Waldeck (ots) - In der Nacht des 27.07.2006 gegen 22:25 Uhr kam es bei einem Nachttauchgang an der Edertalsperre, Höhe DLRG-Station zu einem Tauchunfall mit leichten Verletzungen.
Eine DLRG-Taucherin tauchte während eines Nachttauchganges mit ihrem Ehemann und einem weiteren DLRG-Taucher zu einem in ca. 7 m Tiefe liegenden Tauchziel, um eine Tauchausbildung vorzubereiten. Die Taucher waren angeleint. Die Taucherin zeigte dann unten Probleme an, offensichtlich hatte sie sich bereits auch schon etwas verschluckt. Sie tauchte beschleunigt auf und schluckte an der Oberfläche weiteres Wasser, da sie begann hektisch zu atmen.
Durch die sofort verständigten Rettungskräfte wurde sie erstversorgt und vorsorglich ins Stadtkrankenhaus Korbach verbracht. Ihre Entlassung aus dem Krankenhaus ist für heute vorgesehen. Die genaue Ursache für die Panikattacke steht noch nicht fest. Fremdverschulden kann aber ausgeschlossen werden. Die Ermittlungen dauern an.
Antwort von Silberflosse am 29.07.2006 - 07:35 Ich kenne mich mit den DLRG Ausbildungsgeschichten nicht aus, aber wozu leint man sich bei einem normalen Freiwassertauchgang an?
Gruss
Silberflosse
Antwort von jenne1973 am 30.07.2006 - 11:39 Dort wird immmer mit Leinenführer getaucht (so weit ich das weiß...)
Antwort von gunther am 31.07.2006 - 09:07 Hallo Silberflosse,
einer der gRünde ist, dass die Rettungstaucher sehr oft bei Null Sicht Tauchen, dann ist der Leinenführer derjenige der die Navigation von
"oben" durchführt.
Und da das auch geübt werden muß...
Grüße
Gunther
Antwort von bernhard01 am 31.07.2006 - 11:22 Die DLRG muß als Hilfeleistungsorganisation nach den GUV-Richtlinien arbeiten (Versicherungsschutz).
In der GUV R-2101 ist das Tauchen geregelt, hier wird auch das Tauchen mit Leine von oben gefordert. Da die drei Taucher für eine Ausbildung Vorbereitungen durchgeführt haben, war dieser TG ein "dienstl." Tauchgang. Sie haben also "Glück" gehabt das die drei angeleint waren, sonst wäre dieser TG nach GUV-Regeln im Rahmen einer DLRG-Ausbildung nicht zulässig gewesen.
Gruß
Bernhard
Antwort von Coldwater am 12.08.2006 - 11:35 Die Versicherung nach GUV ist die eine Seite, wobei die meisten Taucher in Hilfeleistungsunternehmen auch eine zusätzliche, private Versicherung haben (sollten).
Es gibt aber auch einen ganz praktischen Grund für die Leine. Einsatztaucher (so heißt das richtig, Rettungstaucher ist der veraltete Begriff) arbeiten im Einsatz meistens allein, also ohne "Buddy". Der wäre bei Suchtauchgängen, gerade bei schlechter Sicht, auch wenig sinnvoll. Der ET ist also weitgehend auf sich allein gestellt und wird, damit er sich voll auf die Suche konzentrieren kann, vom Leinenführer über Leinensignale gelenkt. Ein zweiter ET steht stets voll aufgerüstet für den Notfall bereit. Aus Sicherheitsgründen ist nach GUV R 2101 eine Vollmaske grundsätzlich vorgeschrieben (Bewusstlosigkeit, Kontamination). Halbmasken dürfen nur in Ausnahmefällen verwendet werden.
Gruß,
CW
Antwort von musher am 12.08.2006 - 17:13 Hallo Coldwater,
wenn schon gleinlich, dann bitte ganz!
Nämlich nach der neuen GUV-R 2101 gibt es auch keine Leinenführer mehr, sondern Signalmänner (geschlechtsneutral)
Und der zweite fast fertig ausgestattete Taucher heißt Sicherungstaucher.
Und wo steht denn der Begriff: Einsatztaucher in der GUV-R 2101? Bei mir ist hier nur allgemein von Taucher die Rede.
Und zum Thema Vollmaske steht ganz klar, daß damit zwar grundsätzlich getaucht werden soll, aber man auch mit Mundstückgarnitur und Tauchbrille (Worte laut GUV-R 2101) getaucht werden darf, wenn die Wasserverhältnisse eine gesundheitliche Gefährdung nicht befürchten lassen
<-- also in jedem normalen tauchgewässer nicht unbedingt eine Vollmaske genommen werden muß.
Grüße
musher
Antwort von Coldwater am 12.08.2006 - 19:24 Hallo,
1. habe ich auch gar nicht behauptet, dass der Begriff "Leinenführer" in der GUV R 2101 steht. Der Begriff ist aber bei der DLRG (und um die ging es hier ja wohl) eingeführt und üblich (z.B. in meinem Taucherdienstbuch auf Seite 25). Er entspricht dem Signalmann lt. GUV R und ist insofern damit identisch; beide Begriffe sind in der DLRG gebräuchlich.
2. Ähnliches gilt für den Einsatztaucher. Ich habe damals noch die alte Rettungstaucherprüfung abgelegt. Inzwischen unterscheidet die DLRG aber Einsatztaucher Stufe I und II, weil die Bezeichnung "Rettung" naturgemäß meistens nicht den Umständen entspricht, leider. Hier klicken
3. Der Sicherungstaucher ist selbstverständlich ein ausgebildeter Einsatztaucher - und war gemeint, als ich vom "zweiten ET" geschrieben habe. Bei uns wechseln sich die beiden nämlich im Ernstfall schlicht ab.
4. Die GUV R gibt unter 5.7.2 ganz eindeutig Vollmasken den Vorzug und gestattet eine Mundstückgarnitur mit Tauchbrille (= Halbmaske) nur ausnahmsweise, und das aus guten Gründen. Eine gesundheitliche Gefährdung ist nämlich streng genommen überhaupt nur dort auszuschließen, wo das Wasser regelmäßig durch das Gesundheitsamt untersucht wird, also bei Badegewässern oder Trinkwasseranlagen. Als Einsatzleiter werde ich aber bei jeder anderen Lage, erst recht in Fließgewässern, unbekannten Teichen oder Tümpeln sicherheitshalber immer von einer Kontamination ausgehen - also Vollmaske, basta. Dazu kann ich aber keine Taucher gebrauchen, die nicht damit umgehen können. Also ist es sinnvoll, dass wir sie auch möglichst oft auch bei ÜbungsTG zu verwenden. Denn ich gehe nicht davon aus, dass wir nur Einsätze in "normalen Tauchgewässern" machen müssen. Mein letzter war eine Personensuche bei extremer Hochwasserlage mit jeder Menge Dreck. Abegsehen davon sind Vollmasken auch sonst sicherer: Bei Bewusstlosigkeit atmest Du nämlich meistens weiter und aspirierst jedenfalls kein Wasser - was bei dem beschriebenen Unfall ja wohl ein Problem war.
Und wo war jetzt Dein Problem?
Viele Grüße,
CW
Antwort von manni67 am 13.08.2006 - 09:44 Hallo,
mit Einsatztauchen oder GUV-R 2101 kann das ganze eigentlich nichts zu tun haben. Laut Prüfungsordnung handelt es sich beim Nachttauchen um eine Fortbildung im Gerätetauchen. Bei der Leine, mit der die Taucher angeleint waren, handelt es sich also nicht um eine Signalleine nach aussen, zum Signalmann. Laut Anweisung für das Gerätetauchen in der DLRG müsste es die Sicherunsleine zwischen den Tauchern sein.
Beim Gerätetauchen brauche ich auch keine Vollmaske, sondern es reicht eine Tauchbrille un ein Leichttauchgerät.
Antwort von manni67 am 13.08.2006 - 13:20 Hallo CW,
es muß sich aber nicht unbedingt um einen Tauchgang nach GUV-R 2101 handeln. Es kann sich genauso um einen Gerätetauchgang handeln. Die Leine wäre dann eine Sicherungsleine zwischen den Tauchern und keine Signalleine zum Signalmann. Auch wäre keine Vollmaske nötig.
Viele Grüße
Manni
Antwort von Coldwater am 13.08.2006 - 20:30 Hallo Manni,
Du hast natürlich Recht, diese Möglichkeit gibt es auch. Nach der Beschreibung: "Taucher waren angeleint" und "Taucherin tauchte beschleunigt auf" (was an der Buddy-Line allein ja nicht gut möglich ist, es sei denn, sie ist sehr lang) bin ich davon ausgegangen, dass es sich um die Leine nach GUV und entsprechend um einen Einsatztauchgang handelt. Die Beschreibung gibt halt nicht genügend Details her.
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