egal ob es sich bei dem Tauchschüler um einen OWD`ler oder einen Erfahrenen Taucher handelt er hat die Sorgfaltsplicht. Und wenn mein Tauchpartner ohne Kopfhaube mit mir tauchen gehen möchte dann sage ich den Tauchgang ab. Es gibt leider auch schwarze Schafe unter den TL`s deswegen den TL genau aussuchen es hängt das Leben davon ab.
Hier mal ein Text-Auszug aus dem Padi Instructor Manual zum Thema Haftungsausschluss:
"WICHTIGE INFORMATION vom 25.10.1998 - Gültig für: Belgien, Deutschland, Frankreich, Holland, Italien,
Luxembourg, Österreich, Portugal, Schweiz und Spanien.
Mit sofortiger Wirkung bitten wir alle Mitglieder in Europa, alle Haftungs-Ausschluss-Formulare nicht mehr zu
verwenden. Diese Regelung gilt vom “Discover Snorkeling”-Programm bis hin zur “Instructor Examination”. ...."
Antwort von Stephan K. am 30.08.2006 - 15:42 Ab OWD ist man eigenverantwortlicher Taucher.
Als Buddy oder sogar TL kann ich es ablehnen mit jemanden zu tauchen, aber ich kann auch niemanden das Tauchen ohne Kopfhaube verbieten.
Vernüftigerweise hätte der TL den OWD´ler bei dem AOWD-Tieftauchgang auf fehlenden Kälteschutz (Kopfhaube) hinweisen müssen und eigentlich auch ablehnen müssen.
Aber das war ein brewetierter Taucher und etwas Eigenverantwortung und gesunden Menschenverstand sollte man schon haben. Es ist schon zuviel regelmentiert.
Zumindestens hat der OWD´ler jetzt auf die ganz harte Tour gelernt, wie wichtig eine Kopfhaube ist.
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Narben sind Fehler die man überlebt hat
Antwort von scuba_steffi am 31.08.2006 - 11:45 Stephan hier gebe ich dir nicht Recht.
Der TL hat während der Ausbildung die Verantwortung zu tragen und die schweren Folgen eines TG bei unzureichendem Kälteschutz mit der daraus möglich resultierenden Unterkühlung, die u.U. sogar tödlich sein kann, genau kennen.
Er muss ebenso das Gewässer gut kennen und der Blausteinsee hat auf etwa 10m eine heftige Sprungschicht, die dir schon mit Kopfhaube zu Beginn gerne etwas Kopfschmerzen zufügt.
Der TL hatte die Pflicht, diesen Schüler NICHT mit ins Wasser zu nehmen. Der Unfall wäre absolut vermeidbar gewesen und hat nichts mit Eigenverantwortung des Schülers, der es offensichtlich nicht wusste, sondern Verantwortung des TL zu tun. Aus seinem Verhalten nach dem TU ist zu schließen, dass er wahrlich die Hosen voll hat und das zu Recht.
Du schreibst " Als Buddy oder sogar TL kann ich es ablehnen mit jemanden zu tauchen, aber ich kann auch niemanden das Tauchen ohne Kopfhaube verbieten. "
Wenn jemand ohne Haube hier mit mir ins Wasser will dann lehne ich es ab. Und das kann auch der TL machen.
Würdest Du mir jemandem ohne Haube auf 20 m runtergehen?
So, wie ich Dich einschätze wohl auch eher nicht.
Antwort von Stephan K. am 31.08.2006 - 16:54 @Doris
Auf Grund meiner Ortskenntniss und Erfahrung werde ich es ablehnen mit jemanden auf 20m im Blausteinsee zu gehen, weil es dort unten richtig kalt ist.
Anderseits habe ich auch keine Weisungsbefugnis jemanden so einen solchen TG zu verbieten.
Zwar sind dort Solo-TG verboten, aber es gibt auch kein Verbot für TG ohne Haube.
Und wenn es möglicherweise ein "Harter Kerl" war der keine Haube benötigt, der wird bestimmt jetzt zum Haubentaucher bekehrt sein.
Lieber weniger Regeln, aber dafür mehr Gehirn.
@Scuba_Steffi
Wir befinden uns mal wieder im Reich der Spekulationen und Vermutungen.
Die genauen Hintergründe kennen wir nicht.
Wenn ich mir den Start-Thread penibel durchlese, dann kann ich nicht bestimmt sagen, dass der TL und das "Opfer" zusammengehören.
Oder weiss da wirklich jemand was genaues?
Ich weiss nur, dass ich einen solchen TG ohne Haube ablehnen werde.
Antwort von kwolf1406 am 09.09.2006 - 23:41 Stephan K
Du bist im Irrtum, was die Verantwortung eines Tauchleheres gegenüber seinem Schüler betrifft!
Und es gilt sogar für das Verantwortungsverhältnis ganz normaler Taucher einer Tauchgruppe untereinander:
Jeder ausgebildete Taucher bei einem Spasstauchgang mit einem anderen Taucher hat eine Garantenstellung, die ihn bei solcher Fahrlässigkeit zum Kadi bringt, wenn sie den TG gemeinsam im Team beginnen und es passiert dieser Unfall. Natürlich kann keiner einem anderen das Tauchen mit was auch immer für einer unmöglichen Ausrüstung verbieten. Aber nicht im Team: Mitgegangen - mitgehangen.
Je höher deine nachweisbare Fähigkeit ist, desto höher wird im Strafrecht der Anspruch an deine Garantenstellung bewertet.
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